Bezahlung einer Garage durch Mieter oder Vermieter

4. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Brieftaube
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Bezahlung einer Garage durch Mieter oder Vermieter

Guten Tag, also wir stellen uns mal folgende Situation vor:

Ein Mieter einer Wohnung hätte gerne eine Garage für sein Auto aber es ist keine vorhanden. Er fragt den Vermieter, ob dieser nicht eine Garage bauen kann, die er dann an ihn vermietet.

Der Vermieter ist im Prinzip dazu bereit. Es ist auch genug Platz auf dem Grundtück und der Vermieter hat nichts dagegen, daß dort eine Garage gebaut wird aber er hat kein Geld dafür übrig und er möchte auch keine Schulden machen. Er erlaubt dem Mieter, dort eine Garage zu bauen, sofern der Mieter die Kosten alleine trägt.

Der Mieter hätte das Geld, die der Bau einer Garage ungefähr kostet, übrig aber das Problem ist, daß er irgendwann vielleicht mal wegzieht und dann kann er die Garage nicht mitnehmen. Er hat nicht vor, bald weg zu ziehen aber man weiß ja nie. Daher scheint es ihm zu riskant zu sein, den Bau einer Garage auf eigene Kosten vorzunehmen.

Also wir könnten der Vermieter und der Mieter da vielleicht einen deal machen? Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.



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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

vergiss es.

aber er hat kein Geld dafür übrig und er möchte auch keine Schulden machen.
Das ist heute so, in drei Monaten, und auch in drei Jahren noch so.

und dann kann er die Garage nicht mitnehmen.
Daran ändert sich auch in drei Jahren nichts.

das wird einfach nichts.


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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Also wir könnten der Vermieter und der Mieter da vielleicht einen deal machen? Hat jemand eine Idee?



Das kann man schon machen, aber der Aufwand für den Mieter ist in jeder Hinsicht erheblich, das fängt schon damit an, dass u.U. eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Bordstein muss ggf. abgesenkt werden, usw. usf. Der Bau geht als wesentlicher bestandteil des Grundstücks in das Vermieter-Eigentum über.

Unter 10.000 EUR + X wird das nicht zu haben sein.

Eine vertragliche Regelung wäre unabdingbar, schon weil das Gesetz, falls der Mietvertrag endet grundsätzlich Rückbau/Wegnahme vorsieht, entschädigungslos.

Man könnte das in etwa so regeln:

- Mieter baut auf eigene Kosten.

- Miete für die Garage ist nicht zu zahlen, der Mieter kann die Garage mietfrei nutzen.

- Die Baukosten und Baunebenkosten werden in EUR und Cent im Vertrag fest gehalten.

- Unterhalt in Dach und Fach, öffentliche Lasten sind für die Dauer des Mietverhältnis Mietersache, der Vermieter ist davon frei zu stellen.

- Endet das Mietverhältnis kann die Garage auf dem Gundstück verbleiben, der Mieter muss nicht rückbauen. Endet der MV in den nächsten 30 (?) Jahren, erstattet der Vermieter dem Mieter 1/30stel der ursprüngl. Baukosten pro Jahr, das bis zum Ende des 30jahreszeitraums fehlt. Danach kann die Garage entschädigungslos auf dem Grundstück verbleiben.


So würde dich die Garage (ohne Kredit-Zinsen, NK und Unterhalt) 330 EUR/Jahr, 28 EUR/Monat kosten.

Wegen der Entschädigung, die er ggf. zu zahlen hätte, bräuchte sich der Vermieter keine Sorgen zu machen, er könnte ja bei einer Neuvermietung die ortsübliche Miete kassieren, hätte also freie Mittel, ggf. könntg man Ratenzahlung vereinbaren.

Ob man sich das antun sollte weiss ich nicht, ich habe es mal in einem ähnlichen Fall so ähnlich gemacht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Das Vorgehen von asap wäre das wohl sinnvollste.

Zumal der Vermieter dann ja eine Wert-/Mietsteigerung durch die Garage hat.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Brieftaube
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ja, was asap schreibt, hört sich gut an.

Stimmt, der Aufwand wäre groß und die Kosten dürften mindestens 10000€ betragen. Aber daran sollte es nicht scheitern. Man müsste alles vertraglich vereinbaren. Dann sollte es funktionieren.

Der Mieter ginge das Risiko ein, daß wenn er nach eher kurzer Zeit umzieht, viel Geld von dem Vermieter zu kriegen hat und daß der Vermieter vielleicht keine gute Zahlungsmoral hat aber das Leben ist ganz allgemein voller Risiken und man kann nicht immer allen Risiken aus dem Weg gehen.

Die Laufzeit von 30 Jahren ist aber eher unrealistisch, weil Mieter und Vermieter nicht mehr ganz jung sind. Es ist unklar, ob sie noch 30 Jahre zu leben haben. Also sollte man vielleicht eine kürzere Laufzeit wählen, oder?

Geht denn die Garage von Anfang an in den Besitz des Vermieters über?





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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Geht denn die Garage von Anfang an in den Besitz des Vermieters über? <hr size=1 noshade>



Ja, nach §§ 94 , 946 BGB wird der Eigentümer des Grundsücks zwingend Eigentümer der Garage. Auch wenn er das gar nicht will.

Bevor man sch da vertieft Gedanken macht, sollte man aber das Thema Baugenehmigung klären.

quote:<hr size=1 noshade>Die Laufzeit von 30 Jahren ist aber eher unrealistisch, weil Mieter und Vermieter nicht mehr ganz jung sind. Es ist unklar, ob sie noch 30 Jahre zu leben haben. Also sollte man vielleicht eine kürzere Laufzeit wählen, oder? <hr size=1 noshade>


Die Lebensdauer der Garage ist das Maßgebliche, nicht die Lebensdauer der Vertragspartner. Die Rechtsnachfolger/Erben von Mieter/Vermieter würden unproblematisch in den Vertrag eintreten.

Auch Stahl-Fertiggaragen haben eine Lebensdqauer von 30 Jahren, Beton-Garagen z.T. nur 20 Jahre. Je länger die vereinbarte Restnutzungsdauer, desto besser für den Mieter.

Wenn man 30 Jahre vereinbart, erhält der Mieter 20 Jahre nach der Investition noch 1/3 der Baukosten zurück, wenn das MV endet. Das passt schon.

Genau genommen müsste man noch die Inflation ausgleichen, denn 1.000 EUR, die 2014 ausgegeben wurden, sind 2034 voraussichtlich erheblich weniger wert. Das wäre dann ein reines Rechenexempel, abhängig von der tatsächlich eingetretenen Inflation 2014 - 20XX.

Könnte man einfach so lösen:

quote:<hr size=1 noshade>Endet der MV in den nächsten 30 (?) Jahren, erstattet der Vermieter dem Mieter 1/30stel der ursprüngl., um die Inflation bereinigten Baukosten pro Jahr, ... <hr size=1 noshade>


Aber totale Einzelfallgerechtigkeit führt zu komplizierten, unverständlichen Regelungen, da ist weniger oft mehr. Man könnte auch einfach vertraglich die Lebensdauer anheben, z.B. 35 statt 30 Jahre, das hätte einfacher in etwa denselben Effekt.

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
Miete für die Garage ist nicht zu zahlen, der Mieter kann die Garage mietfrei nutzen.

Warum soll das Nutzen vom Grundstück kostenlos sein ?

quote:
Endet der MV in den nächsten 30 (?) Jahren, erstattet der Vermieter dem Mieter 1/30stel der ursprüngl., um die Inflation bereinigten Baukosten pro Jahr, ...

Man weiss nie, ob und wie gut der Mieter die Garage in Schuß halten, wie der Zustand der Garage, egal aus welchem Material, sein wird.
Und was ist mit Abnutzungsabschreibung ?
Deshalb soll man nicht so starre Zahlen vereinbaren.

Was ist wenn der Vermieter das Grundstück anders
planen/ nutzen will, Rückbauanspruch ?

Langfristigen Vertrag (Bindung) macht man lieber nicht.
Besser das ganze Haus vom Vermieter kaufen. Vielleicht dann Rollentausch: der Vermieter als lebenslanger Mieter.

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#7
 Von 
Brieftaube
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh weh, das ist ja richtig kompliziert. Naju, das ganze Leben ist kompliziert.

Also man muß es nicht übertreiben, finde ich. Einen Inflationsausgleich muß man z.B. nicht einbauen.

Und eine Garage muß nicht 10000€ kosten sondern es gibt auch schon welche für 2000 bis 3000€ wie ich inzwischen fest gestellt habe. Vermutlich ist das denn die Lebenserwartung der Garage nicht so hoch wie bei einer teuren und man sollte dann vielleicht von 20 Jahren ausgehen.

Auf jeden Fall sollten sich der Mieter und der Vermieter unterhalten und vielleicht kann man einen deal ausmachen. Daß es Möglichkeiten gibt, weiß ich jetzt. Vielen Dank für die Antworten.



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