Hallo,
ursprünglich war ich der Mieter einer zweigeteilten Lagerhalle mit Dachboden.
Der Vermieter hat mir mündlich (unter Zeugen!) zugesichert, dass ich den Dachboden solange nutzen dürfe, wie ich Mieter sei.
Nach dem Auszug zum Jahresende 2005 aus einer Hälfte der Halle hat der Vermieter einen Teil der gelagerten Waren einfach vom Dachboden geholt (ohne Aufstellung der Gegenstände!) und den anderen Teil (Dachlatten) einbehalten.
Auf meine diesbezüglichen Mahnungen hat er nicht oder nur mit Ausflüchten reagiert.
Zwischenzeitlich hat er den mir zustehenden Zugang zum Dachboden von Innen vernagelt und verbarrikadiert.
Meine allerletzte Frist ist abgelaufen.
Mittlerweile bräuchte ich das Holz dringend für meinen Bau.
Der reine Wiederbeschaffungswert der Dachlatten liegt bei ca. 700 Euro, allerdings haben sie mich damals nur ca. 800 DM gekostet.
Welchen Streitwert hätte meine Klage und welchen Klagegegenstand (Forderung, ...) soll ich anführen?
Einbehalt von Lagerware in ehemaligem Mietobjekt
6. Januar 2007
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Frage vom 6. Januar 2007 | 19:13
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Einbehalt von Lagerware in ehemaligem Mietobjekt
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#1
Antwort vom 6. Januar 2007 | 21:15
Von
Status: Beginner (113 Beiträge, 95x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. Januar 2007 | 10:12
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. mir scheint auch, dass das eher nach einer schlichten anzeige und ggf. privatklage ist, denn eine mietrechtsfrage.##
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#3
Antwort vom 7. Januar 2007 | 15:38
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 8x hilfreich)
Danke erstmal
Die Dachlatten lagern noch auf dem Dachboden der Halle und der Vermieter hat mich (wie bereits geschrieben) vom Zugang zum Dachboden abgeschnitten.
Jedenfalls werde ich morgen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
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