Eigentumswohnung, Ex weigert sich auszuziehen

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
marik
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung, Ex weigert sich auszuziehen

Hallo zusammen,

ich besitze eine Eigentumswohnung. Vor Jahren ist mein Lebensgefährte zu mir gezogen. Jetzt habe ich die Beziehung beendet und ihn gebeten auszuziehen. Er weigert sich aber, weil er weiterhin bei unserem gemeinsamen Kind wohnen will.
Wie kann ich ihn zum Auszug "zwingen". Muss ich ihm kündigen?

Danke und Grüsse

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"marik"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Du kannst bei Gericht die Zuweisung der Wohnung zur alleinigen Nutzung beim Amtsgericht beantragen.

wirdwerden

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#2
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Zuweisung einer Wohnung, die einem alleine gehört, gegenüber jemandem, mit dem man noch nicht mal verheiratet ist ?



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13982x hilfreich)

Es geht um die Nutzungszuweisung.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest-12305.01.2011 09:17:52
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:
Wie kann ich ihn zum Auszug "zwingen".

Durch ein gerichtliches Urteil.



quote:
Muss ich ihm kündigen?

Hast du einen Mietvertrag mit ihm?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
M. Ean
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bin der Meinung, wenn kein Mietvertrag und die Wohnung auf Dich läuft einfach vor die Tür setzen, da kein Vertrag, kein Recht.
Ausserdem gehe ich auch davon aus, Das Du dafür keingeld bekommst, oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
M. Ean
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bin der Meinung, wenn kein Mietvertrag und die Wohnung auf Dich läuft einfach vor die Tür setzen, da kein Vertrag, kein Recht.
Ausserdem gehe ich auch davon aus, Das Du dafür keingeld bekommst, oder?

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#10
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@marik

quote:<hr size=1 noshade>Er weigert sich aber,... <hr size=1 noshade>


Als Wohnungseigentümer stehen Ihnen die Eigentümerrechte gem. § 903 BGB zu. Danach kann der Eigentümer einer Sache mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Somit können Sie auch Ihrem Lebensgefährt die Nutzung der Wohnung grundsätzlich untersagen, weil Sie alleiniger Eigentümer sind und Ihnen daher allein diese Eigentumsrechte zustehen.

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich ihm kündigen? <hr size=1 noshade>

Wenn ein Mietvertrag besteht, ja. Rechte Dritter wären nämlich u.a. ein Mietvertrag. Voraussetzung für einen Mietvertrag ist nicht, daß dieser schriftlich geschlossen wird. Auch mündlich können Mietverträge geschlossen werden. Dazu müssen sich jedoch die potentiellen Mietvertragsparteien über die Grundregeln des Mietvertrags einig sein. Hierzu gehört u.a. auch, daß sich der Mieter zu einer Zahlung oder sonstigen geldwerten Gegenleistung verpflichtet. Ob dies in dieser Partnerschaft der Fall ist, ist nicht erkennbar.

Gruß
Karakorum


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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#11
 Von 
marik
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn er das nicht wollte, wäre er der böse Rabenvater.
Will er es ists selbstvertändlich auch nicht recht.
Fürsorglicher Erzeuger eben.

Er kann sein Kind ja weiterhin sehen.
Er kümmert sich aber seit Monaten weder ums Kind, noch um Haushalt oder sonstwas. Bin ich verpflichtet lebenslang Hotel Mama für den Vater meines Kindes zu spielen?

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"marik"

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#12
 Von 
marik
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hierzu gehört u.a. auch, daß sich der Mieter zu einer Zahlung oder sonstigen geldwerten Gegenleistung verpflichtet. Ob dies in dieser Partnerschaft der Fall ist, ist nicht erkennbar.

Es besteht kein Mietvertrag. Er beteiligt sich an den Nebenkosten. Der Dauerauftrag der diesbezüglich auf mein Konto eingeht hat aber den Verwendungszweck "Mietbeteiligung". Das könnte ein Problem sein.
Wie könnte ich ihm kündigen. Einen Brief in den eigenen Briefkasten werfen?

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"marik"

-- Editiert am 05.01.2011 11:32

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