Einbauküche und Kündigung

4. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Einbauküche und Kündigung

Guten Tag,

wir möchten ausziehen, haben ca 800€ Kaution bezahlt für die Einbauküche die extra für uns eingebaut wurde. Wir wussten vorher nicht welche Küche es sein würde, in den anderen Wohnungen sind die Küchen hochwertiger als die die wir bekamen. So ist jetzt meine Frage, wie kommen wir problemlos aus dieser Sache heraus. Die Küche wurde nun ca 3,5 Jahre benutzt. Es ist eine wirklich einfache Baumarktküche aus Birke, ohne Dunstabzug und statt eines Fliesenspiegels wurde eine einfache Spannplatte an die Wand genagelt die bereits nach ein paar Wochen durchweich war, so habe ich sie mit abwischbarer Folie überklebt, aber die Platte ist auf jeden Fall dahin. Ja die Küche hat Abnutzungserscheinungen, gerade wegen des fehlenden Abzuges sowie fehlender Sorgfalt bei der Installation. Die Fugen wurden mangelhaft isoliert so dass sich hier und da das Holz aufgeweicht hat...naja wirklich tolle Qualität. Unsere Vermieter sind gerade gegen alle Mieter, sie wollen sogar eine junge Mama mit zwei Babys raushaben, von daher ist mit denen nicht zu spaßen. Wie argumentieren wir richtig, welche Abnutzungserscheinungen sind in dem Fall ok? Müssen wir mit Kosten rechnen? Danke

-- Editiert am 04.05.2009 12:45

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
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#4
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie kommt es das hier immer mehr unsinnige Antworten kommen? Ist dieses Forum den wirklich so verkommen?

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#5
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir haben noch nicht gekündigt, die Vermieter haben noch nichts gesehen.
Es sind durchaus normale Abnutzungserscheinungen, die bestimmt niedriger wären wenn die Küche höherwertiger gewesen wäre....

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Wie kann es sein, dass sich einer Ali Baba nennen darf und sich dann über die deutsche Sprache anderer lustig macht, für mich der klassische Forenspamer.

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#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2531x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Ja Ali gut zu wissen, es hat nicht jeder den halben Tag Zeit hier noch alle Fehler in seinem Satz zu beseitigen, weil der korrekte dt. Übertürke ist, und ich habs schonmal an anderer Stelle gesagt wer nix zum Thema zu sagen hat einfach mal die F..... halten. von deinen 2,3K Beiträgen sind doch mit Sicherheit 75 % Spam.

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#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#14
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Müssen wir mit Kosten rechnen?


Auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist davon auszugehen, dass es sich um gewöhnliche Abnutzung handelt, für welche der Mieter nicht schadenersatzpflichtig ist und wegen derer der Vermieter keine Kaution anbehalten darf.
Tut der Vermieter das trotzdem, müssen Sie überlegen – wie in solchen Fällen immer – ob sich ein Rechtsstreit lohnt.

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