Bodenbelag in neuer Wohnung

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sjaub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenbelag in neuer Wohnung

Hallo Forumsgemeinde, ich habe folgendes erlebt und möchte Meinungen bzw. Erfahrungen einholen:

Am 01.02. beziehen meine Freundin und ich eine neue Wohnung.
Vor unterzeichnung des Mietvertrages wurde uns schriftlich eine komplette Neurenovierung der 3 Wohnräume zugesagt.
Dies ist auch der Fall aber der Vermieter läßt keinen Bodenbelag (z.B. PVC) legen, da dies wohl generell nicht in seinen Wohnungen gamacht wird.
Dies habe ich aber erst durch Zufall letzte Woche zu wissen bekommen.
Weder im Gespräch mit den Vermieter noch im Mietvertrag wurde bzw. wird der Bodenbelag behandelt.
Der Vermieter ist der Meinung, daß ich hätte Nachfragen müssen, dann hätte ich es ja zu wissen bekommen.
Ich finde, der Vermieter hätte mir ja sagen können, daß eine KOMPLETTE Renovierung den Bodenbelag ausnimmt.
Hat jemand schon etwas Ähnliches erlebt bzw. weiss wie man sich in solchen Fällen verhalten kann? Ich fühle mich etwas "über den Tisch gezogen"...

Danke im voraus!!!

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sjaub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ist ja interessant, daß Vermieter da anscheinend nicht verpflichtet sind, einen Bodenbelag zu legen.
Das werde ich mal genauer prüfen - danke für den Anhaltspunkt.

Ich kann damit generell ja auch gut leben, daß er etwas Geld sparen will - aber ich finde, wenn man etwas von einer kompletten Neurenovierung schreibt, dann kann man einen neuen Mieter doch informieren, daß es keinen Bodenbelag gibt...

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sjaub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie Konflikte? Das verstehe ich leider nicht ganz...

Wenn der VM uns informiert hätte, daß es keinen Bodenbelag gibt, dann hätte ich ja gewußt woran ich bin und etwas organisieren können bzw. mir überlegen können, ob ich die Wohnung überhaupt anmiete.
Aber es ist der Meinung, da ich nicht gefragt habe, habe ich eben Pech gehabt...
Ich finde, daß ist eine sehr einfache Sichtweise...

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Aber eine korrekte Sichtweise...

Wenn Du die Wohnung komplett renoviert beim Auszug übergeben musst, dann musst Du als Mieter ja auch keinen neuen Bodenbelag legen lassen, sondern streichen/tapezieren, Bohrlöcher entfernen und reinigen. Ausnahme gibt es, wenn Du den Bodenbelag beschädigst oder extrem verschmutzt, sodass eine Reinigung nicht mehr möglich ist.

Der VM meiner neuen Wohnung übergibt sie auch komplett renoviert, aber es wurde eben wirklich nur das gemacht, was er unbedingt machen muss... Es wurde also komplett gestrichen... Nicht so optimal wie ich das als VM getan habe mit meiner eigenen Wohnung, aber egal... Man darf eben nicht von sich auf andere schliessen ;)

Beispiel: Es gibt in dieser Wohnung 2 Glasgauben. Die Vormieter hatten dort als Sonnen/Sichtschutz so komische Tücher an den Holzleisten befestigt. Das wurde geklebt, und als die Tücher entfernt wurden sah man, dass die Leisten gestrichen werden mussten. Wurde auch gemacht, aber wir lassen es von meinem Ex-Schwager, der selbst Maler und Lackierer ist, nochmals machen, denn das Holz hätte geglättet und gelackt werden müssen, damit es gescheit aussieht. Das ist aber unsere persönliche, optische Meinung, und deswegen liegt es an uns...

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Aber eine korrekte Sichtweise...

Wenn Du die Wohnung komplett renoviert beim Auszug übergeben musst, dann musst Du als Mieter ja auch keinen neuen Bodenbelag legen lassen, sondern streichen/tapezieren, Bohrlöcher entfernen und reinigen. Ausnahme gibt es, wenn Du den Bodenbelag beschädigst oder extrem verschmutzt, sodass eine Reinigung nicht mehr möglich ist.

Der VM meiner neuen Wohnung übergibt sie auch komplett renoviert, aber es wurde eben wirklich nur das gemacht, was er unbedingt machen muss... Es wurde also komplett gestrichen... Nicht so optimal wie ich das als VM getan habe mit meiner eigenen Wohnung, aber egal... Man darf eben nicht von sich auf andere schliessen ;)

Beispiel: Es gibt in dieser Wohnung 2 Glasgauben. Die Vormieter hatten dort als Sonnen/Sichtschutz so komische Tücher an den Holzleisten befestigt. Das wurde geklebt, und als die Tücher entfernt wurden sah man, dass die Leisten gestrichen werden mussten. Wurde auch gemacht, aber wir lassen es von meinem Ex-Schwager, der selbst Maler und Lackierer ist, nochmals machen, denn das Holz hätte geglättet und gelackt werden müssen, damit es gescheit aussieht. Das ist aber unsere persönliche, optische Meinung, und deswegen liegt es an uns...

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

wurde uns schriftlich eine komplette Neurenovierung

Was wäre da eigentlich die Alternative ?
Eine Altrenovierung ?

Renovieren kann man nur das, was da ist.
Das schließt keine zusätzlichen Installationen ein.

Und Ihr hättet Euch wirklich mit jedem (auch noch so abartigen) Bodenbelag zufriedengegeben ?

Das da von Euch nicht nachgefragt wurde, ist schon ein wenig seltsam.

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