Dielenboden

29. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
jeschin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Dielenboden

In der Wohnung lag bei Bezug billiger Plastikboden. Mein Partner (Architekt und Zimmermann) und ich (Schreinerin) haben professionell und mit sehr viel Arbeit den alten Dielenboden herausgearbeitet und mit Spezialöl eingelassen. Die Vermieterin hat die Miete für die Schleifmaschine (insg.40 €)übernommen.
Es war tagelange dreckige Arbeit. Wir hatten die mündliche Zusage, daß es durch unsere Renovierungsarbeiten keine Mieterhöhung gibt.Nun erhöht sie die Miete erheblich, da wir mit den Dielenboden eine Luxusausstattung hätten.

Wir haben Fotos und Belege von unserer Arbeit.
Wie stehen wir rechtlich da?

Wenn wir diese Erhöhung dulden müssen, kann man die Vermieterin wegen beauftragter Schwarzarbeit belangen? Immerhin ist die Wohnung im Wert offensichtlich gestiegen. Und das hätte sie doch dem Finanzamt melden müssen, oder?

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Die Vermieterin jagt uns mit Ihren diversen Behauptungen Angst ein, und das wollen wir nicht unbeantwortet lassen.


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Kurzfristige Rückmeldung

Die Vermieterin kann aufgrund Eurer Eigeninitiative NICHT die Miete erhöhen.

Haben Ein- und Umbauten des Mieters (hier Bad und Sammelheizung) zu einer erheblichen Wohnwertverbesserung geführt, darf der Vermieter diese bei einer Mieterhöhung nicht berücksichtigen, wenn der Mieter die Kosten für die Verbesserungen getragen hat.

Wohnwertverbesserungen, die der Mieter vorgenommen und finanziert hat, sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart oder der Vermieter hat dem Mieter die verauslagten Kosten erstattet. Daran ändert auch nichts, dass die Wohnungsverbesserungen auf einer vertraglichen Verpflichtung beruhen. Ansonsten müsste der Mieter die Ausstattung der Wohnung praktisch doppelt bezahlen.




Gericht / Az.: Urteil des BGH vom 07.07.2010 VIII ZR 315/09 EBE/BGH 2010, BGH-Ls 647/10

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

-- Editiert SueCologne am 29.10.2013 11:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jeschin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank SueCologne,
wie sieht es aus, wenn der Vermieter 40 € Selbstbeteiligung hatte bei einer Summe von 400?
Dürfen wir den Arbeitsaufwand bei einer Gegenüberstellung sozusagen in Rechnung stellen. D.h. Eigenleistung soundsoviel, Eigenkosten soundsoviel, Kosten der Vermieterin 40€?

Und wie sieht es mit der mündlichen Vereinbarung aus, daß nicht die Miete erhöht wird. "Es sei unser Privatvergnügen".
Danke, Jeschin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Mündlich ist immer schlecht, weil nicht nachweisbar. Am besten immer alles schriftlich machen. Ansonsten so wie Sue schon geschrieben hat.

Mich wundert nur gerade was ganz anderes, und zwar bezogen auf den anderen Thread von dir:

quote:
Mein Partner (Architekt und Zimmermann) und ich (Schreinerin)


Und da schaut ihr euch bei Anmietung nicht die Bausubstanz genauer an? Gerade der Partner hätte doch da etwas kritischer sein können. :)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Bei 40€ Beteiligung wird Vermieter kaum einen Richter davon überzeugen können dass er die Kosten übernommen hat.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn du Streit vermeiden willst, akzeptierst du einfach, dass eine Modernisierung stattgefunden hat und billigst dem Vermieter die Mieterhöhung zu, die er aufgrund der Modernisierung verlangen kann.
Der Vermieter darf jährlich 11% der nachweislichen Kosten auf die Kaltmiete umlegen.
Das sind also 4,40€ pro Jahr.
Wenn du groszügig bist, teilst du dem Vermieter mit, dass du 40ct pro Monat mehr zahlst, wenn nicht, so eben nur 0,36€.

Offenbar hattet ihr alles nur mündlich gemacht; dann besteht die Gefahr, dass der Vermieter nach eurem Auszug den Rückbau auf den bisherigen Zustand verlangt. Durch die Mieterhöhung ist aber klar dokumentiert, dass die Modernisierung durch den Vermieter erfolgte, also mietgerechter Zustand ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen