Betriebskostenabrechnung - müssen die Schätzeinheiten der Jahren zuvor abgezogen werden ?

12. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Antiheizer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - müssen die Schätzeinheiten der Jahren zuvor abgezogen werden ?

Hallo ich habe da mal eine Frage

ich bewohne eine 49 qm 2 Zimmer Wohnung 2 Og halte mich nur sehr selten darin auf ( 1- 3 Tage in der woche ) Die Heizkörper in der Küche und Bad werden nie angemacht der im Wohnzimmer wird nur auf x gestellt.
Da ich immer im Stress bin und Job mässig viel unterwegs bin habe 2004 und 2005 die ablese Termine verpast.

Wurde dan mit 21 Stricheeinheiten 2004 18 Stricheinheiten 2005 geschätz.
Im Dezember war der Ableser da und hat neue Messröhrchen eingesetz und und hat die Messröhrchen in ein Gerät eingelesen
mein Partner wollte haben das ein Messprotokoll erstellt wird aber der Ableser lehnte dies ab mit der Begründung er dürfte dies nicht.Jetzt habe ich die Abrechnung bekommen da steht drin das ich mit 38,11 Stricheinheiten geschätz worden bin.

ist das nicht zu viel in meiner sache muss dann nicht die 38,11 einheiten Schätzung die Schätzeinheiten der Jahren zuvor abgezogen werden ?

-- Editiert von Antiheizer am 12.08.2007 17:53:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Ablesewerte bei 3 Jahre alten Verdunsterröhrchen sind wertlos. Für 2006 muss daher genauso wie für die Vorjahre eine Schätzung erfolgen.

Ob es sich bei den 38,11 Einheiten um Ablesewerte handelt oder um eine Schätzung, müsste aus Deiner Abrechnung hervorgehen.

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#2
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hi Antiheizer,

die Firma 'ista' verfährt genau so, wie von Dir beschrieben:

Ablesewert (Austausch) nach 2 Jahren 0,5 - Schätzwert im nicht asugetauschten Jahr 0,7.

Auf der Abrechnung steht dann 0,5 als Ablesewert und nicht -0,2!

Einspruch zwecklos! Die 'ista' fühlt sich im Recht!!!


Gruss vom Strand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die ista fühlt sich nicht nur im Recht, sie ist im Recht.

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