Hallo, ich ziehe nun zu meinem Freund/Lebensgefährten in sein eigenes Haus. Wir denken zwar es ist für immer, aber man weiss ja nie. Er plant nicht zu heiraten, er ist geschieden, seine Tochter lebt bei der Mutter.
Was muss ich beachten. Welchen Mietvertrag oder welche Vereinbarung sollten wir gemeinsam unterschreiben, damit ich im Fall der Fälle z.B. meine Möbel und Gegenstände etc wiederbekomme und auch nicht von einem auf den anderen Tag rausgeworfen werden kann. Was kann ich vereinbaren für gemeinsam angeschafftes Gut, also kann ich Geld bekommen und er behält die Möbel oder so). Irgendwelche Ideen was an Miete angemessen ist?
Vielen Dank schon einmal.
Einzug zum Freund in dessen Haus
19. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2007 | 10:49
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Einzug zum Freund in dessen Haus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Januar 2007 | 15:35
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... tja, das ist wohl weit mehr als eine mietrechtsfrage - unverheiratete paare sollten sich in der tat gedanken machen für den fall der fälle, den niemand will usw. dazu gibt es im netz sicher hilfen. vielleicht mal unter einschlägigen begriffen googlen.
(unverheiratet zusammenleben, wilde ehe ... [ich habs nicht ausprobiert])
Und jetzt?
Schon
266.801
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
58 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten