Hallo
Darf ein Dachboden als Wohnraum vermietet werden,wenn er garnicht als Wohnraum bei dem Bauamt gemeldet wurde?
Wenn im Mietvertrag steht 3 Zimmer+2 Bodenräume und es nur eine mündliche Erlaubniss vom Vorbesitzer gibt zur Nutzung der 2 Bodenräume als Wohnraum.
Der neue Eigentümer ,nach Besitzerwechsel,die Nutzung der Bodenräume als Wohnraum aber nicht will?
Was kann der neue Eigentümer dagegen tun?
Dachboden Vermietet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
M.E. kann der VM die Nutzung als Wohnraum definitiv verbieten. Die Bodenräume sind nicht als Wohnraum vermietet - und wahrscheinlich feuerpolizeilich auch nicht abgesichert - und vom Bauamt nicht abgenommen. D.h. der neue VM darf die Nutzung der Bodenräume als Wohnräume gar nicht gestatten! Er hätte nämlich nen Haufen Kosten dadurch, die Bodenräume als Wohnräume zu deklarieren - und der vorherige VM nen Haufen Unannehmlichkeiten , wenn er erklären muss, warum die Bodenräume ohne Genehmigung ausgebaut bzw. als Wohnraum genutzt wurden.
Allerdings könnt ihr auch einfach sagen, ihr nutzt die Bodenräume fürderhin als Lager- oder Trockenraum oder was auch immer - und keiner wirds mehr nachprüfen, solange nix passiert.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Hallo
Ja die Räume sind nicht abgenommen,aber gilt die mündliche Vereinbarung des Vorbesitzers mit dem Mieter nicht?
Im Mietvertrag steht 2 Bodenräume,nun hat der Mieter aber unter dem alten Eigentümer,sagen wir mal 4 Jahre,das als Wohnräume genutzt,kann man es Ihm jetzt untersagen(wenn der neue Vermieter das nicht will und darf laut Verordnung)?!
mfg
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Ich meine ja! Die Bodenräume sind nicht als Wohnraum deklariert - also darf man sie m.E. rechtlich gesehen auch nicht als Wohnraum nutzen. Da könnte ja jeder sein Dachgeschoss als Bodenraum deklarieren und als Wohnraum vermieten - und so einen Haufen Geld sparen - vor allem Steuergeld.
Es gibt die Möglichkeit, dass dein neuer VM die Bodenräume als Wohnraum abnehmen läßt - dadurch wird sich aber mit Sicherheit eure Miete erhöhen! - Oder er untersagt die Nutzung als Wohnraum schlichtweg, da er durch die Vergrösserung der vermieteten Fläche mit Sicherheit höhere Kosten hat.
Der alte Eigentümer hat zwar seine Einwilligung zur Nutzung gegeben - das ist aber m.E. keine Vorraussetzung dafür, dass der neue das auch tun muss.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Hallo
Danke Julchen!
Könnte man dem Mieter falschen Gebrauch der Mietsachen unterstellen und die Räume fristlos oder befristet kündigen bzw.eine Teilkündigung aussprechen?
Um wieviel könnte er denn die Miete denn Kürzen bei Wegfall von 2 Räumen(19m²)von 80m2?
mfg
Hallo nochmal,kurz die Quadratmeterangabe könnte dann eigentlich nicht stimmen,wäre so ein Mietvertrag überhaupt noch rechtmäßig?
mfg
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