Einzugstermin - jetzt muss erst der Gutachter kommen...?

16. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
sb1susann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzugstermin - jetzt muss erst der Gutachter kommen...?

Hallo!

Kurz mal ne Frage!
Haben vor einem monat den neuen Mietvertrag unterschrieben, zum 1.7.11 und für unsere Wohnung eine Nachmieterin für den 1.7.11 gefunden, welche auch schon den Vertrag unterschrieben hat!

Jetzt hat uns unnsere neue Vermieterin in Kentnis gesetzt, das es Probleme gibt, da die Vormieter einen Wasserschaden im Schlafzimmer verursacht haben(durch bohren n ne wasserleitung,Keine ahnung wie lang das schon her ist).

jetzt muss erst der gutachter kommen und das alles in die wege leiten, aber was wenn das alles nicht bis zum einzugstermin passiert ist und wir die wohnung nicht nutzen können, oder nur zum teil??

Bitte dringend um Antworten!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amaryll
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohne es wirklich belegen zu können würde ich sagen, Vertrag ist Vertrag und wenn nur eine vorübergehende Teilnutzung der Wohnung möglich ist, soll eine entsprechende Kürzung der Monatsmiete ausgehandelt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sb1susann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diesen Tip!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Der Vermieter ist verpflichte zum Beginn des Vertrages einen vertragsgemäße Mietwohnung zur Verfügung zu stellen.

Macht er dies nicht, wäre entsprechnder Schadensersatz fällig (Mieminderung, Einlagerungskosten, Hotel, ...).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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