Ich habe einige Probleme und muss deshalb etwas ausholen. Mittlerweile lebe ich von meinem Mann getrennt und der steht mit im Mietvertrag bei mir. Wir haben mit unserem gemeinsam Sohn im Dezember eine Wohnung gemietet wo mittlerweile der 3 Termin zur Zwangsversteigerung bevor steht. Bis zum letzten durften wir ja die Miete noch an den Besitzer (wenn man es so nennen kann) überweisen, was aber jetzt nicht mehr der Fall ist.
Ich habe einen Geringfügig bezahlten Job, erhalte jetzt Unterhaltsvorschuss und zusätzlich Leistung von der ARGE. Die haben mir mitgeteilt, das ich bis zum Jahresende die Miete übernommen bekomme, mir eine billigere Wohnung suchen soll oder ansonsten mit dem kleinen den Rest selbst übernehmen muss. Also was macht man in diesem Fall, natürlich auf Wohnungssuche gehen. Da mein kleiner im September zur Schule kommt, will ich ihn nicht unterm Jahr vor allem in der ersten Klasse schon einen Schulwechsel zumuten. Ich habe für uns eine viel günstigere Wohnung gefunden, die wir zum 01. September beziehen können. Unüberlegt habe ich angenommen denn über kurz oder lang muss ich ja eh aus der Wohnung raus.
Habe gelesen, das die Kündigungsfrist für die Wohnung 3 Monate beträgt. Jetzt habe ich das Problem die Zusage habe ich erst direkt heute für die neue Wohnung bekommen aber die Wohnung noch nicht gekündigt. Gibt es eine Möglichkeit in meinem Fall, da mir Mietmässig die ARGE im Nacken sitzt und ja auch die Vertseigerung bevor steht eher ohne Probleme raus zu kommen? Die ganze Mietangelegenheit läuft bereits nicht mehr über den Besitzer sondern einen Treuhänder. Also das heisst ich darf in keinster Weisse mehr etwas an den Vermieter überweisen und auch sonstiges wie Reparaturen, Kündigung usw. laufen bereits über den Treuhänder. Bitte um Dringende Hilfe denn es brennt und ich kann diese Woche den Vertrag unterschreiben. Jetzt zahle ich 435€ für ca. 100 qm und dann bezahle ich 250 € für ca. 100 qm (da eine bekannte die anderen 100qm für 250€) nimmt) .
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"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"
-- Editiert von Waeger am 03.07.2007 01:49:17
Dem Vermieter steht 3 Zwangsversteigerungsterrmin bevor
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
oder spätesten morgen
und zwar nicht erst kurz vor Mitternacht.
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Morgen kannst Du nach zum 30.09. kündigen.
Dass die Kündigungsfrist 3 Moante beträgt, ist eine etwas vereinfachte Darstellung.
Korrekt kann man bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Dabei kommt es auf den zugang der Kündigung beim Vermieter an. Wenn Du morgen kündigst, dann geht das also nur noch durch persönliche Übergabe an den Vermieter.
Die Kündigung solltest Du auch an den Zwangsverwalter übergeben und zwar auch persönlich bis morgen.
Die übernehmen die Miete für 2 Personen für 100 qm-Wohnraum? Wo gibt es denn so günstige Wohnungen?
@Sika,
das hatte mich auch schon gewundert.
Eine 200 qm Wohnung.
Für 2,50 € pro qm.
Alte Farbikhalle ?
Irgendwo auf den Golan-Höhen ?
--- editiert vom Admin
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