Hi,
ich wohne im Moment zur Untermiete in einer 1 Zimmerwohnung da die Person für 6 Monate im Ausland ist. Nun würde ich mir gerne Post zur neuen Adresse schicken lassen. Kann mir der Zugang zum Briefkasten verwerrt werden und mir untersagt werden das ich mir hier Post hinschicken lassen? Da dies momentan auch mein Hauptwohnsitz darstellt muss doch allein schon wegen behördlichen Angelegenheiten ein Postzugang vorhanden sein. Mir wurde das einrichten eines Postfaches angeraten, das kann aber doch nicht die Lösung sein.
Freu mich über eure Hilfe
Briefkasten dem Untermieter verweigern?
7. August 2015
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Frage vom 7. August 2015 | 22:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Briefkasten dem Untermieter verweigern?
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#1
Antwort vom 7. August 2015 | 22:50
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
Hat der Hauptmieter keinen Briefkasten ? Namen ergänzen A + B .
#2
Antwort vom 8. August 2015 | 01:01
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Wer verwehrt denn den Zugang zum Briefkasten?
Der Hauptmieter kann doch gar nicht, wenn der nicht da ist.
Oder steht das im Untermietvertrag?
Dann riecht das danach, dass der Hauptmieter hier ohne Einwilligung des Hauptvermieters untervermietet hat.
Egal wie: zu jedem Mietgebrauch gehört m.E. auch das Anrecht auf eine Postzustellungsmöglichkeit (=Briefkasten)
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#3
Antwort vom 8. August 2015 | 10:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist auf jedenfall vom Vermieter genehmigt. Bei dem durfte ich mich vorstellen. Verwehren tut der Hauptmieter. Den Schlüssel habe ich nicht. Im Vertrag steht es auch nicht.
Und jetzt?
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