Doppelte Nebenkosten Abrechnung Haus / Imbiss

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Leorio
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Frischling
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Doppelte Nebenkosten Abrechnung Haus / Imbiss

Hallo

Folgende Frage. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in dem wir sowohl Mieter ein Wohnung wie Mieter eines Ladenlokals sind. Das Lokal befindet sich im selben Haus wie die Wohnungen obwohl die eingänge natürlich an unterschiedlichen Ecken sind.

Ich bin jetzt eben über meine Nebenkostenabrechnung gegangen und habe festgestellt das ich sowohl Hausmeister gebühren für das Haus wie auch für das Geschäft bezahle. Ist das Richtig?

Der Hausmeister hat keinen zugang zum Geschäft und hat auch noch nie irgendwas für oder um das Geschäft herum gemacht. Wir reinigen die Straßen vorm Geschäft und sie die einzigen die Zugang durch den Vorder / Hintereingang haben.

Ich habe den Hausmeister mal darauf angesprochen und er war ebenfalls verwundert das wir hier doppelt bezahlen.

Kann mich jemand darüber aufklären ob die Abrechnung so Stimmt?

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-- Editiert am 30.06.2010 18:13

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
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Praktikant
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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
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Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Der wird höchstens sagen, dass das so im Vertag steht.
Üblicherweise nach m²
Und wenn er etwas für das Geschäft macht, dann hat das auch nichts mit den Nebenkosten zu tun, sondern das sind Regiestunden, die dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

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#3
 Von 
guest-12305.07.2010 11:37:09
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Beginner
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#4
 Von 
Leorio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten. Frau Schlau, leider wird mir nicht klar was sie mit ihrem Kommentar zu sagen versuchen

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#6
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#7
 Von 
Leorio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe mich mal mit dem Mietvertrag auseinandergesetzt und kann bestätigen das die Nebenkosten nach qm zahl berechnet werden. Im Mietvertrag für das Geschäft jedoch (sind zwei separate verträge i.e. Geschäft / Wohnung) sind die Hausmeisterkosten nicht als Nebenkosten aufgeführt. Da steht aber etwas von Hauswart kosten und ich vermute der Vermieter würde versuchen die kosten da drunter zu rechtfertigen.

Sollte ihm das gelingen wird die Frage wohl sein ob es Gerecht ist das die Hausmeister kosten des Hauses aufs Geschäft übertragen werden können obwohl das Geschäft ansich mit dem Haus nichts zu tun hat ausser das es ein Gebäude ist.

Um das zu verdeutlichen: Die eingangstür zu dem Treppenhaus das zu den Wohngen führt ist eine Separate von der Geschäftstür. Weder kann man durch betreten des Haus auf irgendeine art und weise zum Geschäft gelangen. Wenn jemand also zum Geschäft will muss er das Haus verlassen, über einen kleinen Hof (10m) und dann ist er an der Hintertür des Geschäfts. Dennoch ist alles Streng genommen ein Großes Haus.

Was der Vermieter jetzt in meinem Fall gemacht hat ist er hat 77 qm Wohnung genommen und mir dazu Hausmeisteranteil berechnet und nochmal 120 qm Geschäft und mir dazu ebenfalls Hausmeisteranteil berechnet. Erscheint mir ganz schön happig aber ist wahrscheinlich rechtlich gesehen nicht verkehrt.
Was sagt ihr dazu?

Abschließend noch eine kurze Frage. Ein teil meiner Nebenkosten für die Wohnung wird nicht nach qm sondern: "Pers / Monate . o. d. " berechnet. In dieser Kategorie wird mein Anteil als 36 angegeben. Ich kann mit der Zahl absolut nichts anfange. Wofür könnte diese 36 stehen?

Vielen dank



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#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

3 Personen mal 12 Monate
4 Personen mal 9 Monate
wann bist du denn eingezogen ?

Hauswart und Hausmeister ist das Gleiche.

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#9
 Von 
Leorio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Schnelle Antwort Werner.

Eingezogen bin ich bereits im Juli 2004. Die Nebenkosten beziehen sich aufs Wirtschaftsjahre Januar 2009 - Dezember 2009.

Ich hab mich in der Vergangenheit nie wirklich um die Nebenkosten gekümmert und einfach Bezahlt was verlangt wurde bis mir dieses mal per Zufall aufgefallen ist das 2 x Hausmeister bezahle. Das hat dann eine Lawine ausgelöst und jetzt rechne ich alles nach (und muss feststellen das ich recht viel zahle im Vergleich zum Durchschnitt).

Leider versteh ich immernoch nicht ganz worauf sich die 36 bezieht. Ich wohne hier alleine, die restlichen 6 Wohnungen sind von Familien besetzt.

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#10
 Von 
guest-12305.07.2010 11:37:09
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 34x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

worauf sich die 36 bezieht. Ich wohne hier alleine

Da musst du den Vermieter fragen, vielleicht wart ihr zu dritt, als ihr eingezogen seid.

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#12
 Von 
Leorio
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe mich jetzt durch die Abrechnungen der vergangenen Jahre gearbeitet und kann folgendes zusammenfassen:

1: Ich bezahle seit ca. 5 Jahren für einen 3 Personen Haushalt (3x12) obwohl ich hier alleine wohne

2: Ich habe in den vergangenen 5 Jahren für Müll doppelt bezahlt. Das ist mir dieses Jahr zum ersten mal aufgefallen woraufhin ich den Vermieter angesprochen habe und er die Kosten für 1 x Müll von meiner Abrechnung genommen hat. Der Selbe "Fehler" ist die letzten 5 Jahre jedoch auch passiert.

Nachtrag: Mir ist ebenfalls aufgefallen das sich die Müllkosten von 2005 zu 2009 mehr als verdoppelt haben - ist das realistisch?

3: Ich habe in Erfahrung gebracht das der Hausmeister im Mietvertrag des Geschäfts zwar als Kostenpunkt geführt wird, der Hausmeister selber aber noch nie Geld für das Geschäft bekommen hat (nach eigener Angabe).

Wie soll ich am besten mit der Situation umgehen? Eure Ratschläge sind mir sehr Willkommen.

Kann mich jemand bitte auch darüber aufklären ob es eine Regel gibt die besagt das Überbezahlte Kosten verjähren und nicht zurückverlangt werden können e.g. die Sachen von 2005. Ich habe mich eben mit dem Verwalter unterhalten und ihm die Situation erklärt und er sagte ich solle mich an dem Vermieter wenden und dann müsse man mal schauen ob er mir was zuviel in Rechnung gestellt wurde "erlässt" und ob er sich "bereit erklärt" Überbezahltes zu verrechnen.

Ich bin davon ausgegangen das ich die Jahre für Leistungen und Kosten bezahlt habe die ich a: nicht bezogen oder b: nicht verursacht habe. Sicherlich kann mich der Vermieter da nicht einfach abwimmeln oder?

Vielen Dank für die Antworten.

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-- Editiert am 01.07.2010 16:07

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