Bezahle Keller vom Vermieter!

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb404041-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Bezahle Keller vom Vermieter!

Hey,
ich wohne in einer Wohnung zur Miete und als mal verschiedene Elektrnoniker bei mir waren (Internetanbindung, Stromausfall an einer einzelnen Steckdose) konnten mir alle unabhängig voneinander bestätigen, dass der Keller meines Vermieters über meinen Stromzähler läuft.

In dem Zimmer steht eine Uralte Poliermaschine, welche er wohl öfters mal benutzt, sowie natürlich licht.

Er hat mir bereits schriftlich geantwortet auf eine Anfrage sein Anwalt hätte ihm versichert er müsse nichts an mich zahlen....

Ich würde gerne eine neue Wohnung suchen und frage mich deswegen, ob ich aufgrund dieses im Mietvertrag nicht aufgeführten Raumes fristlos kündigen kann, da der Mietvertrag ggf. nichtig ist?!?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

1. Ein Anwalt sagt/schreibt das, was sein Mandant ihm vorsagt.

2. Du hast natürlich ein Recht auf Schadensersatz. Nur musst du diese Forderung auf Euro und Cent belegen. Kannst du das? Nein!

3. Und das ist natürlich auch kein Grund für eine fristlose Kündigung. Da musst du noch suchen, oder dir etwas anderes einfallen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Nichtig ist der Mietvertrag sicher nicht.
Sie haben ja auch alle Räume lt. Mietvertrag erhalten.

Dass der Anschluss vorsätzliche so angelegt wurde, wird sich auch nicht beweisen lassen.
Der Stromverbrauch ihres Kellers muss dann aber ja auch über einen anderen Zähler laufen.
Man kann aber erzwingen dass die Anschlüsse korrigiert werden, wenn das Mietverhältnis fortgesetzt wird.

Wegen der falschen Strombelastung könnte es Erstattungsansprüche geben, wobei die Höhe wohl problematisch zu ermitteln ist.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb404041-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ist es im Rechtsstaat Deutschland total legal seine Mieter für seine eigenen Räume bezahlen zu lassen?
Oder was kann ich nun tun? Muss ich mir bescheinigen lassen dass der Raum über meinen Zähler läuft?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Nur musst du diese Forderung auf Euro und Cent belegen. Kannst du das? Nein!


Ich würde behaupten, daß hier andersherum ein Schuh daraus wird. Wenn der VM offenbar Strom vom M abzapft, müßte er (der VM) IMO verpflichtet sein, eine Verbrauchsabrechnung vorzulegen, aus der sich ergibt, wieviel er in welchem Zeitraum entnommen hat.

Unabhängig davon kann man natürlich Strafanzeige erstatten.

quote:
Und das ist natürlich auch kein Grund für eine fristlose Kündigung.


Daß der VM den M betrügt soll kein hinreichend schwerer Vertrauensbruch sein, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Daß der VM den M betrügt soll kein hinreichend schwerer Vertrauensbruch sein, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt?


Zum Betrug ist erst mal Vorsatz erforderlich.

Und den Stromverbrauch in dem Keller des Mieters muss ja auch jemand getragen haben.

quote:
Also ist es im Rechtsstaat Deutschland total legal seine Mieter für seine eigenen Räume bezahlen zu lassen?


Das ist doch totaler Unsinn.
"Eigene Räume" ??(Mehrzahl)
Man müsste erst mal klären, wie es dazu gekommen ist.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Wenn der VM offenbar Strom vom M abzapft, müßte er (der VM) IMO verpflichtet sein, eine Verbrauchsabrechnung vorzulegen, aus der sich ergibt, wieviel er in welchem Zeitraum entnommen hat.


Sehe ich nicht so. Üblicherweise muß derjenige, der etwas behauptet oder fordert, beweisen, dass diese Behauptung stimmt oder die Forderung zu Recht besteht, und diese Forderung muß er dann auch erstmal beziffern.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb404041-88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich besitze keine Kellerräume

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Edit: darf ich dem Vermieter nicht unterstellen er sollte so etwas bei seinem eigenen Haus wissen? Denke der Keller war mal vermietet,(Familienname neben Sicherung) irgendwann hat er dann den Raum angefangen für sich zu nutzen.

-- Editiert fb404041-88 am 16.12.2014 18:06

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Ich besitze keine Kellerräume

Wichtige neue Info.
quote:
Edit: darf ich dem Vermieter nicht unterstellen er sollte so etwas bei seinem eigenen Haus wissen?

Nur wenn man unterstellt, dass der Vermieter dieses selbst herbeigeführt hat.

Vermutlich hat dieser Keller mal zu der Wohnung des Mieters (Fragestellers) gehört und eine erforderliche Änderung des Stromanschlusses ist bei einem Auszug des damaligen Mieters vergessen worden, obwohl der Keller dann einer anderen Wohnung zugeordnet wurde.



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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Dann würde ich mir als erstes mal einen Fachmann zu Hilfe holen, der die Leitung des "Stromdiebes" abklemmt...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "fb404041-88".

prüfen Sie Ihren Mietvertrag, damit Sie wissen, wie viele Räume Sie angemietet haben.
Dann können Sie, kurzzeitig, sämtliche Geräte ausstöpseln, in den Keller gehen, oder wo sich Ihr Stromzähler befindet, und selbst sehen, ob trotzdem Strom gezogen wird, der nicht aus Ihrer Wohnung kommt/kommen kann. Dann könnten Sie auch einen Fachmann zu Rate ziehen, der feststellt, woher dieser Stromverbrauch kommt. Sollte sich herausstellen, dass Ihre Stromleitung, unbefugt, angezapft wird und wurde, kann das geklärt werden. U. U. müssten Sie umziehen und die Kosten für zu viel bezahlten Strom einfordern bei Ihrem Vermieter.

Ich drücke Ihnen die Daumen.

MfG, soso55



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Üblicherweise muß derjenige, der etwas behauptet oder fordert, beweisen, dass diese Behauptung stimmt oder die Forderung zu Recht besteht, und diese Forderung muß er dann auch erstmal beziffern.


Man könnte den Durchschnittsverbrauch nach Abklemmen des Vermieterkellers mit dem davor vergleichen. Das wäre schon ein gutes Indiz, daß die Differenz durch den "Stromdiebstahl" (vorsätzlich oder nicht) verursacht wurde.

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