Dachboden Dämmen

14. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)
Dachboden Dämmen

Hallo und zusammen und guten Abend

Eventuell kann mir einer von euch eine Antwort draufgeben.Das Haus in dem wir wohnen,wurde vor 3 Jahren Gedämmt von ausen der Dachboden nicht.Die Dachgeschosswohnung wurde nun vor 2 jahren neu vermietet.Die neuen hatten dieses jahr eine sehr hohe nachzahlung an nebenkosten 1200 euro.Nun haben die denn Mieterverein eingeschalt.Die haben vestegestellt das ihre Decken zum Dachboden 1.nur aus Regipsplatten bestehen,keine dämmung dazwischen ist und der dachgeschossboden nur mit holzlatten zu ist.die ganze wärme von dehnen verpufft sozusagen durch die decke.Meine Frage nun wenn die Vermieter nun denn Dachböden dämmen müssen wir auch wieder die umlage zahlen oder nicht wir haben ja schon vor 3 jahren die Erhöhung bekommen fürs Eindämmen..oder müssen wir wieder eine Erhöhung hinnehmen wegen des dämmens des Dachboden?

Danke schon mal im voraus

David

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15 Antworten
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#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Die Dachgeschosswohnung wurde nun vor 2 jahren neu vermietet


D.h. die Wohnung war vor der Außendämmung auch vermietet oder wurde im Dachboden "neuer Wohnraum" geschaffen?

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#2
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

Da war von Anfang an also als das hausn 60 jahre gebaut wurde schon eine wohnung drin und war immer vermietet.

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Mit der "Umlage" meinst Du die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierung nach [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html]BGB § 559 [/URL]?

Die Berechnung ist für's ganze Haus vorzunehmen - schiesslich reduzieren sich für alle die Heizkosten über den Grundkostenanteil, der gemäß Heizkostenverordnung verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umzulegen ist.

Zwar ergibt sich für die Mieter der DG-Wohnung kein mietrechlicher Anspruch auf eine Wärmedämmung, denn die haben die Wohnung in diesem Zustand angemietet. Aber falls der Vermieter sich für die Dämmung entscheided, um zukünftig seine Ruhe vor weiteren Mieterbund-Aktionismus zu haben, dann werden sich die anderen Mietparteien auch nicht dagegen wehren können.


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#4
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)

genau die meine ich.Ich frage mal so.Als die vor 2jahren
die dachgeschosswohnung vermieteten haben die im Inserat geschrieben Dachgeschosswohnung 85 Qadratm..in Wärmegedämmten 3Famiellenhaus zu vermieten.wir die schon länger drin wohnen haben ja gesehen das der dachboden nicht gedämmt ist.die neuen auch aber das die decken nicht gedämmt sind das wuste keiner von uns.nun meine frage..aufgrund das sie nun wegen denn neuen mieter die das rausbekommen haben eine dämmung auch im dachboden machen müssen ..müssen wir trotzdem die umlage miettragen?

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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Gab es nicht eine Verordnung, die die Geschossdeckendämmung bis Ende 2011 für vermietete Häuser vorgesehen hatte?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wobei, wenn in der Anzeige für die DG-Wohnung mit Wärmedämmung des Hauses geworben wurde, wohl davon auszugehen ist, dass das gesamte Haus gedämmt ist.

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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Ich denke, ob es sich bei dem Anzeigentext um eine zugesicherte Eigenschaft handelt, wäre wohl eine Einzelfallenscheidung.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Je nach Zustand der obersten Geschossdecke, ob wenigstens das Dach gedämmt ist oder nicht, hätte die Maßnahme Ende Dezember 2011 fertig gestellt sein müssen:

http://www.haus-und-grund-muenster.de/index.php?option=com_content&view=article&id=69:pflicht-zur-daemmung-der-obersten-geschossdecke-bis-31-dezember-2011&catid=35:allgemein&Itemid=55

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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich frage mich dann allerdings, was all die Mieter, die vorher dort gewohnt haben, an Nachzahlungen hatten. Das müßte doch dann schon immer so in dieser Größenordnung gewesen sein, da sich der Zustand der Dachgeschoßdämmung ja nicht verschlechtert hat, sondern eher verbessert, da ja zumindest die Wände nun gedämmt sind. Und wenn es nicht in dieser Größenordnung war, dann frag ich mich, was die neuen Mieter anders machen.

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#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Der Unterschied: Vormieter, beide ganztags berufstätig und Nachmieter, Rentner und den ganzen Tag zuhause Miete absitzen reicht ja schon.
Meine Mutter ist 80, sitzt den ganzen Tag vorm TV und hat damit ein ganz anderes Wärmebedürfnis als ich, wenn ich die ganze Zeit durchs Haus renne...

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#11
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Gut, aber wir reden jetzt von 50 Jahren mit Vormietern.

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Aber bis Mitte der 90er war Heizen ja auch noch fast umsonst (im Vergleich zu heute). Erst seitdem die Brennstoffpreise gestiegen sind, machen sich die Leute überhaupt Gedanken um Heizkosten bzw. merkt man Unterschiede im Dämmstandard so richtig bei der Heizkosten-Abrechnung.

Unabhängig davon sind aber DG-Wohnungen wegen der vielen Außenflächen auch mit Dämmung die heizkostenintensivsten Wohnungen und gerade für besonders wärmeliebende Nutzer die absolut schlechteste Wahl.

Die EnEV hatte ich bewusst nicht angeführt, um den Thread nicht zu zerreden - aus den EnEV-Nachrüstpflichten ergeben sich KEINE mieterseitigen Ansprüche auf kostenlose energetische Modernisierungen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/energie.htm

Die von den einen erwünschte und von den anderen befürchtete Dachflächendämmung ist damit aber nicht vom Tisch ...

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#13
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)


hallo zusammen sind ja so viele Antworten.
Beantworte welche
zu denn Nachzahlungen,bis zur vertigstellung der wärmedämmung haben alle Mieter die im haus gewohnt haben enorme nachzahlungen leisten müssen.Wir selber in denn ersten 4 jahren immer zwischen 500 bis 700 euro bei einer vorauszahlung von 62 euro monatlich Heizkosten in den nebenkosten.nach der isolierung nur noch zwischen 50-180 euro.Meine Frage nochmal darf der Vm dieseDachbodendämmung die kosten auch auf mich umlegen sogesehen habe ich doch schon eine umlage von 40 euro auf die kaltmiete draufbekommen wegen der ausenwände dämmen.

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Das hat Lolle doch gestern abend schon beantwortet:

quote:<hr size=1 noshade>Die Berechnung ist für's ganze Haus vorzunehmen - schiesslich reduzieren sich für alle die Heizkosten über den Grundkostenanteil, der gemäß Heizkostenverordnung verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umzulegen ist.

Zwar ergibt sich für die Mieter der DG-Wohnung kein mietrechlicher Anspruch auf eine Wärmedämmung, denn die haben die Wohnung in diesem Zustand angemietet. Aber falls der Vermieter sich für die Dämmung entscheided, um zukünftig seine Ruhe vor weiteren Mieterbund-Aktionismus zu haben, dann werden sich die anderen Mietparteien auch nicht dagegen wehren können. <hr size=1 noshade>


Also: Ja, der Vermieter darf umlegen. Denn die Dachbodendämmung bringt allen Mietern im Haus eine Heizkostenreduzierung, nicht nur denen in der obersten Wohnung.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#15
 Von 
david610
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 8x hilfreich)



Danke das wollte ich wissen.


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