Hallo,
ein Bekannter sagte gestern, der Vermieter müsse die Heizung so einstellen,
daß die Wohnung auch nachts nicht unter eine angemessene Schlaftemperatur von ca. 18 Grad fällt.
Sein Vermieter hätte die Heizung nachts runtergeregelt, es würde aber nie zu kalt und unangenehm.
Meine Heizung wird nicht runtergeregelt sondern um Mitternacht geht sie ganz aus bis zum späten Morgen (manchmal geht
sie erst um 10 Uhr wieder an. Man kann morgens um 6 Uhr auch nur kalt duschen).
Ich habe 3 Aussenwände in meinem Schlafzimmer und im Winter wird es nachts sehr kalt im Zimmer. (sehr altes Haus , keine gute Isolierung ).
Gibt es da gesetzliche Regelungen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Christina
Darf Temperatur in Wohnung unter 18 Grad fallen ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
http://www.raumtemperatur-info.de/minimale-raumteperatur-in-der-wohnung/
Warmwasser muss aber 24 Stunden zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Temperaturen kann nichts anderes gelten, als im Arbeitsrecht in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt ist, und dies sind mindestens 21 Grad Celsius. Nach der alten DIN (Deutsches Institut für Normung) 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad.
Auch der BGH (Urteil v. 15.05. 1991 - VII ZR 38/90) hält eine Mindesttemperatur von 20 Grad bei Wohn- und Gewerberäumen für angemessen. Der Vermieter ist verpflichtet, für eine entsprechende Beheizung des Objektes zu sorgen.
Die Absenkung der Temperatur auf 16 Grad während der Nachtzeit (Nachabsenkung von 24 bis 6:00 Uhr) ist im Interesse einer Energieeinsparung aber zulässig (AG Hannover Beschl. v. 22.12.1983 - 514 C 18524/83
), das LG Berlin (Beschl. v.26.05.1998 - Az. 64 - S 266/97) meint, es müssten wenigstens 18 Grad auch in der Nacht sein.
Quelle und mehr zum Thema http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizung.htm
Der Vermieter hat die mietvertraglich vereinbarte Versorgung des Mieters mit Warmwasser ganztägig aufrechtzuerhalten und ist nicht berechtigt, den Boiler zwischen 23 und 5 Uhr abzuschalten, so daß nur lauwarmes Wasser zur Verfügung steht. AG München, Urteil vom 15. Juli 1987, Az: 203 C 4133/87
WuM 1987, 382
.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/warmwasser.htm
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