Einzug Renovierung Fachfirma

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490597-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzug Renovierung Fachfirma

Hallo Zusammen.
Frage,; ist ein zusatz im Mietvertrag wie "das bei Einzug die Tapezier Arbeiten nur von einer Fachfirma" erbracht werden darf, gültig?

Darf der Vermieter vorschreiben, das ein Fachhandwetker/Firma dies übernimmt?

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich sehe kein Problem. Warum sollte das nicht gültig und statthaft sein? Ansonsten, wenn man dem nicht folgen mag, unterschreibt man den Mietvertrag halt nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go490597-57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nicht um die Renovierung an sich, sondern das es NUR ein Fachmann darf....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Da müsste man den Wortlaut der gesamten Klausel kennen.
Kann eine unangemessene Benachteiligung sein oder auch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9876 Beiträge, 4480x hilfreich)

Wenn die Klausel vom Vermieter vorgegeben wurde, dann ist sie ungültig (BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09 ). Wenn Sie individuell verhandelt wurde, wird man sich das anschauen müssen.

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