Div. Unstimmigkeiten mit Vermieter

5. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gerda31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Div. Unstimmigkeiten mit Vermieter

Hallo!

Wir haben eine 2-Zi.-Whg. gemietet zum 01.04.04. Nachdem sich inzwischen div. Unstimmigkeiten zwischen uns und dem Vermieter eingestellt haben beschlossen wir den Mietvertrag wieder zu kündigen. Genau heißt dies: Wir sind in die Wohnung gar nicht erst eingezogen. Wir haben dem Vermieter geschrieben daß wir für die nächsten 3 Monate wo man kündigen muß auch die Miete bezahlen.
Jedoch verlangt jetzt der Vermieter dass wir uns obwohl wir schon gekündigt haben und auch die Miete für die nächsten 3 Monate überwiesen haben bei den Stadtwerken wegen Strom und Wasser anmelden sollen. Aber wenn wir nie in die Wohnung eingezogen sind und auch jetzt nicht drin wohnen wieso sollen wir uns da dann anmelden. Ist das rechtens?? Da diese Wohnung etliche km weit weg ist von unserer jetzigen Wohnung und der Vermieter sauer ist auf uns da er wie wir vom Vormieter inzwischen erfahren haben schlecht jemanden für diese Wohnung bekommt befürchten wir nun dass weil er ja den Schlüssel hat wohl tagelang z. B. das Licht in der Wohnung unnötig brennen lässt etc. um uns damit eins auszuwischen und wir somit eine hohe Stromrechnung zahlen müssen obwohl wir nicht drin wohnen. Wie können wir da denn vorgehen? Ferner interessiert uns ob eigentlich in einer Mietwohnung als Grundausstattung im Bad für Badewanne und Waschbecken jeweils ein Handtuchhalter automatisch vom Vermieter angebracht sein muß und zumindest ein kleiner Spiegel. Wo wir die Wohnung besichtigten war dort weder Spiegel noch Handtuchhalter vorhanden jedoch überall an diesen Stellen Dübellöcher. Wir vermuten dass er sowohl Handtuchhalter sowohl Spiegel entfernt hat. Bekannte haben uns geraten diese Wohnung wieder zu kündigen da der Vermieter z. B. auch nicht bereit war die Terrassentüre (EG) zu reparieren obwohl diese nicht richtig zu schließen bzw. verklemmt war. Für Antworten wären wir sehr dankbar!

Gerda31

-- Editiert von Gerda31 am 05.05.2004 23:11:08

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5 Antworten
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#1
 Von 
..:: emx24 ::..
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab da dann auch gleich mal ein Anliegen.

Habe zum 01.09.03 eine Wohnung gemietet, die ich einige Wochen zuvor kurz im noch bewohnten Zustand besichtigt habe.
Als ich die Wohnung dann am 01.09. übernehmen sollte, stand noch die Einbauküche des Vormieters in der Wohnung. Zunächst habe ich der Übernahme ausdrücklich widersprochen, jedoch dann, nachdem der Vermieter mich massiv zur Übernahme gedrängt hat, der Übernahme erst mal zugestimmt. Am nächsten Tag habe ich dann allerdings den Vermieter angerufen und noch einmal gesagt, dass ich die Küche nicht übernehmen wolle, woraufhin dieser dann die Vormieterin mit der Beseitigung der Küche beauftragte. Diese berichtete mir dann zunächst, als sie dann drei Tage später die Küche ausbauen wollte, auch sie sei schon zur Übernahme der Küche gedrängt worden. Als wir dann gemeinsam die Schränke demontierten, kamen erhebliche, zum Teil sogar gesundheits- bis lebensgefährdende Mängel an der Elektrik zu Tage. Dadurch aufmerksam geworden untersuchte ich die Wohnung zusammen mit Zeugen dann auf weitere verdeckte Mängel, die wir auch fanden - an diversen Stellen wurde eine mehr als schlampige und alles andere als normgerechte Elektroinstallation vorgenommen. Darauf hin informierte ich natürlich den Vermieter, der erst mal sehr erboßt war, dass ich mich überhaupt darüber aufrege. Schließlich sicherte er mir dann doch eine Beseitigung der Mängel zu. Einen Tag später dann wollte er auf einmal den Schlüssel zu der Wohnung wieder haben. Den hab ich ihm auch gegeben und zugleich meine schriftliche, außerordentliche Kündigung mit dazu.
Nun kam es natürlich zur Klage wegen nicht gezahlter Miete. In dem Verfahren wurde dann natürlich alles so ausgelegt, als hätte ich grundlos, fristlos gekündigt. Es wurde eine Rechnung über die Beseitigung der Mängel vorgelegt und bestritten, dass die Mängel so gravierend waren. Da ich clevererweise bei der Übernahme und beim Ausbau der Küche gemacht hatte, konnte ich die Mängel Gott sei dank beweisen. Die Richterin befand die Mängel sogar noch als gravierender, als ich es getan habe. Nach einigen Wortwechseln mit dem Rechtsanwalt der Klägerpartei bat sie uns, wir sollen uns doch bitte auf einen Vergleich einigen. Ich habe trotz des ganzen Theaters angeboten, dass ich für die acht Tage, die ich den Schlüssel zu der Wohnung hatte, die Nettokaltmiete zahle. Der Anwalt der Kläger beharrte aber darauf, dass ich die volle Warmmiete für drei Monate zahlen müsse. Die Richterin erklärte dem Anwalt dann noch, dass nur die Nettokaltmiete berechnet werden dürfe, und ich bot noch an, dass ich sogar eine volle Monatsmiete zahlen würde. Der Rechtsanwalt blieb sturr und meinte lediglich, er könne dies seinen Mandanten nicht zumuten.
Jetzt hab ich das Urteil bekommen und wurde zur Zahlung von drei Monatswarmmieten (also inkl. Nebenkosten) verurteilt.
Zwischenzeitlich ist mir zudem auch noch bekannt geworden, dass die Mängel nicht schon im September beseitigt wurden, sondern erst im April diesen Jahres. Die von den Klägern vorgelegte Rechnung eines mit denen befreundeten Elektrikers scheint also eine reine Gefälligkeit zu sein.
Meine Frage nun: Was kann ich jetzt machen? Soll ich Widerspruch einlegen? Soll ich dem Gericht die mir inzwischen bekannt gewordenen Umstände, dass erst im April renoviert wurde und dass der Elektriker mit den Klägern befreundet ist, anzeigen? Hab ich Aussicht darauf, dass ich doch nur die Miete für den Zeitraum zahlen muss, als ich die Schlüssel hatte? Und vor allem: Sind Nebenkosten denn in so einem Fall nun zu zahlen oder nicht??? Irgendwie verstehe ich nämlich nicht, warum die Richterin den Anwalt erst noch belehrt, Nebenkosten dürften nicht mitberechnet werden, und nun werde ich doch auch zur Zahlung der Nebenkosten verurteilt. :-(

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Gerda,

ob ihr einzieht oder nicht, ist eure Sache. Während der Mietdauer musst du Nebenkosten bezahlen und den STrom anmelden, das gehört dazu und ist mit Sicherheit auch irgendwo im Vertrag vermerkt.

Der Vermieter darf während der Mietdauer nicht unangemeldet bzw. ohne euer Einverständnis in die Wohnung. Ihr müsst aber in angemessenem Umfang Besichtigungstermine für potenzielle Nachmieter ermöglichen. Wenn ihr sicher gehen wollt, dass er nicht in die Wohnung geht, müsstet ihr mit ihm einige fixe Besichtigungstermine festlegen und das auch schriftlich fixieren.

Soweit ich weiß, gehören Spiegel und Handtuchhalter nicht zwingend zur Badeinrichtung. Woher willst du wissen, dass diese Dinge nicht Eigentum des Vormieters waren, der die Sachen rechtmäßig mitgenommen hat? Also, wir mussten unsere Handtuchhalter und Spiegel selbst anschaffen und aufhängen.

Die defekte Terrassentür hätte eventuell zur Mietminderung berechtigt. Da ihr aber die Miete vorab schon überwiesen habt, wird das wohl schwierig werden, da rückwirkend keine Minderung möglich ist. Warum habt ihr denn vorab überwiesen und nicht monatlich? Wenn der Vermieter die Wohnung jetzt doch eher vermietet, müsst ihr eurem Geld noch hinterher rennen.

Gruß karamel

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#3
 Von 
Gerda31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal!

Danke für die Info. Aber ist es dann tatsächlich so dass wir für diese 3 Monate auch die Nebenkosten zahlen müssen da wir aber in die Wohnung gar nicht erst eingezogen sind und dies auch nicht vorhaben ist der Vermieter dann wohl verpflichtet die tatsächlichen in diesem Fall wohl kaum vorhandenen (da nicht bewohnt) bzw. verbrauchten Nebenkosten wieder an uns zurück zu zahlen oder habe ich das jetzt falsch verstanden? Im übrigen haben wir bei den Stadtwerken wegen Stromanmeldung etc. schon vorgesprochen und man hat uns dann bestätigt da würde ein Außendienstmitarbeiter vorbei kommen und die bis jetzt von uns verbrauchten Kosten uns berechnen. Uns wurde ferner von den Stadtwerken auch gesagt dass wenn wir jetzt in der Wohnung gar nicht mehr drin sind bis die 3 Monate vorüber sind der Vermieter diese evtl. Strom-/Wasserkosten selber zahlen muß. Ist dies auch rechtens?? Wir hoffen es doch. Im übrigen haben wir mit dem Vormieter noch Kontakt und auch dieser hatte nur Ärger mit diesem Vermieter. Anscheinend war diese Wohnung sowas ähnliches wie ein "Taubenschlag" also nie lange Mietverhältnisse. Na was sagt man dazu..grins??!!

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#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"...den STrom anmelden, das gehört dazu ..."

Nein , wieso auch , wenn ich meine Schulden bei den Stadtwerken nicht bezahle und diese mir den Strom abdrehen , bzw. den Gaszähler ausbauen , kann mir der Vermieter auch nicht kündigen - mit welcher Begründung auch .

Wenn Sie die Dienstleistungen der Stadt- werke ,die mit Ihnen direkt abgerechnet werden ,aufgrund des Unterbleibens des Einzugs nicht nutzen wollen / können , müßen Sie diese auch nicht anmelden / einrichten lassen , was ja u.U. mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden ist.

Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Nebenkostenabschlags bleibt natürlich bestehen.

Dies bedeutet ,daß Sie nach einem Jahr vermutlich einen Großteil der geleisteten Zahlungen zurückerhalten.

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#5
 Von 
Gerda31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Dir für Deinen Rat psst! Jetzt fühle ich mich wieder besser.

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