Hallo Zusammen,
darf ein Makler bei Vermittlung einer Eigentumswohnung 5,95% Provision (inkl. Mwst) verlangen? Liegt der Höchstsatz nicht weit drunter?
Er ist in keinem Verband und hat auch keinen Handelsregistereintrag, nur eine UStid.
Was meint Ihr?
Eigentumswohnung: Makler will 5,95% - rechtens?
26. Mai 2009
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Frage vom 26. Mai 2009 | 18:19
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 41x hilfreich)
Eigentumswohnung: Makler will 5,95% - rechtens?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2009 | 18:40
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. Mai 2009 | 20:20
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
nur eine UStid.
Nicht mal die wäre verpflichtend...
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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#3
Antwort vom 26. Mai 2009 | 20:37
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2534x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 26. Mai 2009 | 22:16
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 2x hilfreich)
5,95% ist rechtens, auch wenn der Regelsatz 3,57% ist, bzw. 2 Monatsmieten.
Aber manche Makler nehmen mehr, wenn sie einen höheren Aufwand haben um das Objekt zu vermarkten.
#5
Antwort vom 26. Mai 2009 | 22:44
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 27. Mai 2009 | 07:32
Von
Status: Schüler (434 Beiträge, 60x hilfreich)
Der Maklerprovision (insgesamt, d.h. vom VK & K) darf in Deutschland die höchstsatz von 6% zzgl MwSt nicht übersteigen.
Unter Umstände kann eine bestimmte Honorar schriftlich vereinbart werden.
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