Hallo an alle,
ich habe von meinem Vermieter die Betriebskostenabrechnug 2010 vor 2 Tagen bekommen. Der Abrechnungszeitraum ist vom 01.01.2010 - 31.12.2010 --> eigentl. verjährt aber der Nutzungszeitraum ist vom 01.04.2010 - 31.12.2010.
Meine Frage ist nun, was gilt bei der Verjährung, der Abrechnungszeitraum oder der Nutzungszeitraum?
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Betriebskostenabrechung - was gilt bei Verjährung, Abrechnungszeitraum oder der Nutzungszeitraum?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sehr gut, das wollte ich hören
Mal noch ne andere Frage: Wir hatten im Oktober 2010 ein Kind bekommen und es nicht dem Vermieter mitgeteilt (wussten nicht, dass das wichtig wäre) jedoch beim Einzug im April 2010 der Mitarbeiterin von unserem Vermieter gesagt das wir ein Kind bekommen.
Kann es diesbezüglich Konsequenzen geben wie z.Bsp. Falschangabe bei Mieterauskunft bei Einzug (Kind war ja noch garnicht geboren) oder bei der Betriebskostenabrechung (wird in qm abgerechnet nicht pro Person)
-- Editiert Schrimps am 18.02.2012 21:24
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quote:<hr size=1 noshade>Sehr gut, das wollte ich hören <hr size=1 noshade>
Bevor es zu Ärger führt solltest du aber noch prüfen, weshalb die Abrechnung erst jetzt kam.
Hat der Vm. die Verspätung nicht zu vertreten, z.B. ein Versorger hat zu spät abgerechnet o.ä., wäre das nicht verfristet, der Anspruch bestünde noch, § 556 III 3 BGB .
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--- editiert vom Admin
Vielen Dank an alle, für die Info's.
Ich werde nochmal prüfen ob wirklich alles in qm abgerechnet wird. Die Abrechung liegt derzeit beim Mieterbund zur Überprü+fung.
Wir haben zum Einzug das Baby nicht mit als Person in der Mieterauskunft angegeben (war ja noch nicht da) aber der Mitarbeiterin vom Vermieter gesagt, dass wir ein Kind erwarten. Kann er uns da wegen Falschangaben belangen?
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Dann melde das Kind schnellstens nach.
Evtl. war das auch der Grund für die verspätete Abrechnung.
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