Briefkasten anbringen

12. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)
Briefkasten anbringen

Hallo zusammen
Wer ist für die Anbringung eines Breifkastens zuständig? Mieter oder Vermieter?

Danke

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Kommt darauf an.

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#2
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

spitze Mortingale!

Und kannst du mir auch sagen auf was es ankommt? Oder kommt es auch darauf an? :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und kannst Du vielleicht erstmal den Sachverhalt schildern ?

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

kommt drauf an

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#5
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)


Hey schon zwei die nicht helfen wollen!


Vielleicht kann ja ausnahmsweise jemand etwas konstruktives beitragen, dass mir hilft?!

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

was steht im Vertrag?

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#7
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Da steht leider nichts von einem Breifkasten!

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#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Und wie ist die tatsächliche Lage? Gibt es nur einen Gemeinschaftsbriefkasten? Oder etwa gar keinen? Oder ist er zu klein? Was wollen Sie genau wissen?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#9
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Steht doch da: 'wer ist für die Anbringung verantwortlich'

Grundsätzlich ist der Vermieter zustänig. Berechtigt ist die Frage, worin genau das Problem besteht - weigert sich der VM einen Briefkasten anzubringen, ist der jetzige Briefkasten defekt/zerstört wurden, gibt es Streitigkeiten über die Kosten, ....???

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#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Richtig. Ein Briefkasten gehört normalerweise (wenn also nichts anderes vereinbart ist) zu einer normalen Mietwohnung. Es gibt sogar Urteile, die eine bestimmte Größe des Briefkastens verlangen, widrigenfalls selbst schon Mietminderungen für zulässig beurteilt wurden. Daraus kann man ersehen, dass ein Briefkasten ansich wohl auch dazu gehört.

Etwas Anderes kann sich also nur aus Parteiabreden ergeben oder z.B. in dem Fall, dass bei der Besichtigung explizit auf einen Gemeinschaftsbriefkasten etc. hingewiesen wurde und der Mieter damit einverstanden war.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#11
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

NA also geht doch...

Es geht darum, dass sich dort ein Türschlitz als Briefkasten befindet. Die Regionale Post sagt allerdings, dass dort (in einen Türschlitz) keine Briefe eingeworfen werden dürfen. Der Mieter sieht aber nicht ein, einen Breifkasten zu zu kaufen, da er meint, es wäre Sache des Vermieters dies zu tun!
VErmieter sieht es natürlich anders rum



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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

da steckt mehr dahinter, wetten?

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#15
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

@scalar12 *Nix mit 'na geht doch'. Die Leute können dir nun mal nicht helfen, wenn du nicht mit Infos rüberkommst.*

JA das ist richtig, aber man kann klipp und klar sagen was für Angaben benötigt werden, oder etwa nicht? Ich als Leie weiß eben nicht, ob Angaben, wie Mehrfamilienhaus, Schlitz in der Tür usw,eine Rolle spielen, Das nächste Mal erzähl ich noch wie alt die Bewohner sind und wo sie arbeiten ... ! ;)

Ist ein Mehrfamilienhaus um BTT zu kommen! Schlitz ist in der Haustür!

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#16
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

BTT ???

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#17
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

BTT wahrscheinlich sowas wie back-to-the-topic, ok wären 3T... aber es gibt auch Leute, die zum 30.5. kündigen wollen... :grins:

Irgendwie ist die Sache weiterhin komisch und ich verstehe nicht, wie man sich da streiten kann. Vermieter sucht sich nen schicken in die Optik des Hauses passenden Briefkasten aus, bringt diesen an und gut. Frage mich nur, wie die ganzen Jahre die Postzustellung dort geklappt hat... Und bei einem neuen Haus, sind derartige Probleme maximal Zeitkiller, aber garantiert nicht von höherer Relevanz.

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#18
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Frage mich nur, wie die ganzen Jahre die Postzustellung dort geklappt hat...

Vermieter sucht sich nen schicken in die Optik des Hauses passenden Briefkasten aus, bringt diesen an

Mit einem wird es nicht getan sein.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mickeyblueeyez
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke allen beteiligten!
:grins:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


@mickeyblueeyez:

Das Problem wird sein, dass die Post bei Einwurf in den Haustürschlitz die Post nicht dem einen Empfänger zustellen kann, sondern nur allen Hausbewohnern. Die Zusteller dürfen z. b. auch keine Post auf der Fußmatte oder im Flur ablegen - der Einwurf über den Haustürschlitz ist aber im Grund ein Ablegen im Flur.

Der Briefkasten muss vom VM angebracht werden.

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#21
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Frage mich nur, wie die ganzen Jahre die Postzustellung dort geklappt hat.

Vermutlich waren das die Jahre, in denen es noch kein Einwurf-Einschreiben gab.

Aber, ob das reicht ?

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