Bodenbelag - nach wieviel Jahren hat ein Mieter das Recht auf eine Erneuerung?

11. Juli 2001 Thema abonnieren
 Von 
Infosucher I
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bodenbelag - nach wieviel Jahren hat ein Mieter das Recht auf eine Erneuerung?

Die Beurteilung des Verschleiß von Bodenbelägen enthält noch einen subjektive Spielraum.

Gibt es eine Regelung, nach wieviel Jahren ein Mieter das Recht auf eine Erneuerung des Belages hat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sling
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Kai,
einen genauen Zeitraum, wann Bodenbelag erneuert werden muss, gibt es nicht. Er gehört jedoch zu jeder Wohnung, muss also als Grundbestandteil vom Vermieter gestellt werden, genauso wie z.B. Rauhfasertapete.
Wenn der Fußboden nicht mehr nutzbar ist, und dies nicht durch übermäßige Beanspruchung vom Mieter zu vertreten ist, muss der Vermieter neuen Teppich verlegen lassen. Natürlich steht es ihm frei, das Billigste vom Billigsten zu nehmen. Normalerweise spricht man sich mit dem Vermieter ab, wieviel er bereit ist, dazu zu zahlen, wenn man etwas besseres, wie z.B. Laminat haben möchte. Beim Auszug kann man dann Abstand vom Nachmieter verlangen.
Ciao,
sling.

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

So viel ich weiß, steht es dem Vermieter nicht frei "das Billigste vom Billigsten" zu nehmen. Er muß Auslegeware in der gleichen Qualität wie vorher (beim Einzug des Mieters) verwenden. Schließlich zahlt der Mieter einer Wohnung "gehobenen Standards" auch den höheren Mietzins für die Auslegeware "gehobenen Standards" - also hat er auch einen Anspruch auf Ersatz in gleicher Qualität - ansonsten kann er den Mietzins mindern.

Neil

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