Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Schikaneverbot?

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
AudiA489
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruch gegen Nebenkostenabrechnung Schikaneverbot?

Hallo, ich befinde mich gerade in einem schönen komplizierten Rechtsstreit mit meiner Ehemaligen Vermieterin! zum 31.03. bin ich dort ausgezogen und es kam selbstverständlich sofort die NK-Abrechnung für diese 3 Monate. Schon die Abrechnung von 2017 war laut Mieterbund wirklich ein Witz, lange Rede kurzer Sinn wurde ich dann dazu gezwungen unter Erpressung diese zu bezahlen. Sonst hätte sie mich nicht aus dem Mietvertrag gelassen.
Gegen die jetzige habe ich allerdings mit Hilfe eines Anwalts Einspruch erhoben! Meine ehemalige Vermieterin lügt und betrügt seit ich eingezogen bin, sie versucht meine Mutter gegen mich aufzuhetzen und jetzt kommt ihr Anwalt und knallt mir im Schreiben hin, dass ich die Nebenkosten zu zahlen hätte, da es sonst Schikane wäre und somit unter das Schikaneverbot fallen würde!
Ich frage mich gerade ernsthaft wo dieser Mann studiert hat, denn sie kann mir nicht Ansatzweise meinen Heizkostenverbrauch nachweisen, da wir keine Geräte an den Heizkörpern haben.
Mein Anwalt sagt, dass ich die Nebenkosten nicht bezahlen soll, aber zu diesem Schikaneverbot sagt er nichts. Was genau bedeutet das eigentlich?
Wenn, dann schikaniert sie mich, denn diese Erpresserei geht mir so langsam auf die Psyche...

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Eigentlich spricht der Inhalt des Beitrages für sich.
Nur bringt es nichts seinen Ärger so los zu lassen.
Die gemachten Angaben reichen in keinerweise für eine rechtliche Beurteilung eines Problems.
Auch die Überschrift ist Unsinn.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
AudiA489
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Eigentlich spricht der Inhalt des Beitrages für sich.
Nur bringt es nichts seinen Ärger so los zu lassen.
Die gemachten Angaben reichen in keinerweise für eine rechtliche Beurteilung eines Problems.
Auch die Überschrift ist Unsinn.


Meine Frage war, was das mit dem Schikaneverbot auf sich hat. Bzw was ihr Anwalt damit meint, da ich ja nur gegen eine unwirksame Nebenkostenabrechnung Einspruch erhoben habe.
Wie ich meine Überschrift wähle ist dabei nebensächlich und meine eigene Sache.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Kannst du das schreiben vom Anwalt anonymisiert bei einem Dienst hochladen und dann hier verlinken?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 226 Schikaneverbot

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
AudiA489
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Kannst du das schreiben vom Anwalt anonymisiert bei einem Dienst hochladen und dann hier verlinken?


Ehrlich gesagt bin ich für sowas zu doof xD Da hab ich nicht das technische Know How.
Ging um Folgendes: Da ich mir in der Wohnung einen Stromzähler mit einer anderen Wohnung geteilt habe (Was sie mir beim Einzug verschwieg, da habe ich Zeugen) Und sie dann alles Pi mal Daumen nach QM abgerechnet hat bzw den Kellerstromzähler hat sie danach berechnet wer einen Trockner hat oder nicht (unabhängig davon wie oft oder ob dieser überhautp lief). Ebenso die Heizkosten, diese hat sie nach QM abgerechnet, was ihr die Heizkostenverordnung untersagt. Mein Anwalt forderte somit eine genauere Aufstellung der Stromkosten oder die Auszahlung der Differrenz, und bei den Heizkosten forderte 15% Kürzung auf Grund nicht Verbrauchsgemäßer Abrechnung.
Der Anwalt meiner Vermieterin geht auf die Kürzung der 15% der Heizung ein aber meinte, dass ich angeblich bei Einzug darauf hingewiesen wurde, dass nur ein Stromzähler existiert, weshalb er die Bezahlung der restlichen Nebenkosten forderte im Wortlaut: "Wenn nunmehr die Nebenkosten nicht bezahlt werden, obgleich hierüber vor Vertragsschluss eine entsprechende Einigung erfolgt ist, stell dies ein treuwidriges Verhalten dar, verstößt ferner gegen das Schikaneverbot, §226 BGB .

Bei der Wohnungsbesichtigung damals hieß es von meiner vermieterin: "Ach um die Stromkosten brauchst dich nicht kümmern, da ich da sooooo einen guten Tarif habe, da nehm ich dich einfach mit rein! Die anderen Mieter sind auch davon begeistert."
Erst bei Einzug (Da war die Vermieterin dann im Krankenhaus wegen Krebs, weshalb sie keine Übergabe mit mir machen konnte) habe ich von den anderen Mietern erfahren, dass es nur einen Zähler für beide Wohnungen gibt. Wir sind dann gemeinsam auf die Suche gegangen wo dieser denn wäre, dieser war sehr versteckt hinter einem Schrank von wieder anderen Mietern.

Deswegen versteh ich das mit dem Schikaneverbot nicht. Sie hört nur einfach nicht auf zu Lügen und zu betrügen... ich bin ja wenigstens Froh dass ich immer Zeugen dabei hatte.

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#6
 Von 
AudiA489
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 226 Schikaneverbot

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.


Ja das hat mir Google auch ausgespuckt, aber ich will ja ihr nicht schaden, sondern ich will nur einfach nicht die Nebenkosten des ganzen Hauses zahlen.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Lassen Sie Ihren Anwalt die Dinge weiter regeln. Die Sache mit dem schikaneverbot hat mir das Lachen ins Gesicht getrieben sowas habe ich ja noch nie gehört in Verbindung mit einer Nebenkostenabrechnung

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#8
 Von 
AudiA489
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Sache mit dem schikaneverbot hat mir das Lachen ins Gesicht getrieben sowas habe ich ja noch nie gehört in Verbindung mit einer Nebenkostenabrechnung


Gott Sei dank habe ich rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen... xD Die können sich dann die Verfahrenskosten mit meiner Haftpflicht teilen.. wird noch lustig...
Ich hab das mit dem Schikaneverbot auch noch nicht gehört, deswegen hat mich das so verwirrt. Wenn es danach geht, könnte man mit diesem Paragraphen jeden Rechtsstreit sofort beenden.

Wenn sie mir sowas vorwirft, dann müsste sie mir das ja eigentlich auch erstmal beweisen oder? Also in wiefern sie sich von mir geschädigt fühlt usw...

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Na ja, wenn Sie die NK nicht zahlen, hat sie ja doch den materiellen Schaden, aber einfach den Anwalt weiter machen lassen.

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das Schickaneverbot ist echt goldig, vor allem wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.

Aber noch mal zur Sicherheit :

Dir liegt eine Abrechnung vor fuer 2017 mit dem Abrechnungszeitraum 01.01.2017- 31. 12.2017 und eine fuer 2018 für den Abrechnungszeitraum 01.01.2018 - 31.03.2018?

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If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#11
 Von 
AudiA489
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):


Aber noch mal zur Sicherheit :

Dir liegt eine Abrechnung vor fuer 2017 mit dem Abrechnungszeitraum 01.01.2017- 31. 12.2017 und eine fuer 2018 für den Abrechnungszeitraum 01.01.2018 - 31.03.2018?


Ja, die für 2017 (Einzug 01.02.2017 - 31.12.2017 habe ich durch Erpressung bezahlt, wo mein Anwalt sagte, dass wir auch diese noch anfechten können. DA diese ebenfalls unwirksam ist, in jeder Richtung.

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