Einbehaltung der Mietkaution

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nico B.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung der Mietkaution

Hallo,
unser letzter Vermieter will unsere Kaution (gekündigt vor 3Monaten) noch weitere 6 Monate einbehalten. Seine Begründung: wer weiß was noch reinkommt, das Ding ist das wir nur die Kaltmiete an Ihn zahlen mussten. Die Nebenkosten wurde direkt mit dem jeweiligem Anbieter (Strom, Gas, Wasser) abgerechnet, so das er meiner Meinung nach nicht das Recht hat die Kaution weiterhin einzubehalten.
Eine Schlüsselübergabe hatte es bereits vor mehr als 3Wochen gegeben, OHNE MÄNGEL).

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"staatl. gepr. Wirtschafter"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Habt ihr keine Nebenkosten für Gesamthausstrom (Treppenhaus), Müllabfuhr usw. gezahlt?
Ansonsten kann der Vermieter schon ohne Angabe von Gründen maximal 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution einbehalten.
Denk an die Zinsen.

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

>Die Nebenkosten wurde direkt mit dem jeweiligem Anbieter (Strom, Gas, Wasser) abgerechnet, ...<

Also ihr habt das direkt an die Versorgungsunternehmen gezahlt?! Aber: Schau in deinen Mietvertrag, was hinsichtlich Betriebskosten vereinbart wurde. Wenn da nämlich steht, dass BK gem. § 2 Betriebskosten-Verordnung geltend gemacht werden, dann sind das nicht nur o.g. Verbrauchskosten, sondern Kosten für Müll, Straßenreinigung, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Steuern, sonst. öffentl. Abgaben usw. - Da kann dann noch einiges auf euch zukommen. Richtig ist, dass der Vermieter die Kaution bis zum 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten darf, auch um ggfs. versteckte Mängel absichern zu können.


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"Scientia potentia est."

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#3
 Von 
Nico B.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für Eure Meinungen, ich habe nun alles der Rechtsabteilung des Mieterschutzbundes bei uns abgegeben. Die kümmern sich nun um alles, ich kann jedem der Ärger mit seinem Vermieter hat dort beizutreten. grüße

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"Nico
staatl. gepr. Wirtschafter"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Diesen Vereinen sollte man auch nicht blind vertrauen. Die sind schließlich auch nur hinter Ihrem Geld her. Insofern sollte man Ihren Rat etwas relativieren.

PS: Was ist ein 'staatl. gepr. Wirtschafter'? Ein Kneipenwirt?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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