Hallo,
in meinem Mietvertrag steht, das ich laut einem Fristenplan(3,5,7 Jahre)zu Schönheitsreperaturen verpflichtet bin.Das ist ja auch ok. Und das ich bei Auszug die Tapeten wieder entfernen muss.Ich habe jetzt gelesen, das die Endrenovierung, damit ungültig ist.Ist das richtig so?
Endrenovierung
8. Januar 2006
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Frage vom 8. Januar 2006 | 11:06
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Endrenovierung
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