Einbehaltung der Kaution

25. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
paelzer270280
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Einbehaltung der Kaution

Hallo Leute,
hab da ne Frage. Und zwar ist es so, das mein ehemaliger Vermieter nun mein Kaution seit 8 Monaten bei sich hat und weigert sie bzw. die nebenkostenabrechnung mir zu geben.
Ich habe den Mieterschutzbund eingeschalten, die haben ihn angeschrieben. Das war vor einem Monat.
Nun habe ich Post bekommen mit einer Antwort. Da steht drin, dass ich von ursprünglich 1048 euro nurnoch 290 bekomme, da die treppe neu gemacht werden musste und ich angeblich eine miete nicht bezahlt hätte.
Die miete wurde bezahlt.
Nun zur Treppe. Im übergabeprotokoll stand drin, dass die 2 stufen von einer Fachwerkstatt geprüft werden. Nun hat er sich aber erst auf meine Aufforderung gemeldet. Ist da keine Frist wo man Mängel bzw. den Angeblichen Mietrückstand mir mitteilen muss, dass ich sie bezahle?????
Bitte gebt mir schnell eine Antwort
MFG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

der VM hätte dir die Gelegenheit einer Ausbesserung der Treppe geben müssen. Außerdem sind diese Ansprüche nach 6 Monaten verjährt. Der VM kann nur einen evt. Betrag von der Kaution vorerst einbehalten, die du evt. in einer NK-Abrechnung bezahlen müßtest. Also den Betrag, den du letztes Jahr zurückzahlen mußtest. Der Rest der Kaution ist jetzt fällig. Die NK-Abrechnung 2007 kann bis Ende 2008 abgerechnet werden.
Der Mieterschutzbund soll mal in die Puschen kommen.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das mit der Gelegenheit zur Nachbesserung ist richtig, nicht jedoch eine 6 monatige Verjährung. Schadensersatzansprüche verjähren erst nach 3 Jahren.

Trotzdem muss zunächst mal geklärt werden, ob überhaupt ein schdensanspruch gegen den Mieter besteht. Zudem muss über die Kaution spätestens nach 6 Mobnaten abgerechnet werden. Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung bis dahin nicht geregelt kriegt hat er Pech gehabt und muss die kaution vorher rausrücken.

Für die Behauptung, dass keine Miete gezahlt wurde, ist der Vermieter beweispflichtig. Außerdem dürfte es ja nicht schwer sein, Mietzahlungen anhand des Kontoauszugs nachzuweisen.

Hier könnte sich ein Anwalt lohnen.

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Hi Justice

Für die Behauptung, dass keine Miete gezahlt wurde, ist der Vermieter beweispflichtig

Ganz sicher ?

Wie soll man beweisen, daß man etwas nicht erhalten hat ?

(Photo von leerer Brieftasche ?)

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Naja, ist in dieser Situation in der Tat schwierg. Aber grundsätzlich muss immer derjenige etwas beweisen, der etwas haben will. Mieter will Kaution, also muss Mieter beweisen, dass er die bezahlt hat. Vermieter will Geld, also muss er beweisen, dass er einen Anspruch darauf hat.

Ich denke aber, die Vorlage der Kontoauszüge dürfte ausreichend sein, um das zu klären.



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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

die Vorlage der Kontoauszüge

In erster Linie doch wohl die des Mieters, oder ?

Vermieter will Geld, also muss er beweisen, dass er einen Anspruch darauf hat.

Der Anspruch ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. -verhältnis. Wenn der Mieter behauptet, den Anspruch bereits erfüllt zu haben, ist er in der Beweispflicht (durch Quittung oder dergleichen).

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#7
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Naja, ist in dieser Situation in der Tat schwierg...

Das ist nicht schwierig, sondern Unsinn.

...Der Anspruch ergibt sich aus dem Mietvertrag...

richtig

...Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung bis dahin nicht geregelt kriegt hat er Pech gehabt und muss die kaution vorher rausrücken...

Das stimmt so auch nicht.

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#8
 Von 
paelzer270280
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)


>Einbehaltung der Kaution

Von welcher Nebenkostenabrechnung redest du denn, die er sich angeblich weigert, dir zu geben?
von Scalar12 - 26.12.2007 11:36:36
Status: Unsterblich (1083 Beiträge)

Die allgemeine Für treppenhausheizung usw.

Also muss ich jetzt beweisen das ich bezahlt hab oder muss er beweisen, dass ich nicht bezahlt habe??????

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
paelzer270280
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

ok DANN MACH ICH MAL MEINE KONTOAUSZÜGE FLOTT

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn du vor 8 Monaten ausgezogen bist, wartest du auf die Nebenkostenabrechnung 2007. Die wiederum kann sich bis Ende 2008 hinausverzögern.Somit muß der VM dir die Kaution ./. der evtl. Anteil einer Nachzahlung zurückzahlen. Da du aber Probleme mit deiner Treppe hast, 2 Stufen mußten ausgebessert werden, d.h. dein VM kann nicht unbedingt hingehen, das gesamte Treppenhaus auf deine Kosten zu sanieren. Weißt du, was genau da gemacht wurde?

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