Eigentumswohnung: Makler will 5,95% - rechtens?

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
TobyH
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 41x hilfreich)
Eigentumswohnung: Makler will 5,95% - rechtens?

Hallo Zusammen,
darf ein Makler bei Vermittlung einer Eigentumswohnung 5,95% Provision (inkl. Mwst) verlangen? Liegt der Höchstsatz nicht weit drunter?

Er ist in keinem Verband und hat auch keinen Handelsregistereintrag, nur eine UStid.

Was meint Ihr?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
nur eine UStid.


Nicht mal die wäre verpflichtend...

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Fontanelli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

5,95% ist rechtens, auch wenn der Regelsatz 3,57% ist, bzw. 2 Monatsmieten.
Aber manche Makler nehmen mehr, wenn sie einen höheren Aufwand haben um das Objekt zu vermarkten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Der Maklerprovision (insgesamt, d.h. vom VK & K) darf in Deutschland die höchstsatz von 6% zzgl MwSt nicht übersteigen.

Unter Umstände kann eine bestimmte Honorar schriftlich vereinbart werden.

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