Bitte um Schnelle Antwort

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
xBennix
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Schnelle Antwort

Hallo Liebe Mitglieder!

Vorweg mal eine Erklärung meiner derzeitigen Situation!

Ich Bewohnte zuletzt mit meinen 2 Kindern und meiner Ehemaligen Lebenspartnerin
eine 3 1/2 Zimmer Wohnung einer Wohnbaugesellschaft.

Die Wohnung ist Fristgerecht Gekündigt worden und nach ablauf der Frist Wohnten wir
auf den Tag genau 1 Jahr dort drinn.

Die Wohnung haben wir Komplett ohne Tapeten vom Vermieter(Es gab keinen Vormieter) übernommen, also in einem Unrenovierten zustandt.
Kurz vor dem Einzug beauftragte der Vermieter/ Wohnbaugesellschaft eine Maler Firma zum Neuanstrich
der Türen und Fenster, was auch erfolgte.

Zur Sache:

Als wir die Wohnung gekündigt hatten kam der Bearbeiter von der Wohnbaugesellschaft zur Wohnungs Vorabnahme.
Er Verlangte von uns das alle Tapeten wieder entfernt werden müssen und die Schönheitsreparaturen an den Türen und Fenstern( An den Türen und Fenstern keinen Komplett anstrich, sondern nur die Abgeplatzten stellen mit Lack wieder ausbessern) bis zur beendigung der Frist zu erledigen.

Jetzt aber kam es wie folgt:

Die Wohnbaugesellschaft hatte die Wohnung zwecks weitervermietung wieder Öffentlich in die Zeitung eingestellt woraufhin sich eine Familie meldete zur Wohnungbesichtigung.
Nach der Besichtigung Versicherten Sie uns Ihr Interesse und wollten alle Räume mit den Tapeten
Übernehmen.

Nach 2 Wochen meldete sich die Familie erneut, das Sie die Wohnung bekommen hätten und wir vereinbarten einen Termin zur Schriftlichen Übernahmeerklärung das die Wohnung von denen mit den Tapeten(Ungestrichen) Übernommen wird.

Bei der Schriftlichen Übernahme Versicherte uns Die Familie erneut das Sie den Mietvertrag bereits Unterschrieben haben und die Wohnung zum 01.02.09 anmieten.

Danach waren wir sichtlich erleichtert, weil uns ja viel Arbeit erspart geblieben wäre.

Doch dann kam der Rückschlag:

Als wir noch im Glauben waren das alles mit der Wohnung erledigt sei kam dann der Schock.
Die Wohnbaugesellschaft rief mich am 30.12.08 (Kündigungsfrist der Wohnung: 31.12.08) und wollte mit uns einen Übergabe Termin Vereinbaren. Als wir ihn zum 05.01.09 Vereinbarten war das Telefonat eigendlich schon beendet bis ich noch ein Stop reinrief.
Ich fragte Ihn ob die Nachmieter Familie der Gesellschaft eine Kopie von der Vereinbarung zukommen ließ( Dies Versprachen Sie uns auch an Ort und Stelle) daraufhin er am Telefon begann zu Lachen und sagte uns das Die dort nicht einziehen werden da die sich das doch noch einmal anders Überlegt hatten.
Der Schock saß tief, da vorallem keiner uns darüber Informierte hatte.
Ich wieß Ihn trotzdem darauf hin das eine Vereinbarung exestierte und ich jetzt bis zur abnahme nicht die mittel und möglichkeit habe alle Tapeten zu entfernen, daraufhin er nur am Telefon ein"Tja" hinterließ und somit das Telefonat endete.

Meine Frage ist:

Wie soll ich denn jetzt vorgehen? Ich weiß jetzt wirklich nicht weiter!

Eine Adresse der Familie besitze ich nicht und dem Vermieter scheint das auch offentsichtlich nicht zu Interessieren.

Im Mietvertrag steht unter Punkt 12: Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in Ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

Ein Verwandter von mir erzählte mir von einem Neuen Gesetzt das ich die Tapeten nicht entfernen müsse, aber als ich in Internet danach suchte kam ich zu vielen unterschiedlichen ergebnissen was mich jetzt eigendlich noch mehr Verwirrt.

Ich hoffe Ihr könnt mir schnell Helfen, wofür ich euch sehr Dankbar bin.

Kleiner Nachtrag:

Eine Kaution für die Wohnung wurde nicht hinterlegt.

lg Benni

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Das mit der Übernahme durch neuen Mieter habt Ihr selbst falsch gemacht. Ihr habt ohne Vermieter die Übernahmevereinbarung nur mit dem angeblichen neuen Mieter getroffen, Der Vermieter ist daran nicht gebunden.

Die Wohnung wurde ohne Tapeten vermietet. Also die Tapeten gehört Euch, sind Eure Eigentum, und habt Ihr wieder zu entfernen.
Gerade wegen des neuen Schönheitsreparatur Gesetzes wollen die Vermieter die Wohnungen nur noch ohne Tapeten vermieten.
Bei Anstrich von Türen und Fenster kommt es darauf an, inwieweit deren Zustände sind. Daran müßt Ihr vermutlich nur Ausbesserungen vornehmen.

Wegen Rückgabeverzug habt Ihr dem Vermieter die Nutzungs(Miet-)ausfall zu entschädigen. Also schnellsten die Tapeten abreißen, um die Wohnung baldmöglichst zurückgeben zu können.



-- Editiert von icecycle am 04.01.2009 13:49

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1423x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
xBennix
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Vielen Dank für den Hinweiß meiner Rechtschreibung.
Werde daran Arbeiten^^

Also, im Mietvertrag aufgelistet ist:

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

(2) Hat der Mieter Änderungen der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wieder herzustellen. Für Anlagen und Einrichtungen (auch Schilder und Aufschriften) innerhalb und außerhalb der Mieträume gild das gleiche. Die Vermieterin kann verlangen, dass Einrichtungen beim Auszug zurückbleiben, wenn sie den Mieter angemessen entschädigt. Der Vermieterin steht dieses Recht nicht zu, wenn der Mieter an der Mitnahme ein berechtigtes Interesse hat.

(3) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

(4) Bei Auszug hat der Mieter alle Schlüssel, auch die von ihm selbst beschafften, an die Vermieterin zu übergeben; andernfalls ist die Vermieterin berechtigt, auf Kosten des Mieters die Räume öffnen und neue Schlösser und Schlüssel anfertigen zu lassen.

Desweiteren gibt es nur Hinweise für die Verpflichtung der Schönheitsreparaturen die bei Unterlassung mit anteiligen Kosten Prozentual aufgeführt wurden.

lg Benni

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1423x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xBennix
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten.


Nochmal auf die Vereinbarung zurück zu kommen. Der Vermieter wieß uns bei der Vorabnahme darauf hin das wenn eine Nachmieterschaft gefunden sei, die Vereinbarung nur zwischen Vormieter(uns) und Nachmieter(die Familie XY) abzuschließen sei und er als Vermieter damit nichts zu tun hätte. Er wollte allerding nur darüber Informiert werden( Wie schon beschrieben,die Nachmieter Familie wollte dieses erledigen), damit er bei der Endabnahme die sachen berücksichtigen kann.

Die angeblichen Nachmieter, sind keine von uns empfohlenen Leute.
Sie sind vom Vermieter, aus einer Bewerberschaft ausgewählt worden.

Aber für weiter Antworten und Ideen bin ich weiterhin sehr Dankbar!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
xBennix
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm....
Da war ich doch etwas zu Blauäugig.

Bin davon ausgegangen das die Nachmieter sind, weil die es mir zugesichert haben
das die den Mietvertrag bereits Unterschrieben hätten.

lg

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