Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Ausgangssituation: Vermieter V überreicht dem Mieter M eine Kündigung wegen Eigenbedarf und betont im Dialog nachdrücklich, dass der angegebene Kündigungstermin eingehalten werden muss, sich sogar anbietet, beim Umzug zu helfen und sogar zum Kompromiss bereit wäre, die Kündigungsfrist von drei Monaten aufzuheben, wenn die Wohnung zum angegebenen Termin wirklich leer ist.
1. Problem: Die Kündigung ist formell nicht rechtsgültig. Der Mieter möchte die Angelegenheit aber einvernehmlich klären und versuchen, die Wohnung zum angebenenen Termin räumen; da ja der gewünschte Kündigungstermin nicht eingehalten werden muss.
2. Problem: Der Vermieter lässt über einen Anwalt eine rechtsgültige Kündigung erstellen, wodurch sich der angegebene Kündigungstermin um einen Monat nach hinten verschiebt. Der Mieter hat eine neue Wohnung angemietet und lässt über seinen Anwalt Kontakt zum Anwalt des Vermieters aufnehmen, sich einvernehmlich zu einigen, sprich, den Mietvertrag vorzeitig aufzuheben und sich an den Umzugskosten zu beteiligen. Doch nun reagiert der Vermieter biestig und besteht auf die Kündigung zum späteren Termin, obwohl der Vermieter mehrmals betont hatte, dass das Familienmitglied, welches die Wohnung beziehen soll, ansonsten auf der Straße stehe.
Liegt hier nun Täuschung vor? Welche Rechte hat der Mieter noch?
Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Kündigung ist formell nicht rechtsgültig
Wie ist das überhaupt zur Sprache gekommen ?
der anwalt des mieters hat die kündigung für rechtsungülitg bewertet: widerspruchsrecht fehlt, nur einem von zwei mietern wurde gekündigt.
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Aber Ihr wart Euch doch eigentlich einig, oder nicht ?
Wozu dann noch ein Anwalt ?
wir brauchten den anwalt, weil wir uns absichern mussten, wenn wir die wohnung nicht fristgerecht dem vermieter überlassen könnten.
Also zu hoch gepokert ?
Letztendlich: Wenn Ihr auf neuen Karten besteht, müßt Ihr Euch damit abfinden, daß dann ein neues Spiel beginnt.
Die Idee Eures Anwalts war also nicht unbedingt das Beste, was man in dieser Situation hätte machen können (und sollen).
wir als mieter sind nur irritiert, dass der sohn der familie unbedingt zum 1.11.07 einziehen musste ("sonst steht er auf der straße) und nun auf einmal - nachdem eine rechtsgültige kündigung zugestellt worden ist - der vermieter darauf verzichtet, und nun der 1.12.07 ausreicht.
Die 'Gegenseite' mußte eben aufgrund Eures Widerspruchs ihre Pläne komplett umstellen.
Das war doch (zumindest teilweise) auch der Sinn der Sache, oder ?
wir haben keinen widerspruch eingelegt. im anwaltschreiben hieß es nur, dass wir uns einvernehmlich einigen möchten und dass nicht unerheblich kosten beim umzug entstehen.
Und das die erste Kündigung wegen Formfehlern nicht wirksam war, wurde garnicht erwähnt ?
nein. der anwalt hat sich neutral ausgedrückt: "wir beziehen uns auf das schreiben (=kündigung)".
das wäre jetzt auch meine frage: könnte ich nicht die erste kündigung akzeptieren, obwohl sie rechtsungültig ist?
Du kannst es ja mal versuchen.
Wäre m.W. ein Novum, über das noch nicht entschieden wurde.
Aber durch das Schreiben Eures Anwalts habt Ihr den Vermieter dazu gebracht, ebenfalls zum Anwalt zu gehen; dieser hat die Gefahr erkannt und (sicherheitshalber) gebannt.
Was hätte er auch sonst tun sollen ?
Es wäre immer mehr [unnötige] Zeit verstrichen, in der Ihr noch hättet 'widersprechen' können.
Die Gegenseite mußte davon ausgehen, daß Ihr Zeit schinden und um Geld pokern wolltet.
Dagegen mußte sie sich natürlich absichern.
wir wollten eigentlich so schnell wie möglich raus, und keinen streit. da aber ab einem bestimmten punkt kein dialog mehr möglich war, mussten wir einen anwalt einschalten.
da aber ab einem bestimmten punkt kein dialog mehr möglich war
Hört sich aber nicht nach einer einvernehmlichen Lösung an.
aber dennoch wollte der vermieter, dass wir unbedingt die wohnung bis zum 31.10.07 räumen. und nun scheint es dem vermieter egal zu sein.
--- editiert vom Admin
@Pawel
Wirklich ?
Die Renovierungsklausel mit starren Fristen ist doch z.B. auch 'weggefallen', ohne das ein Vermieter versucht hat, die Erfüllung der starren Fristen durchzusetzen.
Und eine unwirksame Kündigung in ein Angebot zur Vertragsaufhebung umzudeuten würde doch wohl etwas weit gehen, oder nicht ?
Etwas anderes würde m.E. nur gelten, wenn der Mieter sich auf die Wirksamkeit der Kündigung verlassen hätte und bereits ausgezogen wäre. Dann kann der Vermieter nicht nach einem Jahr kommen und sagen: Hey, eigentlich wohnst Du noch bei mir.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Alles klar, Pawel,
Gottseidank ist es nicht rechtsmißbräuchlich von einem Mieter, die Renovierung komplett zu verweigern, obwohl der Vermieter die Einhaltung starrer Fristen garnicht eingefordert hat.
--- editiert vom Admin
danke für die vielen antworten.
gibt es nun eigentlich eine möglichkeit, den vermieter wegen täuschung ranzukriegen?
denn immerhin haben wir uns am 30.10.07 als auszugstermin orientiert. und im dialog hat der vm stets betont, dass die wohnung unbedingt leer sein muss und dass es sich um einen härtefall handelt.
Dem Vermieter Täuschung vorzuwerfen, nur weil er sich auf einmal an die gesetzlichen Vorschriften hält, wäre doch wohl etwas sehr weit hergeholt.
Sein Anwalt wird ihm erklärt haben, dass er rechtlich keine Chance hat, den Eigenbedarf vor dem 30.11. durchzusetzen. Wenn er sich nun auf die für ihn unvermeidliche rechtliche Situation eingestellt hat, dann kann man das nicht als Täuschung bezeichnen.
@Pawel
Die Fristenproblematik hatten sich die Vermieter... im Laufe der Jahre jedoch selbst eingebrockt.
'Im Laufe der Jahre' ist gut; ich habe Mietverträge, die teilweise über dreißig Jahre alt sind (der HighScore liegt z.Zt. bei 41).
in dem sinne täuschung, dass der mieter bereit ist, die wohnung vor dem 30.11.07 freizugeben, so, wie der vermieter es die ganze zeit gefordert hat, nun aber nicht mehr auf das angebot zurückgreifen möchte, was mich daran zweifeln lässt, ob es sich wirklich um eine härtefall handelt (= "täuschung"?).
-- Editiert von zeigteisth am 31.08.2007 10:21:56
in dem sinne täuschung
In welchem Sinne ? Wo soll denn da die 'Täuschung' liegen ?
ich hatte den beitrag gerade editiert.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
richtig ":§§:"
ich als mieter stimme doch zu, die wohnung zum gewünschten termin zu räumen, wenn der vm mir dabei entgegenkommt, den mietvertrag vorzeitig zu beenden. ich sehe also auch für mich eine chance, die erste (rechtsungültige) kündigung für meine interessen zu nutzen.
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