Hallo werte Forenmitglieder,
einem Mieter wird sein Fahrrad aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses gestohlen.
Laut seinem Mietvertrag
durfte er sein Fahrrad ausschließlich im Keller abstellen; nicht aber in seiner angemieteten Wohnung.
Welche Möglichkeiten ergeben sich hinsichtlich eines Schadenersatzes?
Diebstahl Fahrrad aus Keller
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
1. Es ist fraglich, ob man in einem Mietvertrag das Abstellen von bestimmten Gegenständen in der Wohnung verbieten kann (mal abgesehen von Gefahrstoffen wie Benzin).
Wie lautet denn die fragliche Formulierung im Mietvertrag?
2. Wenn in der Hausratversicherung Fahrraddiebstahl eingeschlossen ist, dann gibt es Geld von der Versicherung (falls das Rad im Keller eingeschlossen war).
ZitatWelche Möglichkeiten ergeben sich hinsichtlich eines Schadenersatzes? :
A) Wenn eine entsprechende Versicherung besteht, gäbe es von Dieser Schadenersatz
B) Der Dieb ist natürlich auch zum Schandenersatz verpflichtet.
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Da die Frage im Unterforum Mietrecht gestellt wurde, geht es wohl um die Möglichkeiten gegenüber dem Vermieter. Und die sind einigermaßen problematisch. Wenn es in diesem Keller schon vorher mehrere Einbrüche gegeben hat und wenn der Vermieter davon wusste, den Mieter darüber nicht informiert und auch sonst nichts dagegen gemacht hat, dann könnte man anfangen, über ein Verschulden des Vermieters zu diskutieren. Über § 536a (1) BGB
wäre es dann theoretisch sogar möglich, dass der Vermieter Schadensersatz leisten muss. Das sind aber eher theoretische Gedankenspiele und wird in der Praxis wohl nur selten so vorkommen.
Für die Zukunft kann man natürlich schauen, wie der Diebstahl abgelaufen ist und ob es legale Möglichkeiten gibt, sowas in Zukunft zumindest zu erschweren. Wenn ja, so kann man den Vermieter auffordern, solche Vorkehrungen zu treffen. Allein ich glaube nicht daran, dass das wirklich viel bringt. Kellereinbrüche gibt es immer wieder. Offenbar ist das Kosten/Nutzen/Entdeckungsgefahr-Verhältnis für die Diebe dabei relativ gut.
Jedenfalls, um die offensichtliche Richtung der Frage zu beantworten, gibt es keine Schadensersatzpflicht des VM alleine deswegen, weil er das Abstellen von Fahrrädern nur im Keller erlaubt.
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