Darf Vermieter ohne Frage in Garage?

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
supermonteur
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)
Darf Vermieter ohne Frage in Garage?

hallo, mein vermieter war gestern bei mir zwecks reparatur eines fensters. irgendwann im gespräch erwähnte er ganz beiläufig, dass er eben in meiner garage war um sich anzuschauen, ob sie feucht sei. ich war ziemlich baff und habe nun die frage, ob er das recht hat ohne fragen jederzeit in meine garage zu gehen? bei der wohnung darf er das ja bekanntlich nicht... danke für jede antwort, gruß

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo,

denke mal, dass es mit der Garage genauso ist. Ist ja auch gemietet.
Würde Ihn mal freundlich darauf hinweisen, dass er besser hätte fragen sollen.

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Wieso hat der Vermieter überhaupt einen Garagenschlüssel ?

P.

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
supermonteur
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 10x hilfreich)

er halt halt einen wohnungs- und garagenschlüssel, finde ich eigentlich auch nicht schlimm, aber ihn ungefragt zu benutzen schon! darf er das denn?

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Nein darf er nicht, er muß sich meines Wissens nach sogar 10 Wochen im Voraus ankündigen, wenn er "rein" will.



-----------------
" P."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Also ich meine, dass es so ist, dass zunächst
der Vermieter dieses Begehren dem Mieter kundtun muss. Der Mieter hat zwei Monate Zeit dem zuzustimmen.
Natürlich kann der Mieter dies auch verwehren.
Im Notfall besteht aber für den Verieter oder auch Rettungskräfte jedes Recht vermietete
Räume zu öffnen.
Sollte dies kein Notfall gewesen sein, kommt
eine Unterlassungsklage in Frage, damit der Vermieter sich nicht weiterhin unbefugt in
der Umgebung bewegt!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Der Vermieter darf nur mit Deiner Zustimmung einen Wohnungs- und Garagenschlüssel haben.

Bevor Du ihm mit einer Unterlassungsklage oder einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch kommst, fordere doch zunächst erst einmal die Schlüssel zurück.

Möglicherweise hat der Vermieter die Überlassung des Schlüssels als stillschweigende Duldung solcher Kontrollen gewertet.

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#7
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

P.S.
ich würde die Schlösser austauschen,s elbst wenn Du Schlüssel zurückforderst, heißt das ja streng genommen nciht, daß der Vermieter keinen Nachschlüssel besitzt... das wär mir zu heikel...

P.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Adi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 17x hilfreich)

Als Vermieter darf er jederzeit Wohnung und Garage betreten wenn Gefahr in Verzug ist.
d.h. wenn er z.b. Wassergeräusche hört, ihr nicht da seit, dann muß! er in die Wohnung oder Garage. Dies kann er auch mit einem Schlüsseldienst machen.

Wenn er nur normal mal schauen möchte, so muß er das ankündigen. Ohne Zustimmung geht das nicht. Aber wie gesagt, ausnahme Gefahr in Verzug. Und dies ist ja auch in eurem Sinne, sollte ein Rohrbruch sein, ihr seid nicht da und dann läuft das Wasser 14 Tage. Nicht lachen, ist mir selber passiert, Feuerwehr durfte dann den Keller leerpumpen und mein Haus war von oben bis unten hinüber.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@hh
du hast die "!!!" übersehen.;)

oder : Das sich die Dinge die Welt bewegen.

Gruß
odil

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

und :Pumalein sieht das wohl auch so !!!;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Der Vermieter begeht einen schweren Vertrauensbruch, wenn er ohne Wissen des Mieters Zweitschlüssel zu den vermieteten Objekten einbehält! Nutzt er diese Schlüssel, um sich - ohne Wissen des Mieters oder Gefahr in Verzug - Zutritt zu verschaffen, steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, § 543 BGB .

Sie sollten Ihren Vermieter auffordern, Ihnen sämtliche Schlüssel zu den vermieteten Sachen auszuhändigen, je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis ist anschließend ein Schlosswechsel sinnvoll.

Nur mir einem Urteil in der Hand oder bei echten Gefahrensituationen - mittlerweile prüfen die Gerichte hier sehr genau - sollte der Vermieter ohne Wissen des Mieters die Türe öffnen lassen (möglichst mit Zeugen, damit nicht später was "verschwunden" ist...).

Der Vermieter kann sich allerdings jährlich nach einer Ankündigung vom Zustand der Mietsache überzeugen, insbesondere ob fällige SR vorgenommen wurden. Der Mieter hat zudem eine Duldungspflicht bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Wofür könnte ein Vermieter jetzt noch einen Zweitschlüssel gebrauchen...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

@odil:
Stimmt, ich habe die "!!!!" übersehen, bzw falsch verstanden und die Anmerkung ernst genommen. Ich stimme Deiner zweiten Bemerkung zu.

Hier sind doch wohl beide Seiten mit einem gehörigen Maß an Unwissenheit und Naivität ans Werk gegangen:

Ein Mieter, der "unendliches" Vertrauen in den Vermieter hat und ihm daher wissentlich die Schlüssel überlässt und das auch gar nicht schlimm findet.

Ein Vermieter, der unbefugt eine Garage betritt und nichts besseres zu tun hat, als dies gleich dem Mieter mitzuteilen.

Das Problem sollte sich doch wohl gütlich regeln lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Im übrigen... zum Thema "Notfall"
ich denke doch whl, daß z.B. die Feuerwehr eher eine Tür aufbricht, als noch groß nach einem Schlüssel zu fragen...

Bei uns hat der Vermieter auch einen Wohnungsschlüssel "für den Fall der Fälle" behalten... wir haben das nicht weiter kommentiert und einfach das Schloß ausgetauscht... !

P.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Adi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 17x hilfreich)

@Pumalein:
dann bist du als Mieter aber verpflichtet deinem Vermieter mitzuteilen, wo im Notfall ein Ersatzschlüssel zu holen ist, wegen Gefahr in Verzug.
Besser wäre es gewesen, deinen Vermieter zu sagen, das du dein "Schlüssel für alle Fälle" an eine Person deines Vertrauens geben möchtest und er im Notfall sich den Schlüssel dort holen kann.
Im einem sogenannten Notfall kann er sonst den Schlüsseldienst beauftragen, die Kosten trägst dann du.
Bei mir mußte die Feuerwehr die Tür nicht aufbrechen (die Kosten hätte sonst ich zaheln dürfen) sondern sie haben den Schlüssel bei den Nachbarn geholt, der Vermieter wußte bescheid, er wurde von der Feuerwehr angerufen. - Wasser ist nicht FEUER

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

OK, ich hab mich da vielleicht falsch ausgedrückt... in unserem Falle wohnt unser Vermieter knapp 80 KM entfernt, insofern braucht der in KEINEM Notfall den Schlüssel (...) Hier ist für mich ganz klar, daß die vielleicht mal in die Wohnung gehen, wenn wir nicht da sind oder sowas...

Für den wirklich Notfall (Wasserschaden) hat jemand den Schlüssel.

P.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MarkKo
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 45x hilfreich)

Schlicht Hausfriedensbruch!

Aber: es gibt nunmal auch Menschen, die denken sich nix dabei und meinen das auch nicht böse, oder wollen jemanden nötigen etc.

Sprich doch einfach mit dem Vermieter und sage ihm - aber freundlich - dass Du das in Zukunft nicht mehr möchtest und das er doch vorher fragen solle.

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