Eigenbedarf-Kein Mietvertrag-Mieter zieht nicht aus

14. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Cluedo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenbedarf-Kein Mietvertrag-Mieter zieht nicht aus

Hallo alle zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe Ende 2003 mein Haus vermietet, ohne Mietvertrag, an ein Ehepaar mit zwei Kindern(15/17). Nun tritt der Fall ein das Ich das Objekt selber nutzten muss. Da ich selbst eine Familie habe. Meine Frau (Eheschließung 2005) hat zwei Kinder in die Ehe gebracht und ist wieder schwanger. Die gemietete Wohnung ist zu klein und deswegen ist es dringend das wir selbst in das Haus einziehen.
Das Ehepaar zahlt ausserdem seit 5 Monaten keine Miete und ist nicht gewillt auszuziehen.
Was kann ich da am besten tun um sie schnellst möglich da heraus zu bekommen?
Eine Abfindung kommt für mich aus finanziellen Gründen nicht in Frage!!!
Noch dazu habe ich angst das die jetzigen Mieter das Haus in einen desolaten Zustand versetzten, da die Fronten schon sehr verhärtet sind.


Danke im vorraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

'Kein Mietvertrag' bedeutet, daß ein mündlicher Mietvertrag nach den gesetzlichen Standardvorgaben besteht.

Bei solchen Konstellationen kann das Mietverhältnis zunächst einmal außerordentlich fristlos wegen Zahlungsverzuges und hilfsweise auch ordentlich wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Wenn der Mieter nicht auszieht, bleibt nur der Weg über eine Räumungsklage.

'Schnellstmöglich' ist da ein sehr relativer Begriff. Auf (mindestens!) einige Monate wird man sich einstellen müssen, wenn der Mieter nicht ausziehen will.

Guter Rat: Anwalt beauftragen, damit einem keine Formfehler unterlaufen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Zunächst rate ich Dir, zu überprüfen, ob Deine Kündigung keinen Formfehler enthält, auf den sich im Zweifelsfall die Mieter berufen können. Es muss detailiert z.B. begründet werden, warum der Eigenbedarf besteht.
Dagegen ist natürlich der Mietrückstand schon allein ein Grund für eine fristlose
Kündigung.
Eine Räumungsklage kostet leider auch Dich
eine ganze Menge Geld.
Dass kein schriflicher Mietvertrag besteht,
hat keine Bedeutung. Die Leute wohnen da und haben ja auch nachweisbar schon mal
Miete gezahlt, das genügt für ein Vertragsverhältnis.
Es ist eine schwierige Lage und du brauchst schon eine Portion Glück um das in naher Zukunft über die Bühne zu bekommen.

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#3
 Von 
Cluedo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch als kleiner Nachtrag. Meinen Mietern ist es nicht möglich zu beweisen, dass sie Miete gezahlt haben!!!

Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Hoffe da haben noch mehr was zu sagen

-- Editiert von Cluedo am 15.04.2006 10:24:54

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Was hießt hier 'Mietern ist es nicht möglich zu beweisen, dass sie Miete gezahlt haben'?

Da tatsächlich (abgesehen von den letzten Monaten) Miete gezahlt wurde, ob nun bargeldlos oder bar, werden dafür im Prinzip Beweise oder zumindest Indizien vorhanden sein. Beispielsweise Zeugen, die bei der Übergabe der Miete zugegen waren oder denen der Vermieter vom Mietverhältnis erzählt hat. Notfalls erfolgt Parteivernehmung der beiden Prozeßparteien.

Dabei halte ich es für ziemlich unglaubwürdig, daß jemand einem Fremden ein Haus kostenlos und ohne jede Gegenleistung rein gefälligkeitshalber überlassen haben will, und das noch über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren.

Eine bewußte Falschaussage vor Gericht kann darüber hinaus nicht nur zivilrechtliche, sondern auch böse strafrechtliche Folgen haben. Finger weg davon!

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@ waldhase
Bin ganz Deiner Meinung!

Du kennst Dich doch mit dem schönen Wald aus;)
Da gibt es doch den Spruch: Wie man in den
Wald hineinruft, so schallt es zurück.
(oder wenn man versucht anderen ein Bein zu stellen, kann man selber stolpern!)

Schönen Oster-wald-spaziergang:)

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