Durchzug in allen Zimmern

6. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Durchzug in allen Zimmern

Hallo,
wir sind hier im November eingezogen und würden am liebsten schon wieder die Koffer packen.

Es zieht in allen Zimmern durch. Der VM hat einen Fensterbauer bestellt, dieser hat festgestellt dass es durch den Zwischenraum zwischen Fenster und Wand zieht da hier keine Isolation angebracht oder eingebracht (Bauschaum ?) ist.
Der VM versprach ür Abhilfe zu sorgen, lässt den Fensterbauer jedoch nur innen rund um die Fenster Silikon auf die Tapete spritzen und teilt uns per Anwalt mit dass die Fenster wie beim Einzug wären und es kein Mietschaden wäre.

Zum Glück habe ich den schriftlich Mängelmitteilung noch in Kopie vorliegen. Hier bat ich am 16.12.08 darum noch vor den Feiertage Abhilfe zu schaffen. Er hatte seit Einzug versprochen er kümmert sich drum, hat aber erst nach diesem Brief reagiert. Ja, und jetzt der Brief von seinem Anwalt der uns zu verstehen gibt dass wir es ertragen oder ausziehen müssen.

Da kann´s doch nicht sein.

Kann ich überhaupt noch etwas ohne Anwalt machen?

Es gibt seit Januar 2009 die Verpflichtung zu einem Energiepass, diesen muss der VM einem neuen Mieter vorlegen. Es kann hier nicht angehen dass er die Isolation bei uns jedoch nicht machen lassen will.

Wo wir gehen oder stehen zieht es durch. Seit gestern schneit es, und wir heizen praktisch für den Balkon.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wenn man in einen unrenovierten Altbau zieht dann muss man dessen Nachteile auch in Kauf nehmen.
Gibtes einen versteckten Mangel von dem der VM wüsste ist er Schadenersatzpflichtig. Ich würde man den Vormieter suchen. Hat der z.B. aus diesem Grund gekündigt, bestehen gute Chancen einen Umzug, 12 Monate höhere Miete und sämtliche Renovierungskosten erstattet zu bekommen. Unter dieser Kostendrohung renoviert der eventuell.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2162
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 25x hilfreich)

Nun nach Ihrer Schilderung scheinen Sie ja einem üblem VM auf den Leim gegangen zu sein. Also wenn Fenster ohne Isolierung und nur mit einer Silikonfuge im Haus verbaut wurden, dann liegt mit Sicherheit ein Mangel an der Mietsache vor!

Da Ihr dreister VM jedoch bereits über einen Anwalt mit Ihnen kommuniziert (er sollte die Miete lieber für Investitionen nutzen) kann ich Ihnen nur empfehlen, lassen Sie ihre Interessen vom Mieterschutzbund vertreten. Anders werden Sie diesem Burschen von VM nicht beikommen!

kleiner Tipp:
Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

A. Meyer (kein Vermieter)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

der Vormieter hat uns schon einiges gesagt.

Es waren schon viele Macken hier in seiner Mietzeit die auch nicht repariert wurden und die der VM jetzt uns auf´s Auge drücken will.

Wir kommen wohl an einem Anwalt nicht vorbei.

Der VM muss den Energiepass vorlegen, dies hat er nicht getan. Hier ist er in der Pflicht, er hätte ihn vorlegen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

""Der VM muss den Energiepass vorlegen, dies hat er nicht getan.""

Was bringt das wenn man den nicht verlangt und trotzdem einzieht. Man sollte doch merken das das einen Grund hat. Und dann eben nicht einziehen.

Ein altes Haus ist noch lange kein Minderungsgrund.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

BGB § 535 Mietgebrauch; Mindeststandard; Altbauwohnung A/3/5

2. Der Mieter hat gewisse Unzulänglichkeiten einer Altbauwohnung, die allgemein verbreitet sind, hinzunehmen. Zu diesen Unzulänglichkeiten zählen auch Zuglufterscheinungen.
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005 - 9 S 157/05

Die Gegenfrage ist, ob der Vermieter ebenfalls gewisse Unzulänglichkeiten einer Altbauwohnung hinnimmt und dementsprechend die Miete nebst Nebenkosten diesen Unzulänglichkeiten anpasst.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, da sind wir wirklich einem Exemplar auf den Leim gegangen. Hat beim Einzug gross versprochen dass er wenn Probleme sind alles machen lässt damit wir uns wohl fühlen und jetzt lässt er nichts machen.

Sowas kriegt man ja auch nicht schriftlich, überhaupt habe wir vom VM selbst garnichts schriftlich, ausser dem MV den wir auch erstmal überprüfen lassen werden.

Wir gehen am Donnerstag zum Anwalt für Mietrecht und dann schauen wir mal.

Es ist ja auch so, dass bei der Wohnung gegenüber die nachträgliche Isolieren richtig gemacht wurde. Dies war dem VM damals zu teuer, daher lässt er bei uns nicht mehr machen.

Ganz ohne stehen wir nicht da.

Ich habe mal in einem Altbau der 70 er Jahre gewohnt, dort hat es nicht halb soviel durchgezogen.

Wir fühlen dem VM jetzt schon auf´n Zahn. Vom Gefühl her hat der überhaupt keinen Energiepass. Weil noch kein Mieter danach gefragt hat und weil das ja Geld kostet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 784x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso? Ist Altbau von vor´m Krieg oder was? :-)

Das Haus hier steht 12 Jahre. Im Internet habe ich eine Seite gefunden die besagt dass ein Haus schon nach 4 Jahren alt ist.

Muss man sich denn immer so rumärgern?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

AG Lennestadt: Urteil vom 28.09.2007 - 3 C 372/06

Wie oben erläutert ist das Gericht der Ansicht, dass im vorliegenden Fall bis zu dem 2,5-fachen der Heizkosten für ein modernes Haus kein Mangel vorliegt. Das heißt im vorliegenden Fall wären Heizkosten in Hohe von 1.480,00 € akzeptabel. Um den Differenzbetrag zwischen 2.368,00 € (rechnerischer Heizkosten) und den so ermittelten 1.480,00 € ist die Miete gemindert. Es ergibt sich daraus ein Betrag in Höhe von 888,00 € pro Jahr. Dies entspricht einer Minderungsquote pro Monat in Höhe von 74,00 €. In Höhe von 74,00 € war der Mietzins für die Monate April 2006 sowie Juni 2006 bis Mai 2007 daher gemindert.
Aus dem von dem Kläger vorgelegten Schreiben vom 15. November 2005 geht hervor, dass die Beklagten unter Ziffer 4 des Schreibens bereits die schlechte Isolierung und die erhöhten Gaskosten angesprochen haben. Der Mangel der Mietsache ist damit bereits im November 2005 dem Kläger angezeigt worden. Die Minderung ist daher bereits für den Monat April 2006 zu berücksichtigen.
Das Gericht stellt ausdrücklich klar, dass es der Ansicht ist, dass ein Mangel unabhängig davon vorliegt, ob die Wärmedämmung mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand ohne Schwierigkeiten verbessert werden kann. Zwar geht ein Teil der Rechtsprechung und auch ein Teil der Literatur davon aus, dass eine schlechte Wärmedämmung nur dann einen Mangel der Mietsache darstellt, wenn die Wärmedämmung mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand ohne Schwierigkeit verbessert werden kann (LG Waldshut-Tingen, a. a. O.; Schmidt-Futterer, a. a. O.). Das Gericht hält diese Voraussetzung für die Bejahung eines Mangels für sachfremd. Es ist nicht verständlich, inwieweit ein wirtschaftlicher Aufwand auf das Vorliegen eines Mangels Einfluss haben soll. Bei anderen Fehlern der Mietsache wird ebenfalls nicht darauf abgestellt, wie hoch der Investitionsbedarf zur Beseitigung des Fehlers ist. Hierfür ist auch kein Grund ersichtlich. Es geht im vorliegenden Fall darum, einen Mindeststandard einer zu vermietenden Wohnung zu sichern. Diese Mindeststandards müssen von dem Vermieter sichergestellt und gewährleistet werden. Sollten die von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Wohnungen bzw. das Wohnhaus diesen Mindeststandards nicht entsprechen, hat er die Wahl, entweder eine Wohnung/ein Wohnhaus nicht zu vermieten oder den Mieter bei Abschluss des Mietvertrages auf die bestehenden Mängel (hier: die schlechte Wärmedämmung und die dadurch extrem erhöhten Heizkosten) hinzuweisen.
…. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Erkennbarkeit einer schlechten Isolierung kein Freibrief für den Vermieter darstellen kann, eine bautechnisch, wärmedämmtechnisch bzw. heiztechnisch völlig unzureichende Wohnung am Markt anzubieten. Dem Mieter fehlt es in der Regel an Spezialkenntnissen, den Wärmeverlust und den damit zusammenhängenden Heizbedarf und die Heizkosten im voraus einzuschätzen. Der Mieter muss sich daher darauf verlassen, dass die bautechnischen, Wärmedämmtechnischen und heiztechnischen Mindestanforderungen im Wesentlichen erfüllt sind, wobei hierbei Abstriche insoweit hinzunehmen sind, als der Bauzustand des Hauses bzw. das Alter des Hauses eindeutig auf eine schlechtere Wärmedämmung hinweisen.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

nun hat der VM auf überhaupt nichts dergleiche in irgendeiner Art hingewiesen und das Haus an sich spricht auch nicht für eine schlechte Wärmedämmung. Im Vorderhaus sind Eigentumswohnungen, die Bewohner sind gleich nach Fertigstellung des Hauses hier eingezogen, das war vor knapp 11 Jahren.

Bei Einzug hat der VM darauf hingewiesen dass man die Wohntemperatur doch auf 18 Grad konstant halten soll da sonst die Heizkosten höher würden wenn die Zimmer erst wieder aufheizen müssten. Das war alles. Das ist eine allgemeingültige Aussage.

Und wegen des Energiepasses, der Hauseigentümer muss ihn - wenn auch bis Ende letzten Jahres auf Verlangen - vorzeigen können. Wenn er dies nicht kann oder überhaupt keinen hat droht ihm ein Bußgeld.

Doch gut dass wir keine bequemen Mieter sind, doch gut dass wir nachfragen. Meine Tochter kann hier nicht auf dem Teppich spielen, sie erfriert. Es zieht in allen Zimmern. Kann doch nicht sein dass ich meine Tage im Bett verbringen muss weil die Wohnung kalt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"Und wegen des Energiepasses, der Hauseigentümer muss ihn - wenn auch bis Ende letzten Jahres auf Verlangen - vorzeigen können. Wenn er dies nicht kann oder überhaupt keinen hat droht ihm ein Bußgeld.
Doch gut dass wir keine bequemen Mieter sind, doch gut dass wir nachfragen."

toll, den druckt er sich im Netz aus und legt ihn jetzt vor. Nachdem man eingezogen ist wirklich super Wirkungsvoll.

Noch besser wirkt das Bussgeld für den Mieter

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
leakristin
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

ich glaube schon dass es bessere Weg als Beleidigungen gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Muss man links liegen lassen, solche Bemerkungen
Solche Beiträge zeigen, dass die Ersteller weder als Mieter noch als Vermieter tauglich sind.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.437 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen