Einbauküche/Mietvertrag

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lizard79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche/Mietvertrag

Hallo zusammen!

Ich bin gerade dabei eine neue Wohnung zu suchen.
Derzeit habe ich eine in Aussicht und stehe in Verhandlung mit einem Makler.
Die Wohnung hat eine EBK,welche nicht die neuste ist, aber OK.
Leider hat aber das Cerankochfeld einen Riss. Ich habe den Makler gebeten bei den Vermietern zu eruieren ob das ausgetauscht wird vor Einzug. Er meinte, dass das sicherlich kein Problem sei.
Nun meldete er sich heute, dass das Cerankochfeld nicht ausgetauscht wird, die Küche aber komplett in mein Eigentum übergeht und ich daher selbst für Ersatz sorgen müsste. Das würde auch so im Mietvertrag festgehalten werden.
Nun klingt das für mich nur nach einem Versuch des Vermieters, die Sache auf mich abzudrücken, da er nichts investieren möchte.

Geht das so einfach ?


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-- Editiert Lizard79 am 27.01.2015 18:06

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Noch hast du doch keinen Vertrag unterschrieben. Der Vermieter macht dir das Angebot, einen Mietvertrag ohne EBK abzuschließen und dir die bestehende EBK zu schenken. Dieses Angebot kannst du annehmen, versuchen nachzuverhandeln oder ganz ablehnen.

Wenn du annimmst, solltest du nur darauf achten, dass die Abmachungen schriftlich festgehalten werden. Wenn du ausziehst, kannst du dann die Küche mitnehmen.

Nachtrag: Dann musst du sogar die Küche mitnehmen, wenn der Vermieter das verlangt.

-- Editiert cauchy am 27.01.2015 19:17

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#2
 Von 
Lizard79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja meine Sorge. So könnte er VM seine alte Küche günstig loswerden.
Deshalb habe ich darum gebeten folgende Passage mit in den Mietvertrag aufzunehmen:
1.Die bei Einzug vorhandene Einbauküche geht vollständig in das Eigentum der Mieter über.

2. Bei Auszug besteht ausdrücklich keine Verpflichtung seitens der Mieter die unter 1.genannte Einbauküche auszubauen und/oder zu entsorgen.

3. Sollte die unter 1. genannte Einbauküche durch die Mieter durch eine neue Einbauküche ersetzt werden, wird die Wohnung bei Auszug ohne Einbauküche übergeben.

4. Die Möglichkeit einer Weiterveräußerung der in 3.genannten Einbauküche an einen etwaigen Nachmieter bleibt unberührt.


Klingt das machbar ?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Der Sinn von Punkt 3 und 4 erschließt sich mir nicht, das sind die gesetzlichen Regelungen. Punkt 2 finde ich problematisch, weil du wahrscheinlich Teile der EBK ersetzen wirst (z.B. das Ceranfeld). Was ist mit diesen Teilen? Kannst Du die dann mitnehmen und die unvollständigen Überbleibsel der alten Küche da lassen, oder bleiben die neuen Teile drin? Punkt 2 ist da meiner Meinung nach nicht eindeutig.

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#4
 Von 
Lizard79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich wollte auf Nummer sicher gehen ;)
Ich werde (sollte ich die alte Küche behalten) die ausgebauten Teile behalten und bei Auszug beispielsweise das ursprüngliche Ceranfeld wieder einbauen.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Aus der Sicht des Mieters sieht das gut aus.
Ob der Vermieter dies akzeptiert kommt auf seine Einstellung an.

Der Text des Vermieters verpflichtet den Mieter auch möglicherweise erst durch den Ausbau entstehende oder sichtbar werdende Schäden zu beheben. Dies ist durch die neue Vereinbarung bei Ziffer 3 zwar auch so, aber die Interessen des Mieters werden besser berücksichtigt.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ich habe Zweifel ob ein Vermieter Punkt 2. akzeptieren würde.


Desweiteren widerspricht Punkt 2. dem Punkt 3.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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