Darf Vermieter die neue Adresse des ausgezogenen Mieters weitergeben

8. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
lieschen11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf Vermieter die neue Adresse des ausgezogenen Mieters weitergeben

Hallo,
wir haben ein kleines Problem. Nach der Eigenbedarfskündigung und dem Auszug des Mieters sind wir in unser Haus selbst eingezogen. Seit Monaten läuft nun aber die Post des Ex-Mieters bei uns auf, darunter von Behörden, Rentenversicherungen, Inkassounternehmen, Versicherungen, etc. Offenbar hat der Mieter sich nicht umgemeldet bzw. seinen Vertragspartnern seine neue Adresse nicht mitgeteilt.

Unserem Eindruck nach ist er bei einem Freund untergetaucht. Wir haben seine neue Adresse von ihm erhalten, weil wir ihm die Nebenkostenabrechnung schicken mussten. Wir haben auch seine WhatsApp-Adresse und haben ihm mehrfach mitgeteilt, dass bei uns massenhaft Post aufläuft. Er hat die Mitteilungen gelesen, reagiert aber in keinster Weise darauf.

Meine Fragen nun:

1. Was sollen wir mit der ganzen Post machen, wenn er sie nicht abholt? Darf man die einfach wegwerfen, nach einer Frist zum Beispiel?

2. Sollen wir die Absender anrufen und sagen, dass der Mieter nicht mehr hier wohnt?

3. Falls die Absender fragen, dürfen wir die neue Adresse, die wir ja unter der Prämisse der Nebenkostenabrechnung erhalten haben, an die Absender auf Anfrage rausgeben? Oder verletzen wir damit Datenschutzbestimmungen? Ich meine, die Inkassounternehmen zum Beispiel werden das sicher wissen wollen.

Vielen Dank für eure Mühe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Der Klassiker wäre:

1. Adresse auf dem Umschlag deutlich durchstreichen (nicht den Namen)
2. Gut sichtbaren Vermerk "Zurück - unbekannt verzogen" neben der Anschrift anbringen
3. Ab in den nächsten Briefkasten

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120112 Beiträge, 39830x hilfreich)

Ich würde sagen ja, denn das ist durchaus ein rechtfertigender Grund. Da das aber noch nicht endgültig geklärt ist, besteht da ein Risiko.



Ich nehmen in solchen Fällen ein scharzen Edding, streiche die Adresse deutlich durch und werfe die Post in den nächsten Briefkasten. Alternativ im Postamt abgeben und mitteilen das der Empfänger dort nicht mehr vorhanden ist.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Der Klassiker wäre:

1. Adresse auf dem Umschlag deutlich durchstreichen (nicht den Namen)
2. Gut sichtbaren Vermerk "Zurück - unbekannt verzogen" neben der Anschrift anbringen
3. Ab in den nächsten Briefkasten


Das ist nicht nur der "Klassiker" sondern die einzig richtige Möglichkeit.

Und dann den Mieter evtl. abmelden, falls er dies nicht selber erledigt hat, dann ermitteln die Behörden schon selber die neue Adresse.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
1. Adresse auf dem Umschlag deutlich durchstreichen (nicht den Namen)
2. Gut sichtbaren Vermerk "Zurück - unbekannt verzogen" neben der Anschrift anbringen
3. Ab in den nächsten Briefkasten
Das empfehle ich auch. Wenn es dein eigenes Haus und dein eigener Briefkasten ist, kannst du auch ein Schild anbringen der Form "Post an (...) nicht einwerfen (unbekannt verzogen)". Der ein oder andere Briefträger liest das Schild vielleicht.

Adressen würde ich an deiner Stelle nicht weitergeben. Ich sehe nicht, dass du dazu verpflichtet bist. Und warum solltest du die Gefahr eingehen, dass du am Ende Stress wegen der Adressweitergabe bekommst?

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von lieschen11):
Darf man die einfach wegwerfen, nach einer Frist zum Beispiel?


Nein! Und vielleicht mal den Postboten abfangen, warum fremder Leuts Post im falschen Kasten landet. Den Namen hat man ja wohl nicht mehr an der Klingel oder Briefkasten.

-- Editiert von Tasti123 am 08.10.2018 13:24

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Es reicht ja eine Info "wohnt hier nicht mehr" an den Absender.
Ich würde so einem nachlässigen Ex-Mieter nicht auch noch den Gefallen tun, seine Postzustellung wiederherzustellen, das soll der mal schön selber tun.

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