Ich habe eine Mietwohnung, im Obergeschoß, da gehören ingsgesamt 3 Dachböden zu, ich möchte nun den einen ausbauen, um ein Kinderzimmer einzubauen, brauche ich die Einverständnis von der Vermieterin, oder kann ich es einfach machen, und wenn ich wieder ausziehe, und es verlangt wird, einfach wieder alles den alten Zustand herstellen?
Dachboden ausbauen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Alex,
natürlich brauchst Du das (schriftliche !) Einverständnis der Vermieterin. Immerhin hast Du vermietet, und nicht gekauft.
Grüße
Mariangel
Da sind auch sicher Größere Baumaßnahmen zu ergreifen. Mit "mal eben" Rigipswände einziehen ist es da ja auch nicht getan. Es muss ja auch eine Wand zur Wohnung durchbrochen werden, damit das Zimmer von der Wohnung aus zugänglich ist. Ausserdem könnte sich so auch die Miete erhöhen, da die Wohnung nun größer ist und mehr Zimmer hat, dadurch der Wert steigt usw. Ausserdem sollte sowas natürlich fachmännisch gemacht werden, ordentlich isoliert werden, ein Großes Fenster (schätze mal es sind nur so Dachluken) eingebaut werden. Und die Mitmieter könnten sich durch Baulärm gestört fühlen und sogar die Miete mindern.
Und sich dann auch noch die Mühe machen DAS alles beim Auszug zurück zu bauen...
Auf jeden Fall vorher die Vermieterin anschreiben und eine schriftliche Zustimmung einholen!
NG Annika
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Nein, es brauchen keine großen Baumaßnahmen gemacht werden, da normale Fenster da sind, selbst eine normale Tür, wurde wohl auch schon mal als Zimmer benutzt, nur halt nicht isoliert, es hängen noch Gardinenbretter an den Fenstern...Es braucht nur noch Isoliert werden und Rigipswände gezogen werden... Und im Mietvertrag steht halt drinne, das Bauliche Verändungen gegebenenfalls rückgängig gemacht werden müßen.
Daher die Frage...
Hm, naja, dann frag doch einfach mal nett bei der VM an und sage, dass es ja augenscheinlich schon mal als Wohnraum genutzt wurde. Und wenn du dir nen kleinen Text zurecht legst und ihr es schön reden kannst, dann beteiligt sie sich evtl an den kosten?
Mit baulichen Maßnahmen sind z. Bsp. Einbauschränke oder dergleichen gemeint. Aber kein DG-Ausbau. Mal angenommen, dass sind alles Eigentumswohnungen, die vermietet sind, dann müsste der oder die Vermieterin sogar die Zustimmung aller Eigentümer haben, da das Dach Gemeinschaftseigentum ist. Frag Sie oder Ihn bitte vorher, das kann echt Ärger geben.
LG Anna
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"anna"
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