Betriebskostenabrechung - Grundsteuer

3. Januar 2005 Thema abonnieren
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(84 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebskostenabrechung - Grundsteuer

Hallo,

ich habe nach Auszug aus der Wohnung am 15.12.04 eine BK Abrechung für 2003+2004 erhalten, detaillierte Rechung nur für den Zeitraum 01.01.03-31.12.03 !

Zwei Fragen (und danke schön für die Antworten):

Muß ich Grundsteuer, die mit in der Abrechung steht auch zahlen?

Ich habe nur für 2003 eine *detaillierte Rechung und Nachzahlungsbetrag bekommen*, 2004 ist aber mit angegeben.
Heißt das vielleicht, daß ich somit für 2004 (für ein ganzes Jahr) keine Rechnung mehr erhalte ? Ist das positiv oder negativ. Für 2003 mußte einiges nachzahlen.

Die Hausverwaltung hat nur BK Abrechung für 2003 geschickt und 2004 mit einbezogen !

???

Liebe Grüße und Danke

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10 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Mieterverein Hamburg schreibt zum Thema Grundsteuer:
Grundsteuer: Ab 1.1.2004 wurde der Grundsteuer-Hebesatz in Hamburg von 490 auf 520 Prozent angehoben. Die Grundsteuer kann nach den meisten Mietverträgen an die Mieter weiterbelastet werden und stellt einen wesentlichen Teil der Mietnebenkosten dar.

Zur Einbeziehung des Jahres 2004 müßten Sie genauere Angaben machen, damit das eingeschätzt werden kann.

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#2
 Von 
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Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich kann Ihnen leider keine genaueren Daten liefern, im Schreiben stand nur Betriebskosten für 03+04 dann *Betrag*...Einzelrechnung lag nur für 2003 vor, hier lag auch nur eine detaillierte Auflistung der Posten bei, Nachzahlungsbetrag errechnete sich für 2003.
Kann der Nachmieter mir noch für 2004 eine Betriebskostenabrechnung zu schicken ? Ist das dann rechtens, wenn auf dieser Rechung schon*03+04* stand ?

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#3
 Von 
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Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, kann mir jemand zu meinem obigen Beitrag weiterhelfen ?????

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Björn,

ich vermute, dass für das Jahr 2004 eine Pauschale auf Basis der Nachzahlung für das Jahr 2003 geschätzt wurde. Eine detaillierte ABrechnung für 2004 kann noch gar nicht vorliegen, da der Vermieter die ganzen Endabrechnungen der Versorger noch gar nicht vorliegen haben kann - jedenfalls nicht, wenn der ABrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr ist. Es ist durchaus üblich, auf Basis des Vorjahres eine vermutete Nachzahlung zu schätzen und diesen Betrag von der Kaution einzubehalten. Eventuell kann man sich mit dem Vermieter auch dahingehend einigen, dass die Nachzahlung erst nach der Endabrechnung fällig wird.

Die Grundsteuer kann meines Wissens nach auf die Mieter umgelegt werden.

Der Nachmieter verschickt überhaupt keine Nebenkostenabrechnungen, das kann nur der Vermieter.

hier lag auch nur eine detaillierte Auflistung der Posten bei, Nachzahlungsbetrag errechnete sich für 2003.
Was sollte sonst noch dabei liegen? Es ist durchaus üblich, dass auf der Abrechnung die einzelnen Positionen aufgeführt werden ohne dass die Einzelbelege selbst beigelegt sind. Sie haben natürlich das REcht auf Einsicht in die Originalabrechnungen. Dafür können Sie entweder den Vermieter um Kopien bitten (die Sie aber bezahlen müssten), oder um Akteneinsicht vor Ort bitten.

HOffe, das hilft weiter.

Viele Grüße
Karamel

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#5
 Von 
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Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

also noch mal..leicht kompliziert zu erklären:

Ich habe im ersten Schreiben von der Kaution für Betriebskostenkostenabrechnung 03+04 150 € abgezogen bekommen (mit Hinweis das eine detailliertes Schreiben kommt), im zweiten Schreiben wurde mir Betriebskosten von 250€ berechnet für 03+04 ! Für 2004 wurde jedoch nichts berechnet ! Aber eben genannt Betriebskosten 03+04 !

Ich hoffe, jetzt ist es verstandlicher und mir kann immernoch geholfen werden :-)
Danke

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#6
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nallebjörn,

Wichtig wäre zunächsteinmal, wann Dir die Abrechnungen überhaupt zugegangen sind. Wie Karamel bereits mitteilte kann eine detaillierte Abrechnung für 2004 noch gar nicht vorliegen.

In diesem Zusammenhang wäre es auch gut zu wissen, wie der Abrechnungszeitraum datiert. Ist das kalenderjahr zu Grunde gelegt, so muss die Abrechnung für 2003 spätestens am 31.12.2004 zugegangen sein. Andernfalls ist der Vermieter von einer Nachforderung ausgeschlossen.

Die Grundsteuer kann auf den MMieter umgelegt werden, wenn dies Mietvertraglich vereinbart ist. Der bloße Hinweis auf § 27 der II. Berechnungsverordnung reicht nicht aus, um einen Anspruch zu entfalten.

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#7
 Von 
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Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Uta,
Abrechnung habe ich vom 01.12.-31.12.03 in der letzten Dezemberwoche erhalten. Das ist alles ok und ich weiß auch, daß ich das zahlen muß.
Mir geht es lediglich darum, ob für 2004 noch eine Rechnung kommen darf, wenn die Leute von der Hausverwaltung einfach Betriebskostenrechnung 03+04 abgerechnet haben, obwohl defacto es kein Abrechnung 04 geben kann´/gibt. Bin ich dennoch aus dem Schneider und muß nachträglich (also Ende 05 ) für 04 nicht mehr zahlen ? Geht das überhaupt ? Bin am 15.12.04 ausgezogen, kann da ein Jahr später mir noch für 04 eine Abrechnung zugesandt werden ??????
Bitte dringend um Antwort....muß das am Montag klären !!!!

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#8
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich kann mich langsam aber sicher nicht des Verdachtes erwehren, dass es sich bei der Datumsangabe 2003 + 2004 um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt. Gemeint ist sicher der zeitraum 2002 + 2003, weil dafür auch detailliert abgerechnet wurde.

2004 ist bestimmt nicht gemeint, weil der Vermiter über diesen Zeitraum noch gar nicht abrechnen konnte.

Eine Nachfrage beim Vermieter könnte das Rätsel auflösen.

Da Du am 15.12.2004 ausgezogen bist, mithin fast das komplette Jahr dort gewohnt hast, so wird der Vermieter garantier für diesen zeitraum zum ende des jahres 2005 abrechnen wollen.
dies wird er m.E. auch dürfen. Denn für 2004 hat er ja noch gar nicht abgerechnet.

Die Frage, ob hier für das jahr 2004 eine Pauschalberechnung auf der Grundlage der Vorjahresabrechnung vorgenommen wurde ist eher zu verneinen. Zum Einen ist dieser Betrag offensichtlich nicht extra ausgewiesen umd zum anderen stellt die Rechtssprechung auf die Endabrechnung ab. Das heißt, das dem Vermieter alle Rechnungen der Versorgungsunternehmen etc. vorliegen müssen, um abschließend abrechnen zu können.

Ich würde mich freuen, wenn Du mich über die Angelegenheit unterrichtet halten würdest.
Kannst mir ja am Montag einmal Nachricht geben.

mfG Uta

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#9
 Von 
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Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Uta,
der Witz oder das Gute daran ist, daß ich am 01.05.02 in die Wohung gezogen bin, aber keine Abrechung für 2002 erhalten habe, nie !
Es gibt ja wie gesagt zwei Schreiben und auf Beiden steht Betriebskostenrechnung für 03+04 ! Also ich bin mal gespannt und werde morgen die Hausverwaltung anrufen.
Mir wurde ja wie gesagt, schon von der Kaution vorab 150,- abgezogen und nun kam ja noch eine Rechnung über 250...ohne Abzug von den 150,-. Ich gebe dir auf jeden Fall Becheid, wie das weiter läuft.
Grüße Heike

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#10
 Von 
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Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Übrigends, habe noch etwas vergessen ! Für 2002 liegt kein det. Abrechnung vor, habe ich wie gesagt nie bekommen. Jetzt darf die Hausverwaltung die BK eh nciht mehr für 2002 abrechnen. Frist ist abgelaufen :-)

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