Elektroinstallation falsch, Brandgefahr

7. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
go395084-79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Elektroinstallation falsch, Brandgefahr

Hallo,

ich hatte ein Problem mit meinem Ofen, welcher sehr langsam heiß wurde, und habe daher meinen Bruder (seines Zeichens Energieelektroniker mit anschließendem Studium von Energie- und Elektrotechnik (abgeschlossen)) gebeten, dem auf den Grund zu gehen. Nachdem er ein paar Messungen durch geführt hat, kam er zu folgenden Diagnosen:

1) In meinem Bad ist ein falscher FI Schutzschalter eingebaut. Er löst erst ab 0,3A aus, was den Brandschutzbestimmungen genügt, nicht aber den Personenschutzbestimmungen. Vorschriftsmäßig gehört da ein 0,03A Schutzschalter rein. Da mein Vermieter zur Zeit im Krankenhaus liegt, und nicht erreichbar war, hat mein Bruder (als Ingenieur qualifiziert) den FI kurzerhand ausgetauscht, Kosten: 45€.

2) Der Herdanschluss ist ganz falsch. Er ist darauf ausgelegt, dass ich 3-Phasen-Drehstrom habe, aber aus irgendeinem Grund habe ich nur eine Phase. Die Zuleitungen für den Herd sind nun an 3 Sicherungen à 16A abgesichert, aber sie teilen sich eine einzige Rückleitung. Dies ist bei 3-Phasen-Drehstrom kein Problem, weil die Ströme der einzelnen Phasen sich teilweise oder ganz weg heben, sodass dann auch über die Rückleitung nie mehr als 16A gehen können. Wenn man aber nur eine Phase hat, können theoretisch 48A über die Rückleitung gehen, obwohl diese dafür bei weitem nicht ausgelegt ist. Nun hat mein Bruder vorschriftsmäßig meinen Herd außer Betrieb genommen, bzw. mir 2 Kochplatten gelassen :/

Meinen Vermieter habe ich mittlerweile erreicht, und er sagt mir 2 Dinge dazu:

1) Er will den original-FI wieder eingebaut haben, obwohl dieser vorschriftswidrig ist. Mein Bruder sagt, er könne den nur dann wieder einbauen, wenn er gleichzeitig die ganze Anlage außer Betrieb nimmt und verblombt.

2) Das Haus ist die letzten Jahre nicht abgebrannt, also wird sich das wohl nicht ändern, insofern wird am Herdanschluss nichts gemacht. Da es ein Brandrisiko ist, kann ich jetzt nur noch 2 Kochplatten nutzen...

Was kann ich nun tun?

Gerade Punkt 1 ist lachhaft, der Vermieter sollte heilfroh sein, dass wir den FI kostenfrei und professionell getauscht haben!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
können theoretisch 48A über die Rückleitung gehen,


Äääähm, solch einen Mumpitz erzählt ein Elektro-Ingenieur? Dann sollte der besser mal seine Papiere zurück geben. ;)



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Er will den original-FI wieder eingebaut haben, obwohl dieser vorschriftswidrig ist.


das kommt darauf an, ob die elektrische Anlage vor oder nach dem 1.5.1984 errichtet wurde.

Vor diesem Stichtag war ein FI-Schalter nicht vorgeschrieben und muss auch nicht nachgerüstet werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
und muss auch nicht nachgerüstet werden.


Richtig, das muss nicht. Ist aber unbedingt empfehlenswert!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Ist aber unbedingt empfehlenswert!


das schon, dennoch darf er ohne Zustimmung des Vermieters keine Änderungen an der elektrischen Anlage vornehmen oder vornehmen lassen.

Als nächstes baut der Mieter dann eine andere Heizungsanlage ein.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
dennoch darf er ohne Zustimmung des Vermieters keine Änderungen an der elektrischen Anlage vornehmen oder vornehmen lassen.


Zustimmung!

quote:
Als nächstes baut der Mieter dann eine andere Heizungsanlage ein.


Hätte was :D

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go395084-79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Äääähm, solch einen Mumpitz erzählt ein Elektro-Ingenieur? Dann sollte der besser mal seine Papiere zurück geben.


Bekommen wir die Erleuchtung, warum das Mumpitz ist?

Was den FI angeht: Der wurde professionell eingebaut. Der alte war neuer als 1984, und eigentlich hätte der Vermieter glücklich sein sollen, dass das Ding kostenlos ausgetauscht wurde...

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Elektrotechnik überlasse ich den Fachleuten. Daher interessiert mich weder der "Mumpitz" noch kann ich dazu was sagen ;-)

Ansonsten:
Wenn der Mieter einen Mangel reklamiert und der Vermieter bestreitet, dann trägt der Mieter die Beweislast. "Mein Bruder der Inscheniör sagt aber" ist kein Beweis - der Bericht/das Gutachten einer Elektrofachfirma mit Meisterbrief schon.

Aber auch dann ist der Mieter nicht befugt da einfach mal irgendwelche Eingriffe in die Bausubstanz oder in die Haustechnik ausführen lassen. Der richtige Weg wäre: Mängelanzeige, Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

Nachdem Du nun Eingriffe in die Installation hast vornehmen lassen, hast Du jetzt jedenfalls das Problem, ggf. nachweisen zu müssen, dass irgendwelche jetzt (noch) bestehenden Mängel nicht dadurch erst verursacht wurden.

Sicher wird das noch "lustig" - ggf. wird dann ein Gericht entscheiden ... nachdem es nochmal ein neutrales Fachgutachten beauftragt hat. Der "Spass" könnte denjenigen, den der Richter sich ausguckt, teuer zu stehen kommen.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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