Eigenbedarf nicht wirksam

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Danie123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf nicht wirksam

Vielleicht kann man uns hier rat geben , haben am 1.03 die Kündigung wegen eigenbedarf bekommen , nicht wirksam wegen zeitmietvertrag (5 jahre). Das hat der vermieter dann auch festgestellt , nach dem wir ihm ein angebot des vorzeitigem Auszug gemacht haben , er sollte sämtliche kosten die mit dem Umzug im verbindung sind tragen. Hat er abgelehnt mit der begründung könne er sich nicht leisten !! Er schrieb wir können innerhalb 3 Monaten kündigen und alles ist gut , das räumt er uns ein. Wir haben was gefunden wo wir früher rein können , haben wir noch eine gute Position um zu verhandeln oder der vermieter ??? Vielen Dank für eure hilfe

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Danie123):
haben wir noch eine gute Position um zu verhandeln


Nein

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#2
 Von 
Danie123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Begründung?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

1. Zeitmietvertrag: müsste man mal prüfen ob der so überhaupt gültig ist, denn oft sind diese Klauseln das Papier nicht wert auf dem sie stehen.
2. über was genau will man denn verhandeln?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Danie123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Wurde geprüft und der Eigenbedarf wurde schon im Mietvertrag für den 30.04.21 angekündugt.ist es nicht so das zeitmietverträge nur duch ein aufhebungsvertrag gelöst werden können? Darum geht es wir möchten am 1.9 ein neues objekt mieten , er besteht aber auf eine kündigungsfrist von 3 monaten .

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Danie123):
Wurde geprüft und der Eigenbedarf wurde schon im Mietvertrag für den 30.04.21 angekündugt.ist es nicht so das zeitmietverträge nur duch ein aufhebungsvertrag gelöst werden können?


Wenn die Klausel wirksam ist, dann kann der Vertrag in der Tat durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst werden oder der Vermieter akzeptiert wie hier die Kündigung. Mit den 3 Monaten Frist ist es jetzt so eine Sache zwecks verhandeln. Hat der Vermieter tatsächlich Eigenbedarf läuft er ja Gefahr, dass Ihr noch bis 2021 dort wohnen bleibt.

Auf der anderen Seite, wenn Ihr jetzt kündigt, dann läuft der Mietvertrag ja "nur" bis 30.09.......

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#6
 Von 
Danie123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja , das wissen wir möchten aber keine doppelbelastung ! Seine ausage er räumt uns die 3 monatige kündigungs frist bis 31.12.19 ein ansonsten läuft der vertrag bis 30.04.21

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Danie123):
Ja , das wissen wir möchten aber keine doppelbelastung ! Seine ausage er räumt uns die 3 monatige kündigungs frist bis 31.12.19 ein ansonsten läuft der vertrag bis 30.04.21

Und was hätte man in der Hand um den Vermieter zu motiveren die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Bisher lese ich da nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Danie123):
Ja , das wissen wir möchten aber keine doppelbelastung !


Wenn das keiner will, hat es aber jeder.....
Denn Dein Vormieter muss ja theoretisch die Wohnung erst am 01. der Folgemonats zurückgeben......Du aber Deine auch.... Dazu kommt, dass man nach Auszug ja sehen muss, was evtl. noch an Renovierungen gemacht werden muss.

BTW:
Wäre interessant die Befristungsklausel mal wortwörtlich hier zu lesen.

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#9
 Von 
Danie123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Das der Eigenbedarf nicht wirksam ist das weiss der vermieter , es geht hier vielmehr um die frage um die kündigungsfrist die er uns nun eingeräumt hat , als entgekommen seiner seits weil er keinerlei kosten für einen umzug tragen möchte. Wir sind bereit knapp 3 jahre früher aus zu ziehen um ihm nicht bei seiner Familienplanung im weg zu stehen !

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Wenn das wirklich ein wirksamer Zeitmietvertrag ist, kann ihn keiner einseitig vprzeitig kündigen. Es geht nur über einen Aufhebungsvertrag. Rechtlich gibt es somit keine bessere Position.

Aktuell habt ihr die Optionen weiterverhandeln, weiterwohnen oder das Angebot des Vermieters annehmen. Keiner kann beurteilen, unter welchem Druck der Vermieter oder ihr selber steht. Aber drei Jahre sind ja noch eine lange Zeit. Wenn die neue Wohnung nicht der absolute Traum ist, könnt ihr ja einfach abwarten.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber drei Jahre sind ja noch eine lange Zeit.

Die einem der Vermieter eventuell auch ganz legal sehr schwer machen könnte. Sollte man also auch berücksichtigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Danie123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind gewillt auszuziehen keine frage , aber nicht zu seinen Bedingungen dann wir haben den " schaden" mehr Belastung usw. Mit uns kann man reden nur er blockt alles ab , wir werden wahnsinnig mit ihm

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Danie123):
Wir sind gewillt auszuziehen keine frage , aber nicht zu seinen Bedingungen

Dann bleibt halt wohnen.

Pokern kann man nur sinnvoll wenn man ein gutes Blatt hat oder der Gegner nicht weis das man blufft.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Danie123):
Wir sind gewillt auszuziehen keine frage , aber nicht zu seinen Bedingungen dann wir haben den " schaden" mehr Belastung usw. Mit uns kann man reden nur er blockt alles ab , wir werden wahnsinnig mit ihm


Einzige Möglichkeit wäre, den Verbleib bis 2021in Aussicht zu stellen. Ganz nett schreiben, man würde, zum 31.8. 18 gehen (mit Aufhebungsvertrag), oder auch optional bis 2021 bleiben.

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#15
 Von 
Danie123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsere chancen stehen echt nicht gut, dabei sind wir nicht mal schuld an dem ganzen , wir sind nur keine unmenschen und wollen kein böses blut , und dann sitzt man auf allen kosten alleine unfair

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Unsere chancen stehen echt nicht gut


Wie Eure Chancen sind kann hier niemand beurteilen.

Vielleicht freut sich der Vermieter ja darüber, dass Ihr schon zum 31.08. ausziehen wollt. Habt Ihr ihm denn schon den Vorschlag gemacht?

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