Eigenbedarf bei Hartz IV des Vermieter o. Verw.

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.12.2011 17:20:58
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 11x hilfreich)
Eigenbedarf bei Hartz IV des Vermieter o. Verw.

Hallo,

kann ein Vermieter, der arbeitslos wird und dem Hartz IV droht, Eigenbedarf anmelden? Ab wan ngilt Eigenbedarf. Erst kurz vor Hartz IV? Welche Fristen gelten dann für die Mietkündigung? Kann der Auszug hinausgezögert verhindert werden? MAcht es einen Unterschied ob der Vermieter den Eigenbedarf für sich oder für ein von Arbeitslosigkeit betroffenen Verwandten beansprucht?

Gruss Peter

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:29:18
Status:
Schüler
(230 Beiträge, 35x hilfreich)

Ab wan ngilt Eigenbedarf

Dann wenn der V selber einziehen oder einem nahen Verwandten den Einzug ermöglichen will. Ob Hartz 4 das Motiv für den Einzug ist, ist unerheblich. Ist die Miete denn so niedrig, dass dem V ergänzend Hartz 4 zusteht :???:

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#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Das Motiv dürfte eher steuerlicher Natur sein.



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