Endrenovierung - Vermieter verweigert Kontakt

30. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chippie1202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Endrenovierung - Vermieter verweigert Kontakt

Hallo an Alle,

ich brauche dringend einen Rat. Ich habe meine Wohnung ordnungsgemäß zum 31.05.09 gekündigt. Ausziehen werde ich jedoch schon Mitte des Monats. Doch leider stellt sich mein Vermieter (mit dem ich mich bis dato eigentlich gut verstanden habe) nun völlig quer.

Auf meine wiederholten telefonischen Anfragen, wie wir das denn nun mit einer evtl. Auszugsrenovierung, Kaution etc. regeln wollen, reagiert er gar nicht oder unverschämt. Original-Aussagen sind z. B. „Ihre Kaution möchten Sie nicht zurückhaben, oder?“, Sie wollen doch bestimmt nicht renovieren?“ und ähnliches. Als nächsten Termin für eine Wohnungsbegehung hat er mir den 01.06. angeboten. Für ein vorheriges Treffen sieht er keine Notwendigkeit. Mittlerweile verweigert er jeglichen Kontakt.

Zu Beginn hatte ich schon vor, zumindest eine Basisrenovierung der Wohnung vorzunehmen, da ich mittlerweile schon fünf Jahre hier wohne und in der Zeit auch keine Schönheitsreparaturen vorgenommen hatte. Doch nun frage ich mich, ob ich nach aktueller Rechtsprechung überhaupt dazu verpflichtet bin.

Zu dem Thema Auszug findet sich in meinem Mietvertrag lediglich der Passus: „ Die Wohnung wird sauber und renoviert übergeben und ist sauber und renoviert zurückzugeben. Parkett und überlassenes Mobiliar dürfen nicht beschädigt sein.“ Laufende Schönheitsreparaturen sind nicht vereinbart.

Meiner Meinung nach ist die Wohnung in einem ordentlichen Zustand (außer dass die Wände und Türrahmen mal gestrichen werden müssten). Das was man als evtl. Schäden werten könnte, wären z. B.:
- An der Heizung im Bad ist vor kurzem an einer Stelle der Lack abgesplittert und der Rost guckt raus. Bin ich verpflichtet das zu richten, oder ist das Vermietersache?
- Es gibt ein paar kleinere Macken an den MDF-Wandpaneelen (Presspanplatte guckt raus)
- Der Parkettboden ist in einem Zimmer ziemlich abgewohnt und hat auch einige Kratzer. Diese haben jedoch schon beim Einzug bestanden, nur leider wurde das nirgendwo dokumentiert (heute ist man natürlich schlauer)
- Ansonsten: teilweise nicht richtig schließende Fenster (nicht von mir verschuldet, war schon beim Einzug so)

Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Ordnungsgemäß renovieren und auf das Beste hoffen, oder gar nichts machen und zum Anwalt gehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also fangen wir doch mal sachte an:

quote:
[color=green][color=blue]Parkett und überlassenes Mobiliar dürfen nicht beschädigt sein[/color][/color].“


Ist klar, wenn Du etwas am Parkett unüblich kaputtgemacht hast, mußt Du das wohl reparieren lassen, was ja nicht sehr einfach ist; sind es nur Gebrauchsspuren auf dem Parkett, ebend Abnutzungen, wie sie im täglichen Gebrauch entstehen, ist das ausschließlich Sache des Vermieters. Denn das wäre auch keine Schönheitsreparatur, sondern eine Instandhaltungsmaßnahme, Diese Forderung könntest Du einfach zurückweisen.
Nicht schließende Fenster sind auch nicht Deine Sache, aus dem selben Grund.

Den Heizkörper kannst Du, wenn er sonst noch gut aussieht, an der Roststelle leicht schleifen und mit Heizkörperlack betupfen. Vermutlich blättert dort die fabrikmäßige Grundierung ab. Die war, wenn das ein Heizkorper von mehr als 10 Jahren ist, grau und noch älter, rotbraun. Mußt mal genau hinschauen, was da abblättert. Dann wäre es m.E. auch Sache des Vermieters, hier kann man aber geteilter Meinung sein: Deshalb der Hinweis, wie Du das einfach beheben kannst.
quote:
[color=green]Doch nun frage ich mich, ob ich nach aktueller Rechtsprechung überhaupt dazu verpflichtet bin.
[/color]Also wenn Du 5 Jahre drin gewohnt hast, wird die Wohnung wohl doch nicht mehr so frisch aussehen, dann wirst Du wohl, nach dem was Du vereinbart hast, renovieren müssen. Du brauchst aber nicht nach dem Geschack des VM zu renovieren!

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#2
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chippie1202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

Die genaue Vereinbarung im Mietvertrag lautet:

„Die Wohnung wird sauber und renoviert übergeben und muss bei Auszug sauber und renoviert zurückgegeben werden. Sollte die Wohnung nicht gereinigt und fachgerecht renoviert zurückgegeben werden, überlassenes Mobiliar, Parkett beschädigt sein, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Miete + Umlagenvorauszahlungen sind bis zur Beendigung der Renovierungs- und Reinigungszeit zu zahlen.“
Weitere Vereinbarungen existieren nicht.

Das mit dem Parkettboden würde ich sogar noch akzeptieren. Werde einen Kostenvoranschlag einholen und den Zeitwert berechnen.
Der Heizkörper ist relativ neu und es blättert eindeutig der Fabriklack ab. Das mit dem Abschleifen und Lackieren der rostigen Stelle habe ich mir auch schon überlegt. Die Ausbesserung wäre dann aber logischerweise deutlich zu sehen. Oder sollte ich es besser ganz lassen?

Ich würde aus Zeitgründen gerne allen Ärger vermeiden und wäre hierzu auch bereit, die üblichen Schönheitsreparaturen selber durchzuführen, d. h. Wände, Türrahmen und die alten Heizkörper zu streichen. Dann hätte ich meine Pflicht doch eigentlich erfüllt, oder?

Danke!

PS: Mir ist noch aufgefallen, dass die Duschkabine (Plexiglas) auch nicht mehr so ganz frisch aussieht. Vor allem die Plastikumrandungen sind schon arg angegriffen und teilweise abgebrochen. Habe darin nur geduscht, sonst nichts. Wer ist hierfür zuständig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
[color=green]Parkett und überlassenes Mobiliar dürfen nicht beschädigt sein[/color][/


Leider beantwortest Du ja meine Frage nicht!
Seid ihr auf dem Parkett nur gelaufen oder habt ihr darauf außergewöhnliche Dinge gemacht wie Holz gahackt, gebohrt und gehämmert, Rollschuh gefahren, Stepptanz mit Nagelschuhen durchgeführt oder ähnliches?
Dann wäre wohl eine Erneuerung der Parkettoberfläche von Euch zu erwarten. Habt ihr ihn normal benutzt, geht Euch das nichts an, dann ist es Sache des Vermieters, weil dies keine Schönheitsreparatur wäre, sondern eine Instandhaltungsmaßnahme! Für eine normale Abnutzung bekommt der VM nämlich eine Nutzungsgebühr, die man im allgemeinen auch Miete nennt!
Das mit Deiner Dusche ist genauso zu sehen. Du hast geduscht, mehr nicht!
Schön dumm, wenn Du Dich da übertölpeln läßt! :dance:

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ihr müsst die Schäden beseitigen, das ist selbstverständlich. Aber ihr müsst nicht renovieren, soweit es sich nur um normale übliche Abnutzungen handelt.

Ich sehe aber Probleme auf Euch zukommen, denn es ist Deine Sache, wie du an die kaution kommst. Wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen, dann müsst ihr sie einklagen und das bedeutet, dass du einen rechtsanwalt einschalten müsst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chippie1202
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Parkettboden sind wir nur gelaufen und natürlich stehen auch Möbel darauf. Er ist m. E. auch völlig in Ordnung. Das Einzige was ich (objektiv) als Beschädigung werten würde, ist zwei bis drei tiefere Kratzer in einem von mir unbenutzten Zimmer. Diese waren jedoch schon bei Einzug in der Wohnung. Wurde aber leider nicht dokumentiert.

Wir haben jedoch zwischenzeitlich eine Liste mit mit unseren To Dos bekommen: Parkett in der ganzen Wohnung abschleifen und versiegeln, neu tapezieren und streichen (angeblich dürften Strukturtapeten nicht überstrichen werden), alle Türen abschleifen und lackieren und die gesamte Wohnung professionell von einer Fachfirma reinigen lassen.
Im Ausgleich hat man uns angeboten, die Kaution einzubehalten, was angesichts der zu erwartenden Kosten ja ein Schnäppchen wäre.

Was soll man davon halten? Ist doch alles blanker Unsinn, oder?

Vg.

0x Hilfreiche Antwort

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