Dachboden ausbauen

16. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alex051272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachboden ausbauen

Ich habe eine Mietwohnung, im Obergeschoß, da gehören ingsgesamt 3 Dachböden zu, ich möchte nun den einen ausbauen, um ein Kinderzimmer einzubauen, brauche ich die Einverständnis von der Vermieterin, oder kann ich es einfach machen, und wenn ich wieder ausziehe, und es verlangt wird, einfach wieder alles den alten Zustand herstellen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Hallo Alex,

natürlich brauchst Du das (schriftliche !) Einverständnis der Vermieterin. Immerhin hast Du vermietet, und nicht gekauft.
Grüße
Mariangel

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#2
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Da sind auch sicher Größere Baumaßnahmen zu ergreifen. Mit "mal eben" Rigipswände einziehen ist es da ja auch nicht getan. Es muss ja auch eine Wand zur Wohnung durchbrochen werden, damit das Zimmer von der Wohnung aus zugänglich ist. Ausserdem könnte sich so auch die Miete erhöhen, da die Wohnung nun größer ist und mehr Zimmer hat, dadurch der Wert steigt usw. Ausserdem sollte sowas natürlich fachmännisch gemacht werden, ordentlich isoliert werden, ein Großes Fenster (schätze mal es sind nur so Dachluken) eingebaut werden. Und die Mitmieter könnten sich durch Baulärm gestört fühlen und sogar die Miete mindern.
Und sich dann auch noch die Mühe machen DAS alles beim Auszug zurück zu bauen...

Auf jeden Fall vorher die Vermieterin anschreiben und eine schriftliche Zustimmung einholen!

NG Annika

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#3
 Von 
Alex051272
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es brauchen keine großen Baumaßnahmen gemacht werden, da normale Fenster da sind, selbst eine normale Tür, wurde wohl auch schon mal als Zimmer benutzt, nur halt nicht isoliert, es hängen noch Gardinenbretter an den Fenstern...Es braucht nur noch Isoliert werden und Rigipswände gezogen werden... Und im Mietvertrag steht halt drinne, das Bauliche Verändungen gegebenenfalls rückgängig gemacht werden müßen.
Daher die Frage...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annika263
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 72x hilfreich)

Hm, naja, dann frag doch einfach mal nett bei der VM an und sage, dass es ja augenscheinlich schon mal als Wohnraum genutzt wurde. Und wenn du dir nen kleinen Text zurecht legst und ihr es schön reden kannst, dann beteiligt sie sich evtl an den kosten?

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#5
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Mit baulichen Maßnahmen sind z. Bsp. Einbauschränke oder dergleichen gemeint. Aber kein DG-Ausbau. Mal angenommen, dass sind alles Eigentumswohnungen, die vermietet sind, dann müsste der oder die Vermieterin sogar die Zustimmung aller Eigentümer haben, da das Dach Gemeinschaftseigentum ist. Frag Sie oder Ihn bitte vorher, das kann echt Ärger geben.

LG Anna

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"anna"

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