Betriebskostenabrechnung - Vermieter verweigert Zusendung der Abrechnung

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Vermieter verweigert Zusendung der Abrechnung

Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir hierbei mal helfen.
Ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung.

Wir haben die jährliche Abrechnung bekommen, die aus einfach nur eine grobe Aufstellung der Kosten enthielt (und das auch noch auf einer halben A4- Seite für 2 Hausaufgänge).
Anhand dessen konnten wir nicht nachvollziehen, wie sich diese Kosten zusammensetzen.
Daraufhin haben wir beim Vermieter der Abrechnung widersprochen und um die Zusendung einer detailierten Abrechnung gebeten.
Dieser verweigert die Zusendung jedoch mit dem Hinweis,wir könnten die Daten vor Ort im Büro einsehen und er sei nicht verpflichtet, die Daten zuzusenden.
Wir könnten dementsprechend da nur draufsehen, die Papiere jedoch zum Prüfen nicht mitnehmen.
Ist das rechtens ?




Vielen Dank im Voraus für etwaige hilfreiche Antworten:)

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12307.12.2009 10:05:56
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Okay, aber wie soll ich die Abrechnung prüfen lassen können, wenn ich sie nur vor Ort einsehen darf?
Für mich ist dieses Problem neu, bei meinem vorherigen Vermieter war es Usus, dass die Mieter eine vollständige Auflistung bekamen, die ich dann entsprechend auch prüfen konnte.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.12.2009 10:05:56
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Gut, genauer.
Wir haben eine A4-Seite erhalten, auf der 11 Zeilen Aufstellung der Kosten z.B. stand:
Hausmeisterkosten 120,00 Euro
Müllabfuhr...
etc. etc.
Und in dem Absatz darüber,dass es 2 Hauseingänge zur Berechnung waren.
Aus mehr bestand die Abrechnung nicht.

Es gibt keine einzelnen Belege. Wie gesagt, der VM sagt, wir können das vor Ort einsehen,aber so kann man das ganze nicht wirklich prüfen/prüfen lassen.
Deshalb meine Frage,ob das so rechtens ist.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

Vllt. schreiben wir auch gerade aneinander vorbei. Ich meine eine Auflistung mit einer Zuordnung der Gesamtkosten.
z.B. können wir anhand der uns übersandten kurzen Auflistung nicht sehen, was sind unsere Kosten,welche sind vom Nebenaufgang?!
Oder anders:
Muss man an der zugesandten Abrechnung nicht schon ersehen können, wie sich die Kosten zusammen setzen?
(erstmal unabhängig von irgendwelchen Nachweisbelegen,wie Rechnungen)

danke für eure Mühe.

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#7
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Es wäre auch weder unüblich noch zu beanstanden, wenn beide Hauseingänge gemeinsam abgerechnet werden. Von daher klingt nach Deinen Schilderungen die Abrechnung durchaus richtig und korrekt.

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#8
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

R.M., klar koennen beide Hauseingaenge gemeinsam abgerechnet werden. Aber dennoch muss fuer eine richtige Betreibskostenabrechnung doch auch eine Verteilung der Gesamtkosten nach irgendwelchen umlageschluesseln erfolgen. Und diese Umlage muss, um den eigenen Anteil an den gesamtkosten ersehen zu koennen, in der Abrechnung angegeben sein. Erst recht, wenn es pro Hauseingang evtl. sogar noch mehrere Wohnungen gibt.

Somit kann es sein (muss aber nicht, da waere evtl. ein Bild der Abrechnung hilfreich) dass die Abrechnung fehlerhaft ist und der Mieter eine korrekte Abrechnung fordern kann.

PS: Meine Schwiemu hat seit Jahren das Problem mit ihrem Vermieter. 2 Wohneinheiten im Haus, aber keine getrennten Zaehler bisher. Die Wohnungen unterschiedlich gross und unterschiedliche Personenzahl. auf der Abrechnung steht auch immer nur die Gesamtkosten und dann ihr (angeblicher) anteil. Ob aber nach qm, nach Personenzahl oder nach Zaehler umgelegt wurde, stand nie dabei. Bisher ist der VM daher leider leer ausgegangen, meine Schwiemu hat erfolgreich die Nachzahlung verweigert (da er nie eine korrekte Abrechnung erstellte trotz aufforderung).

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Abrechnung muss für den Mieter verständlich und nachvollziehbar sein. Tatsächlich ist aber so, dass er lediglich die Möglichkeit zur Einsicht in die Belege gewähren muss. Man kann zwar noch anbieten, dass man die Kosten für Kopien übernimmt, aber dem muss er nicht zustimmen.

Es bleibt dann nichts anderes übrig, als dich mit viiiiel Zeit, Block und Stift beim VM hinzusetzen, alles nachzuprüfen, mitzuschreiben usw.

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#10
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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