Bitte um Hilfe! Wieviel muss ich zahlen ??

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
shalun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Hilfe! Wieviel muss ich zahlen ??

Hallo liebe Freunde !

Es geht um eine Fristlosenkündigung wegen der immer verspäteten Zahlung, die ich ungefähr am 01.11.2008 bekommen habe. Es stand drin, dass ich bis zum 11.11.2008 ausziehen soll. Leider habe ich nicht hingekriegt, eine neue Wohnung so schnell zu finden. Der Mieter hat immer nachgefragt, und hat also per Telefon gemeint, wenn du willst kannst du auch bis zum Ende des Monats ausziehen. Die Übergabe fand auch am Ende des Monats statt. Der Mieter war mit der Wohnug nicht ganz zufrieden und wollte dass ich die Wohnung noch richtig renoviere. Er hat mir dann eine Liste mit aufgeschriebenen Mängeln zum Unterschreiben gegeben. Diese Mängeln sollten bis zum 06.12.2008 beseitigt werden. Das habe ich auch gemacht und die Wohnung am 06.12.2008 übergeben.

Jetzt habe ich ein Schreiben von ihm bekommen, wo es drin steht, dass ich für November 600 Euro (Warm, 470 Kalt) + 1/2 Dezember = 900 euro, überweisen muss. Und noch den Anwahlt, von dem ich die Fristlosekündigung bekommen habe = 600 Euro. Insgesamt: 1500 Euro.

Muss ich das alles wirklich bezahlen? auch 1/2 Dezember?? Das alles soll bis zum 15.01.2009 überwiesen werden, ansonsten droht er wieder mit seinem Anwahlt...

Was kann ich am besten tun? Ich bin am verzweifeln... ich kenne mich hier gar nicht aus.. Bitte hilft mir !

Danke !!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shalun
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich alles bezahlen ? auch 1/2 Dezember? Wo kommen die Zahlen her?

Wieso dann nicht gleich 3/4?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2147
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 285x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Sehe ich wie die anderen,

bezahlen müssten Sie theoretisch nur bis 6.12.2008,

WENN die Wohnung am 7.12.2008 neu vermietet wäre. Da dies sicher nicht der Fall ist bzw. war könnte es auch durchaus sein dass Sie den ganzen Dezember bezahlen müssten u.U. sogar mehr ja nach individuellen Gegbenheiten der Vertragsbeendigung.

Der Anwalt ist im Rahmen eines Kündigungsfolgeschadens vom Vermieter einklagbar.
Wäre die Kündigung nicht erfolgt, wäre der Anwalt nicht notwendig gewesen.

Wenn aus dem ganzen ein Prozeß wird wird es noch teurer !

MFG

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