Eigenbedarf nach Trennung/Scheidung?

2. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
DaveC
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf nach Trennung/Scheidung?

Ich bewohne die größte Wohnung meines Hauses mit insgesamt 3 Wohnungen uns muss mich nach der Trennung von meinem Ehepartner nun finanziell stark einschränken. So kann ich z.B. mit den bisherigen Mieteinnahmen den Kapitaldienst nicht mehr leisten. Außerdem ist die bisherige Wohnung nun viel zu groß. Deshalb möchte ich die jetzt selbst genutzte Wohnung vermieten und in eine der beiden wesentlich kleineren vermieteten Wohnungen umziehen.

Der Mietvertrag wurde Anfang 2001 geschlossen - also nach "altem Recht".

Kann ich einem der Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, damit ich die große Wohnung vermieten kann - ggf. mit welcher Frist? Worauf muss ich bei der Kündigung achten?

Vielen Dank für jeden sachdienlichen Hinweis!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Dave,

eine Eigenbedarfskündigung ist durchaus möglich. Das BVerfG (WuM 1991) hat ein berechtigtes Interesse des Vermieters bejaht, wenn dieser auf die Mieteinnahmen aus seiner bisher genutzten größeren Wohnung angewiesen ist, um das Haus erhalten zu können.

Bei der Kündigung müssen Sie die §§ 568 , 573 , 573 c , 574 , 574 a-c BGB beachten.

In dem Kündigungsschreiben sollte deutlich werden, dass Sie die Wohnung des Mieters aus den o.g. Gründen benötigen. Schildern Sie den konkreten Sachverhalt. Zudem sollten der Mieter auf sein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB ("Sozialklausel") hingewiesen werden. Die Kündigung muss von allen Vermietern unterschrieben werden und an alle Mieter der Wohnung geschickt werden.

Es empfiehlt sich aber, dass Kündigungsschreiben von einem RA schreiben zu lassen.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DaveC
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ging ja blitzschnell - herzlichen Dank, Gruwo !!

Noch eine Nachfrage: Welche Kündigungsfrist gilt hier?

Nochmals Danke !!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatende, da der Mietvertrag weniger als 5 Jahre besteht.

0x Hilfreiche Antwort

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