Vielleicht kann man uns hier rat geben , haben am 1.03 die Kündigung wegen eigenbedarf bekommen , nicht wirksam wegen zeitmietvertrag (5 jahre). Das hat der vermieter dann auch festgestellt , nach dem wir ihm ein angebot des vorzeitigem Auszug gemacht haben , er sollte sämtliche kosten die mit dem Umzug im verbindung sind tragen. Hat er abgelehnt mit der begründung könne er sich nicht leisten !! Er schrieb wir können innerhalb 3 Monaten kündigen und alles ist gut , das räumt er uns ein. Wir haben was gefunden wo wir früher rein können , haben wir noch eine gute Position um zu verhandeln oder der vermieter ??? Vielen Dank für eure hilfe
Eigenbedarf nicht wirksam
Fragen zur Miete?
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Zitathaben wir noch eine gute Position um zu verhandeln :
Nein
Begründung?
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1. Zeitmietvertrag: müsste man mal prüfen ob der so überhaupt gültig ist, denn oft sind diese Klauseln das Papier nicht wert auf dem sie stehen.
2. über was genau will man denn verhandeln?
Wurde geprüft und der Eigenbedarf wurde schon im Mietvertrag für den 30.04.21 angekündugt.ist es nicht so das zeitmietverträge nur duch ein aufhebungsvertrag gelöst werden können? Darum geht es wir möchten am 1.9 ein neues objekt mieten , er besteht aber auf eine kündigungsfrist von 3 monaten .
ZitatWurde geprüft und der Eigenbedarf wurde schon im Mietvertrag für den 30.04.21 angekündugt.ist es nicht so das zeitmietverträge nur duch ein aufhebungsvertrag gelöst werden können? :
Wenn die Klausel wirksam ist, dann kann der Vertrag in der Tat durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst werden oder der Vermieter akzeptiert wie hier die Kündigung. Mit den 3 Monaten Frist ist es jetzt so eine Sache zwecks verhandeln. Hat der Vermieter tatsächlich Eigenbedarf läuft er ja Gefahr, dass Ihr noch bis 2021 dort wohnen bleibt.
Auf der anderen Seite, wenn Ihr jetzt kündigt, dann läuft der Mietvertrag ja "nur" bis 30.09.......
Ja , das wissen wir möchten aber keine doppelbelastung ! Seine ausage er räumt uns die 3 monatige kündigungs frist bis 31.12.19 ein ansonsten läuft der vertrag bis 30.04.21
ZitatJa , das wissen wir möchten aber keine doppelbelastung ! Seine ausage er räumt uns die 3 monatige kündigungs frist bis 31.12.19 ein ansonsten läuft der vertrag bis 30.04.21 :
Und was hätte man in der Hand um den Vermieter zu motiveren die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Bisher lese ich da nichts ...
ZitatJa , das wissen wir möchten aber keine doppelbelastung ! :
Wenn das keiner will, hat es aber jeder.....
Denn Dein Vormieter muss ja theoretisch die Wohnung erst am 01. der Folgemonats zurückgeben......Du aber Deine auch.... Dazu kommt, dass man nach Auszug ja sehen muss, was evtl. noch an Renovierungen gemacht werden muss.
BTW:
Wäre interessant die Befristungsklausel mal wortwörtlich hier zu lesen.
Das der Eigenbedarf nicht wirksam ist das weiss der vermieter , es geht hier vielmehr um die frage um die kündigungsfrist die er uns nun eingeräumt hat , als entgekommen seiner seits weil er keinerlei kosten für einen umzug tragen möchte. Wir sind bereit knapp 3 jahre früher aus zu ziehen um ihm nicht bei seiner Familienplanung im weg zu stehen !
Wenn das wirklich ein wirksamer Zeitmietvertrag ist, kann ihn keiner einseitig vprzeitig kündigen. Es geht nur über einen Aufhebungsvertrag. Rechtlich gibt es somit keine bessere Position.
Aktuell habt ihr die Optionen weiterverhandeln, weiterwohnen oder das Angebot des Vermieters annehmen. Keiner kann beurteilen, unter welchem Druck der Vermieter oder ihr selber steht. Aber drei Jahre sind ja noch eine lange Zeit. Wenn die neue Wohnung nicht der absolute Traum ist, könnt ihr ja einfach abwarten.
ZitatAber drei Jahre sind ja noch eine lange Zeit. :
Die einem der Vermieter eventuell auch ganz legal sehr schwer machen könnte. Sollte man also auch berücksichtigen.
Wir sind gewillt auszuziehen keine frage , aber nicht zu seinen Bedingungen dann wir haben den " schaden" mehr Belastung usw. Mit uns kann man reden nur er blockt alles ab , wir werden wahnsinnig mit ihm
ZitatWir sind gewillt auszuziehen keine frage , aber nicht zu seinen Bedingungen :
Dann bleibt halt wohnen.
Pokern kann man nur sinnvoll wenn man ein gutes Blatt hat oder der Gegner nicht weis das man blufft.
ZitatWir sind gewillt auszuziehen keine frage , aber nicht zu seinen Bedingungen dann wir haben den " schaden" mehr Belastung usw. Mit uns kann man reden nur er blockt alles ab , wir werden wahnsinnig mit ihm :
Einzige Möglichkeit wäre, den Verbleib bis 2021in Aussicht zu stellen. Ganz nett schreiben, man würde, zum 31.8. 18 gehen (mit Aufhebungsvertrag), oder auch optional bis 2021 bleiben.
Unsere chancen stehen echt nicht gut, dabei sind wir nicht mal schuld an dem ganzen , wir sind nur keine unmenschen und wollen kein böses blut , und dann sitzt man auf allen kosten alleine unfair
Zitat:Unsere chancen stehen echt nicht gut
Wie Eure Chancen sind kann hier niemand beurteilen.
Vielleicht freut sich der Vermieter ja darüber, dass Ihr schon zum 31.08. ausziehen wollt. Habt Ihr ihm denn schon den Vorschlag gemacht?
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