Eigentümerwechsel - Forderung an Vermieter

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
123face
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 13x hilfreich)
Eigentümerwechsel - Forderung an Vermieter

Hallo,

zu meinem Vorfall mache Ich für den neuesten Stand am sinnvollsten einen
neuen Thread auf. Die Eintragung des neuen Eigentümer ist jetzt im Grundbuch vorgenommen. Zum 08.01.2015 ist der Übergang ab 22.12.2014 eingetragen.

Der bisherige Eigentümer hat auf meine Forderungen zur zugesagten Kostenübernahme der Renovierungsarbeiten zum Einzug in Januar 2012 nicht reagiert. Sachverhalt: Es wurde vom Vermieter ein Gutachter beauftragt, der die Mängel des Vormieter festhält. Da der vorhandene Laminat beschädigt war und ausgetauscht werden musste, haben wir dies gemanaged und bezahlt, um unseren Wunschboden zu erhalten. Blöd, Ich weiß, wäre sinnvoller gewesen
die Daten an den Eigentümer weiter zu leiten. Der vom Vermieter beauftragte Handwerker hat die Demontage des alten sowie Verlegung nach Abschluss auch von uns an Ihn abverlangt. Summa sumarum rund 3.000 € Gesamtkosten bei Materialpreis von 10 €/m2 wurden von uns dummerweise bezahlt. Wir hatten damals Mitleid mit den Eigentümer, den zeitgleich mussten 2 Wohnungen dank der Vormieter renoviert werden. Wir waren aber glücklich, trotz Hund die Wohnung zu bekommen und sind in die Vorleistung gegangen.

Seiner Zusage, dass alle vom Gutachter festgestellten Mängel durch den Eigentümer übernommen werden, ist der alte Eigentümer dann bis heute nicht
nachgekommen. Auch fehlt uns die vor Mietvertragsunterzeichnung zugesagte
Aushändigung des Gutachen bis heute. Für den Prozess gegen den Vormieter hat der alte Eigentümer diese Unterlagen aber damals angefordert und von mir erhalten.

Wie sieht es jetzt mit meiner mehrmals gestellten Forderungen nach Eigentümerwechsel aus? Gehen diese an den neuen Eigentümer über? Eine Stellungnahme vom alten Eigentümer blieb aus, auch auf Rechtsanwaltschreiben diesbezüglich wurde nicht reagiert, lediglich die (nach Inkenntnisnahme des bevorstehenden Eigentümerwechsel) nicht mehr vorgenommene Mietzahlung angemahnt und
die Gegenrechnung mit der Forderung untersagt, was mir aber egal war. Zusatzinfo zwecks vorgenommenen Einbehalt - der alte Eigentümer musste das Mietgebäude auf Grund Insolvenz seines Unternehmen veräußern. Er wird
mir also sicherlich nichts mehr anweisen, mir bleibt nur der Einbehalt, ein
Prozess meiner Seits wird nur ein Titel aber kein Geld bringen. Zeugen sind
da und bestätigen die Aussagen (Gutachter).

Der neue Eigentümer ist in Kenntnis, dass und warum wir den Einbehalt machen. Er fordert jetzt rückwirkend ab Dezember 2014 die Mietzahlung an Ihn. Akutell bisher 3 Monate Einbehalt a 700 €, also etwas mehr als 2/3 meiner Kosten wären gedeckt. Wenn ich jetzt rückwirkend zahlen muss nur noch 1 Monat Einbehalt. Auch nicht die feine Art vom neuen Eigentümer, aber die Mietzahlung kann Ich auf Grund des nicht zulässigen Einbehalt ja nicht nachweisen. Bin und bleibe Ich da wirklich 2 mal der Dumme?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>... Wie sieht es jetzt mit meiner mehrmals gestellten Forderungen nach Eigentümerwechsel aus? Gehen diese an den neuen Eigentümer über?

Nein... nach § 566 BGB "tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein". Da der hier in Rede stehende Anspruch - so er denn über haupt besteht - offensichtlich vor dem Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis entstanden ist, kann dieser Anspruch nicht gegen den Erwerber geltend gemacht werden.

Zitat:

Der neue Eigentümer ist in Kenntnis, dass und warum wir den Einbehalt machen.
<hr size=1 noshade>

Da ihn das nicht interessieren muss, ist der weiter Ablauf fast schon zwangsläufig...
quote:<hr size=1 noshade>
Er fordert jetzt rückwirkend ab Dezember 2014 die Mietzahlung an Ihn.

... und er wird damit mit größter Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.
<hr size=1 noshade>

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