DRINGEND: Verjährung Kaution + Schimmelpilzbefall

14. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
lady.jane
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
DRINGEND: Verjährung Kaution + Schimmelpilzbefall

Hallo!

Ich habe derzeit ein Problem mit meiner Vermieterin:

Im Sommer 2002 bin ich in meine Wohnung eingezogen, ein Mietvertrag wurde mündlich vereinbart. Im darauffolgenden Jahr habe ich dann einen Mietvertrag von ihr erhalten, in dem vereinbart wurde (allerdings ohne vorherige Absprache mit mir), dass ich eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zahlen muss. Unterschrieben habe ich diesen Vertrag im Herbst 2003. Da ich es zu dieser Zeit nicht ermöglichen konnte, die Kaution zu zahlen (Studentin eben), habe ich nach Absprache mit meiner Vermieterin vereinbart, dass ich die Kaution auch gerne später zahlen kann.

Kurz darauf - also auch noch im Herbst 2003 - haben sich in meinem Badezimmer Schimmelpilze ausgebreitet. Den Schaden habe ich ihr sofort gemeldet, bisher ist allerdings noch immer nichts geschehen von ihrer Seite aus. Natürlich wird der Befall immer schlimmer.

Letzte Woche habe ich schließlich einen Zettel von ihr in meinem Briefkasten vorgefunden, auf dem sie schreibt, dass sie erst dann mit der Sanierung des Badezimmers beginnt, sobald ich die Kaution überwiesen habe.

Nun meine Frage: Gibt es auch bei der Kautionszahlung eine Art Verjährung?

Kann meine Vermieterin mich mit diesen Mitteln zur Zahlung zwingen? Ich reagiere nämlich extrem allergisch auf Schimmelpilze + habe demnach die letzten Wochen schon auswärts schlafen müssen...

Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Deine Verpflichtung zur Zahlung der Kaution steht in keinem Zusammenhang zur Verpflichtung der Vermieterin, den Wohnungsmangel zu beseitigen.

Wenn sie die Kaution von dir haben will - schön und gut. Sie darf aber deshalb nicht die Sanierung der Wohnung verschieben.

Trotzdem solltest du dich um die Zahlung der Kaution bemühen. Da die Kaution nur eine Miete beträgt, sollte das nicht so schwierig sein? Du hast im Übrigen immer das Recht, die vertraglich vereinbarte Kaution in drei monatlichen Raten zu zahlen. Bekommst du das hin?

Zahlst du die Kaution nicht, ist das ein Grund für eine fristlose (!) Kündigung!

Um deiner Vermieterin Beine zu machen wg. der Sanierung, hast du mehrere Möglichkeiten:

1. Du kannst die Miete mindern (angebracht wären 10-20 %, wenn du aufgrund einer Allergie die Wohnung nicht mehr vollständig nutzen kannst, vermutlich auch mehr). Das solltest du der Vermieterin schriftlich mitteilen.
Das Recht zur Mietminderung bleibt bestehen, bis die Mängel beseitigt sind. Du brauchst später nichts davon nachzuzahlen.

2. Du kannst die "Einrede des nicht erfüllten Vertrages" erheben und die Miete zurückbehalten. Das geht auch in Kombination mit der Mietmidnerung (LG Osnabrück WM 80, 370). D.h. beispielsweise: Du kündigst der Vermieterin an, dass du die Miete um 20 % minderst und die verbleibenden 80 % zurückbehälst, bis der Schaden behoben ist. Du zahlst dann prakisch überhaupt keine Miete mehr. Nach Beseitigung des Pilzbefalles musst du allerdings die 80% nachbezahlen, da die Zurückbehaltung nur als reines Druckmittel dienen soll.

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