Darf Hausverwalter beim Einzug Provision verlangen

25. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
LaLeLuLaLeLu
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Darf Hausverwalter beim Einzug Provision verlangen

Hallo,

darf ein Hausverwalter von einem neuen Mieter einer Wohnung Provision verlangen?

Und was ist wenn der Hausverwalter sich ausgibt als Makler aber keiner ist und das Geld an Ihn schon gezahlt wurde?

Wäre lieb wenn mir jemand die zwei Fragen beantworten könnte.

Viele Grüße


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Kommt drauf an:
es gibt da kleine Lücken im Gesetz, die dies zulassen.
Wenn z.B. die "Schiller Hausverwaltungs GmbH" ein Haus verwaltet und die "Schiller Immobilien GmbH" das Haus vermakelt, dann geht das. Auch wenn Sitz der Firma identisch ist. Sind halt zwei unterschiedliche Firmen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LaLeLuLaLeLu
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die rasche Antwort.

Es steht aber nirgends geschrieben das er Hausverwalter ist. Er hat auch kein Makler Büro. Die neuen Nachbarn haben gesagt er sei hier der "Hausmeister". Die Nachbarn haben zb keine Provision gezahlt da er ja kein Makler ist.

Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Dann würde ich mal die Eigentümer kontaktieren und nachfragen, ob denn der Vertrag des Hausmeisters die Vermittlungstätigkeiten und die daraus resultierenden Gewinne (Provisionen) mit einschließt.
Rechtlich machbar wäre das wahrscheinlich irgendwie.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LaLeLuLaLeLu
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Also wird es wohl nichts bringen das Geld sich wieder zu holen oder?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LaLeLuLaLeLu
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Da haben Sie leider ins schwarze getroffen. Eine Quittung gibt es nicht. Zeugen ja, aber keine Quittung. Der "Hausverwalter" wird jetzt erstmal zu einem persönlichen Gespräch geladen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Wieso gibt man jemanden ohne Quittung Geld ?

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LaLeLuLaLeLu
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Es handelt sich um 1600 Euro. Die Wohnung stand in der örtlichen Zeitung drin.
Warum das Geld ohne Quittung übergeben wurde? Da wir aus unserer vorherigen Wohnung raus mussten da wir die schon gekündigt haben und da sehr viel Stress hatten (Nachbarschaftskrieg) waren wir froh mit unserem Hund eine Wohnung zu finden die auch noch so schön war. Haben vorher in einer "Kellerwohnung" gewohnt mit sehr wenig Licht) Wir dachten es sei rechtens weil der "Makler" ja meine er sei ein Makler. Er meinte auch, das es uns günstiger kommen würde wenn wir das ohne Rechnung machen würden. Wir willigten ein da wir die letze Miete für die alte Wohnung + Kaution + Maklerprovision = knapp 4000,- Euro zahlen mussten. Eigentlich achten wir schon darauf das alles rechtens ist aber dieses mal haben wir wirklich einen blödsinnigen Fehler gemacht. Da aber der liebe Herr "Hausmeister" immer wieder hier im Haus rumwerkelt werden wir den Herren mal zu uns einladen und ihm einen Auszug aus dem Gesetz vorlegen und Ihn beten uns das Geld zurück zu geben, ansonsten werden wir einen Anwalt dazu holen. Unsere Nachbarn sind auch auch unserer Seite und werden, wenn es dazu kommen sollte, für uns aussagen da diese ja keine Provision zahlen mussten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Und solange er es nicht "gewerblich" macht, muss er nicht einmal Makler sein.
Also richte dich auf einen Kompromiss ein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
solange er es nicht "gewerblich" macht


Kann man auch als Hobby Maklern ? Na das ist super das spare ich mir den Maklerschein, oder ich fange gleich an zu operieren wer will schon Arzt studieren.

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
doener
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Und solange er es nicht "gewerblich" macht, muss er nicht einmal Makler sein.
Also richte dich auf einen Kompromiss ein.


Wirklich jetzt, das geht? Also, mal angenommen, ich kenne nen Kumpel, der eine Wohnung vermieten will, kann ich also für die Vermittlung - ohne irgendwelche Vorkenntnisse bzw. "Maklerausbildung", falls es sowas gibt - einfach Geld abstauben? Das ist auch noch rechtens? Selbst wenn ich diese Vermittlertätigkeit öfter mal mache? Wo ist das die Grenze zw. gewerblich und gelegendlich gezogen?

-- Editiert am 26.04.2010 16:46

-- Editiert am 26.04.2010 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Eine Erlaubnis benötigt nach § 34 c GewO , wer gewerbsmäßig
1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,


Wo die Grenze liegt, wird dir das Finanzamt schon mitteilen.
Aber in der Praxis kommt das so gut wie nie vor.
Oder hast du so viele Kumpel, die ständig Wohnungen vermieten wollen ?
Und dann: wozu brauchen sie dich?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Mustermann, guck mal, macht das nicht jeder private Vermieter?


Ne, der macht "Vermieten", das ist ein anderes Wort als "Maklern".

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen