Einbauküche - Muss er mir nun einen neuen Herd kaufen oder nicht?

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Groove1127
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbauküche - Muss er mir nun einen neuen Herd kaufen oder nicht?

Hallo,
ich habe in meiner Mietwohnung eine Küche, die nicht extra im Mietvertrag aufgeführt worden ist. Nun ist der Herd kaputt gegangen und der Vermieter weigert sich einen neuen Herd zu kaufen. Er sagt, dass die Küche nicht zur Mietsache gehört und ich dafür schließlich auch keine Miete zahle!
Muss er mir nun einen neuen Herd kaufen oder nicht? Und wie wird der Begriff ´Einbauküche´ definiert, der Vermieter meinte auch, dass es auc keine Einbauküche ist!
Wer kann mir weiterhelfen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wenn die Küche nicht im Mietvertrag steht,
habt Ihr wohl wenig Chancen, dass der
Vermieter da zuständig ist.

tipp:
Habt Ihr eine Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung?

Wenn Ihr den Schaden der Haftpflichtversicherung meldet, wird sie
prüfen, ob sie den Schaden zahlen muss.(sollte der Herd Eigentum des Vermieters geblieben sein)
Die Versicherung klärt somit dann für Euch die Verhältnisse.
Auch die Hausratversicherung könntet Ihr heranziehen (unter dem Aspekt, dass der Herd in Euer Eigentum übergegangen ist)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Unbedingt schriftlich vom Vermieter bekommen, dass die Wohnung ohne Küche vermietet wurde, dann könnt ihr sie nämlich austauschen, mitnehmen usw., also "leer" hinterlassen, wenn ihr auszieht.
Es ist übrigens wirklich so, dass in einer Küche nur ein Spülstein sein muss. Ich habe früher gedacht, ein Herd gehört zur Mietwohnung, dem ist aber nicht so.
Wenn die Küche fest mit der Wand verbunden ist, kann eventuell auch die Gebäudehaftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden (allerdings müßte da der Vermieter aktiv werden).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.735 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen