Betriebskostenabrechnung - Wie wird das Wasser berechnet?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Arnold_d
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Wie wird das Wasser berechnet?

Hallo, ich habe heute, also 03.01.2005, in meinem Briefkasten die Bk-Abrechnung von 2003 gefunden, auf dem Umschlag steht per Hand, mit Tinte, geschrieben: "Am 30.12.2004 persönlich eingesteckt" und eine Unterschrift.
Ist das rechtens? Woher weiß ich denn, ob der Brief wirklich am 30.12. noch eingesteckt wurde?
Eine zweite Frage,
die Abrechnung beginnt mit dem Posten Wasser/ Abwasser, Gesamtkosten 1979,45€ : 210,90qm x (Ihr Anteil) 110,26qm

Meine Wohnfläche beträgt allerdings keine 110,26qm, sondern nur 83qm, ist in allen anderen Posten auch so angegeben, wonach geht denn dann das Wasser? Allerdings versteh ich auch die Gesamtzahl von 210,90qm nicht. Denn die Gesamtwohnfläche des Hauses ist 1093,25 qm.
Wie wird also das Wasser berechnet?
Drittens steht in dem beigefügten Brief, ich solle bis zum 15.01. zahlen....

Bitte und danke um/für Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Berufe dich auf die Verjährung des Nachzahlungsanspruches, dann muß der Vermieter den rechtzeitigen Zugang beweisen. Sollte er keine Zeugen beim Einstecken dabeigehabt haben, dann sieht es ganz gut für dich aus.
Die Aufschrift auf dem Brief beweist gar nichts.

Sollte er den rechtzeitigen Zugang beweisen können, so ist es egal, daß die Nachforderung fehlerhaft ist. Wichtig ist nur, daß sie erfolgte. Dann siehts eher schlecht aus.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Kann es sein, dass es sich bei der Wasserrechnung um Kubikmeter Wasser und nicht um Quadratmeter Wohnfläche handelt?

Im Übrigen ist es so, dass der Vermieter den rechtzeitigen Zugang beweisen muss. Wenn es sich um die Unterschrift eines Zeugen handelt, sieht es aber eher schlecht aus. Die Unterschrift des Vermieters auf dem Umschlag besagt jedoch nichts.

Hast Du denn jetzt erst wieder in den Briefkasten geschaut? Kann die Angabe des Vermieters überhaupt stimmen?

Eine Zahlungsfrist von 2 Wochen ist nicht ungewöhnlich und daher auch ok.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe mit hh konform hinsichtlich der kubikmeterfrage. Ist in Deiner Wohnung denn eine Wasseruhr vorhanden? Weiterhin erlaube ich mir zu fragen, wieviele Mietparteien denn in diesem Haus, denn die gesamtwohnfläche ist recht groß. Die Zahlenangaben sind derzeit nicht schlüssig und lassen durchaus Rückfragen zu. Ich würde den vermieter ersteinmal um Stellungnahme bitten. dies auch schon deshalb, weil du binnen 14 Tagen zahlen sollst.

Wie das Wasser berechnet wird, musst Du Deinem Mietvertrag entnehmen. Unter dem Punkt Nebenkosten sollte ein Verteilerschlüssel aufgeführt sein. Du musst das nur ersteinmal mit Deinem vermieter klären. Lasse dir genau erklären, was gemeint ist.

Ich gehe auch davon aus, dass der Abrechnung keine begründenden Unterlagen beigefügt sind. Diese kannst Du beim vermieter einsehen oder Dir Kopien gegen Kostenerstattung übersenden lassen.

Was den Zugang der Abrechnung betrifft, so ist es in der Praxis nur zu gut bekannt, dass es dem Vermieter sicher nicht schwerfallen wird, einen geeigneten Zeugen zu nennen. Dann sieht es in der Tat für Dich ersteinmal schlecht aus.

Insoweit solltest Du trotz meiner vorherigen ausführungen dennoch der abrechnung zunächst wegen der nichtnachvollziehbarkeit widersprechen und nur hilfsweise wegen der verspäteten Zustellung.

Gleichzeitig solltest Du von Deinem zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Nachzahlung bis zur Klärung der Angelegenheit Gebrauch machen. Dies solltest Du aber in jedem Falle dem vermieter mitteilen. Dann wird er sich schon rühren.

Darüber hinaus darfst Du beruhigt sein, dass in diesem Zusammenhang nach dem 15.01. ein Verzug nicht eintreten kann. Es mag durchaus sein, dass die Zahlungsfrist im Üblichen 14 Tage beträgt. gleichwohl widerspricht dies der Prüfungsfrist von einem Monat, die in der rechtssprechung allgemein anerkannt ist.

Würde mich freuen, wenn Du mich über den weiteren Fortgang unterrichtet halten würdest.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arnold_d
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das mit der Gesamtfläche ist noch so eine andere Sache...hier gibt es die Nummer 45, darin sind eine Wohnung, und zwei Gewerbeeinheiten, dann gibt es ein sog. Gartenhaus und das Hinterhaus, die beiden letzten sind allerdings schon 45a, darin sind zwei Wohnungen, und vielleicht vier Gewerbeeinheiten, das weiß ich nicht so genau.
Dazu ist noch Grundstück um die Häuser, klar.
Wir haben eine Wasseruhr, das heißt zwei Zähler, einmal kalt und einmal warm.
Wenn ich mir die Trinkwassergebühren der Stadt anschaue, komme ich auf 1,90€ pro kubimeter, dabei komme ich dann allerdings bei unserem Trinkwasser/kaltwasserverbrauch nicht auf über 1000€ wie der Vermieter.
Was man an Abwasser zahlen muß weiß ich nicht.
Wird denn Gewerbe anders abgerechnet, beim Wasser?
Weil doch bei mir steht Gesamtfläche 210qm, das könnten ja durchaus die drei Wohnungen sein, aber die Gewerbe haben doch auch Wasser und Abwasser?!
Lasse die Abrechnung auch gerade vom Mieterverein prüfen, in den gestern spontan eingetreten bin.
Ich hab im übrigen vorher noch keine Bk-Abrechnung bekommen, und wohne schon seit 07/2001 in der Wohnung....

0x Hilfreiche Antwort

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