Hallo , wir beabsichtigen eine ETW anzumieten. Unsere Frage.... kann die Eigenbedarfsrregelung vertraglich ausgeschlossen werden und ist diese dann wirklich rechtsgültig.... ? Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar... Allen einen schönen Nikolaustag!!!
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Eigentumswohnung mieten
6. Dezember 2014
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Frage vom 6. Dezember 2014 | 16:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung mieten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2014 | 16:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
kann die Eigenbedarfsrregelung vertraglich ausgeschlossen werden
Ja.
und ist diese dann wirklich rechtsgültig.... ?
Das kommt ganz auf die Form an: http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-ausschliessen/
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 6. Dezember 2014 | 18:16
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
im Rahmen der Privatautonomie kann die Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen werden. Der Vermieter verzichtet damit auf ein dispositives Recht.
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2014 | 09:15
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
quote:
kann die Eigenbedarfsrregelung vertraglich ausgeschlossen werden und ist diese dann wirklich rechtsgültig.... ?
Da nicht zum Nachteil des Mieters wäre diese Vereinbarung wirksam.
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