Einzelvermietung von WG Zimmern

2. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.03.2017 12:56:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Einzelvermietung von WG Zimmern

Guten Tag,
ich wohne in einer Dreier-WG, die Zimmer sind alle einzeln vermietet mit Angabe des Zimmers. Nun hat meine eine Mitbewohnerin in ihrem Mitvertrag stehen, dass wir verpflichtet sind einen Nachmieter zu finden und wenn wir keinen finden, wird die Miete auf die anderen aufgeteilt. Ich hab aber einen eigenen Vertrag, da steht das gar nicht drin. Denn wir haben bisher jeder einen einzelnen Mitvertrag mit unterschiedlicher Zahlung, wegen unterschiedlicher Größe des Zimmers. Mir war bisher nur bewusst, dass der Vermieter berechtig ist, uns einfach jemanden in das Zimmer zu setzten. Ich hoffe, jemand kann mir was dazu sagen.
Vielen Dank, Frau Theobald

-- Editier von Placeba am 02.04.2016 10:40

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Es können nicht 2 Vertragsparteien in ihrem Vertrag Bestimmungen zu Lasten Dritter vereinbaren.
Von daher gilt für jeden Mieter nur das, was in seinem Vertrag mit dem Vermieter steht.

Denkbar wäre, dass der Vermieter zukünftig die Weichen anders stellen möchte - d.h. bei zukünftigen neuen Verträgen nach und nach die jeweilige Passage mit reinnimmt. Erst wenn die Verträge für alle Zimmer dieses Passus enthalten, dann geltend sie auch für alle Zimmermieter.

Allerdings habe ich so meine Bedenken, dass eine derartige Klausel überhaupt wirksam vereinbart werden kann, weil damit ja das gesetzliche Kündigungsrecht des Mieters beschnitten wird.
Siehe [link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html]BGB § 573 c [/link] "(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam"

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Ich stimme Lolle voll zu. Für dich gilt nur dein Mietvertrag mit der vertraglich vereinbarten Miete. Alles andere kann dir egal sein.

Und auch Lolle's Bedenken zur Gültigkeit dieser Klausel teile ich. Als Formularklausel wird die mit einiger Sicherheit eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen. Der Vermieter darf sein wirtschaftliches Risiko, dass ein Zimmer mal leersteht, nicht auf die Mieter abwälzen. Das Kündigungsrecht wird meiner Meinung nach jedoch nicht beschnitten. Kündigen dürfen die Mieter ja. Die Miete soll bei Leerstand auf die verbleibenden Bewohner aufgeteilt werden.

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#3
 Von 
guest-12319.03.2017 12:56:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antworten, dann müsste der Vermieter uns ja auch offiziell sagen, was das Zimmer kostet, denn das geht uns ja im Grunde gar nichts an. Ich werde auch nicht zahlen für ein Zimmer, dass ich eh nicht nutze. Für Strom und Gas würde ich ja aufkommen, denn das nutzen wir ja und das wird ja später auch genau abgerechnet, so dass, es ja weniger Verbrauch gibt. Also unsere Mitbewohnerin hat fristgerecht gekündigt und wir suchen auch schon länger fristgerecht eine neue Mitbewohnerin, aber leider scheint die Zeit nicht passend zu sein, denn ich hab auch woanders gesehen, dass andere auch schon länger eine Mitbewohnerin/einen Mitbewohner suchen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
und wir suchen auch schon länger fristgerecht eine neue Mitbewohnerin


Die Suche nach einem neuen Mitbewohner ist Aufgabe des Vermieters.

Ihr müsst weder einen Nachmieter suchen, noch müsst Ihr die Kosten für ein leer stehendes Zimmer übernehmen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Nun hat meine eine Mitbewohnerin in ihrem Mitvertrag stehen, dass wir verpflichtet sind einen Nachmieter zu finden und wenn wir keinen finden, wird die Miete auf die anderen aufgeteilt.

Wenn diese Klausel überhaupt gültig wäre, dann nur für diejenigen die diese in ihrem Vertrag stehen haben.



Zitat:
Die Suche nach einem neuen Mitbewohner ist Aufgabe des Vermieters.

Eigentlich schon. Aber gerade bei einer WG ist es nicht verkehrt wenn die WG selbst sucht statt einfach einen vorgesetzt zu bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12319.03.2017 12:56:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ich denke, ich muss nicht bezahlen.
Dennoch würden sich mir noch zwei Fragen stellen. Offiziell wissen wir ja nicht, was unsere Mitbewohnerin an den Vermieter bezahlt, denn das geht uns ja im normalfall nichts an. Müsste er es dann nicht meiner anderen Mitbewohnerin schriftlich mitteilen. Und dann wäre die Frage, ob sie nur anteilig bezahlen müsste, weil ich ja nicht bezahlen brauche.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Deine Mitbewohnerin, die diese Klausel im Mietvertrag hat, müsste zunächst die Frage beantworten, wie die Klausel in den Vertrag gekommen ist. Wurde über die Klausel individuell und ernsthaft verhandelt oder wurde sie vor Vermieter vorgegeben. Bei letzterem zählt sie als Formularklausel, bei ersterem als Individualklausel.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil Formularklauseln (auch AGB-Klauseln) der Inhaltskontrolle aus § 307ff BGB unterliegen. Wenn eine solche AGB-Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt, dann ist sie ungültig. Individualklauseln können dagegen relativ frei verhandelt werden und sind nur dann ungültig, wenn sie explizit gegen Gesetze verstossen (siehe z.B. die Formulierung "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam." in diversen Mieterschutzparagraphen).

Ich bin der Meinung, dass die Klausel als AGB-Klausel unwirksam ist. Aber das ist nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Ich bin der Meinung, dass die Klausel als AGB-Klausel unwirksam ist. Aber das ist nur meine Meinung.

Nicht nur Deine :)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.03.2017 12:56:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Also bei ihr steht es unter § 21 Zusätzlich wird vereinbart:

Bei der Vermietung als WG / WG-Zimmer:
Wird eines der WG Zimmer gekündigt sind die verbleibenden Mieter verpflichtet einen neuen Nachmieter innerhalb der Kündigungsfrist zu benennen.
Wird kein Nachmieter benannt wird die gesamte Wohungsmiete auf die verbleibenden Mieter aufgeteilt.


Also bei meiner Mitbewohnerin steh das so im Vertrag, den sie vom Vermieter zugeschickt bekommen hat, er selbst hat sie persönlich damals gar nicht kennen gelernt Sie hat unterschrieben und ihm zurückgeschickt.

Dann müsste er uns doch nen neuen Mitvertrag geben, denn offiziell wissen wir doch gar nicht, was zu zahlen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Wie häufig denn noch: Nein, dein Mietvertrag gilt ohne diese Klausel. Es gibt absolut keinen Grund für dich, einen neuen abzuschließen. Noch dazu wenn der neue Mietvertrag eine sehr ungünstige Klausel beinhalten soll. Also was soll die Frage?

Und nach dem was du schilderst, ist die Klausel bei deiner Mitbewohnerin eine AGB-Klausel. Und dann ist sie meiner Meinung nach schlicht ungültig und auch deine Mitbewohnerin hat absolut keinen Grund, einen neuen Vertrag abzuschließen.

Sollte der Vermieter wirklich aufgrund der Klausel Zahlungen verlangen, so teilt ihr ihm das einfach so mit.

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#11
 Von 
guest-12319.03.2017 12:56:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke nochmal! Tut mir leid, dass ich wohl genervt hab, aber auch sehr sehr freundlich, dass doch eine Antwort kam, ich weiß ja auch nicht, wie das hier genau funktioniert, ob dann alle auch ne Mail bekommen, dass ich nochmal gefragt hab.

Also nochmal danke danke!

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#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Ich sehe da sogar noch einen anderen streitbaren Punkt:

Ist denn überhaupt irgendwo in DEINEM Mietvertrag der Begriff "gesamte Wohungsmiete" definiert?
Wenn nicht wüsste ich nicht, was es aufzuteilen gibt.
Der Mietvertrag des ausziehenden ist gekündigt und endet, damit beträgt die "gesamte Wohnungsmiete" exakt MieteAltmieter1 + MieteAltmieter2 und die bezahlen (hoffentlich) jeder seinen Teil. Aus Mietvertrag3 entstehen ja keine Kosten mehr.

Also ich sehe das durchaus auch als Individualvereinbarung unklar formuliert.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12319.03.2017 12:56:52
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich wohne schon länger in der WG und es ist mein dritter Vermieter. In meinem Mitvertrag steht genau, welches Zimmer ich gemietet hab, sprich: Erdgeschoss links, 2. Zimmer links. Denn die erste Vermieterin hat sich fast nur um WGs gekümmert.

Also ich bin raus aus einer Zahlung, allerdings gibt es im Mietvertrag meiner Mitbewohnerin diverse Fehler, erster Fehler: Etage stimmt nicht, zweiter Fehler, es ist nicht genau angegeben, welches Zimmer sie gemietet hat.
Naja, wird sich zeigen, was passiert, wir suchen ja noch einen Mitbewohner/Mitbewohnerin.

Aber nochmal Danke

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